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"Mini-Testament"

Vielleicht hat sich ja jemand schon mit der Thematik auseinandergesetzt.
Ausgelöst durch einen sehr überraschenden Todesfall im engeren Freundeskreis denke ich gerade darüber nach, trotz noch jungen Alters (Mitte 30)
ein kleines Testament aufzusetzen. Habe keine feste Partnerin, keine Kinder etc. und frage mich, was mit den angehäuften Reichtümern im Ernstfall passieren würde, wenn ich untätig bleibe.
Gibt es hier irgendeine Form / ein Prozedere, was ich beachten muss? Auf Notartermine, sonstige Formalitäten etc. hätte ich eigentlich wenig Lust.
In meinem Wunschszenario schwebt mir  vor, einfach mal zusammenschreiben, was im Fall der Fälle mit meinen Vermögenswerten passieren soll.
Depot X bekommt Person A, Depot Y Person B, Immobilie A Person C, Immobilie B Person D. Ggfs.
Hinweise dazu, wie man an die verschiedenen Depots ran kommt / Zugangsdaten?
Das Dokument dann z.B. sicher bei meinen Eltern hinterlegen, denen ich zu 100% vertraue.
Stelle ich mir das zu einfach vor, oder kann / sollte man das so machen?
Danke vorab für eure Meinungen!

Solange deine Eltern noch leben würde ich (!) mir da keine Gedanken machen. Im Fall deines Todes sind dann wieder sie deine Erben. Relevant wird das also erst wenn es keine gesetzliche Erbfolge mehr gibt oder du mit diesem Automatismus nicht einverstanden bist.

vg

PN an maxause@gmx.de

Hallo @koelschejung,

ich persönlich finde es gut, dass Du dir bereits verschiedene Gedanken machst. Nach meinem Unfall vor 18 Jahren hatte ich auch solche Überlegungen, diese aber wieder verworfen - denn so eilig ist es ja nicht. Nachdem mein Vater dieses Jahr im Juni starb, bin ich die Sache wieder etwas angegangen...

Als erstes habe ich bei meinen Lebensversicherungen den Begünstigten geändert. Und nachdem jetzt nur noch meine Mutter und mein Bruder da sind... In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Also habe ich im ersten Schritt bei einem gemeinsamen Frühstück ihnen verbal mal einige "Rahmenparameter" genannt, wie es finanziell aktuell ungefähr aussieht. Nachdem sie meine ETW nicht selbst nutzen werden, gab ich ihnen verbal gewisse "Instruktionen", was ich mir wünschen/vorstellen würde.

Aber um auf Deine Fragen zu kommen.
Ein kleines Testament gibt es in diesem Sinne eigentlich nicht. Du kannst Deinen "letzten Willen / Testament" auch einfach daheim schreiben. Hier musst Du darauf achten, dass Du alles handschriftlich - im vollbesitz der geistigen Kräfte - verfasst.
Hier kannst Du dann bspw. das mit den Depots und der Immobilie definieren.
Im Todesfall muss dann binnen 3 Tagen das handschriftliche Testament - ungeöffnet - beim Gericht von Deinen Eltern eingereicht/abgegeben werden.

Zum Thema Erbe/Testament brauchst Du aber nur kurz googeln - Details findest Du da schnell. Ich habe dazu im Juni kurz etwas gegoogelt und auch recht gute Informationen bei der Verbraucherzentrale in Hamburg (??? habe mir Screenshots der Seiten gemacht, ohne auf die URL zu achten) - Veröffentlicht 05.06.2023 - Aktualisiert am 10.06.2023 (Autor: Robin Dittrich) gefunden.

Was Du natürlich auch nicht vergessen darfst - das ist neben Deinen ganzen Verträgen (bspw. Telefon, GEZ, Strom, Gas/Heizung, Abos, etc.) auch das "digitale Erbe". Also wenn Du mit Social-Media unterwegs bist oder Homepages hast, etc. Denn das muss ja auch geregelt werden.

Das mal als Hinweis/Denkansatz von meiner Seite. Was es alles gibt, welche Probleme auftreten könnten, ob man schon zu Lebzeiten Kontovollmachten an Vertrauenspersonen geben soll und was sonst noch - da gibt es genügend Bücher/Ratgeber und sprengen diesen Rahmen.
Abgesehen davon habe ich persönlich auch zu wenig Ahnung, aber das sind eben einige Punkte die mich auch seit einigen Monaten beschäftigen.

Ich habe mich jedenfalls nach dem Tod meines Vaters einmal hingesetzt und begonnen aufzuschreiben, wo ich überall Verträge / Zugriffe habe...

Vor allem musst Du berücksichtigen - das bedenken m.E. die wenigsten - dass alles sehr viel Zeit dauert. Nachdem mein Vater nun gut 4,5 Monate Tod ist, habe ich immer noch keine Information vom Nachlassgericht erhalten. Denn erst wenn dieses Schreiben zugestellt wird, beginnt die Frist zur Annahme/Ausschlagen eines möglichen Erbes.

Das nur als einige Hinweise von meiner Seite - und ich muss jetzt an diesem Punkt auch enden. (Emotional)

Nachtrag wegen digitalem Erbe:

Hier ist natürlich auch Spotify, Netflix, Steam usw. auch gemeint (keine Ahnung, was es hier alles gibt).

Zitat von koelschejung am 17. Oktober 2023, 16:38 Uhr

Vielleicht hat sich ja jemand schon mit der Thematik auseinandergesetzt.
Ausgelöst durch einen sehr überraschenden Todesfall im engeren Freundeskreis denke ich gerade darüber nach, trotz noch jungen Alters (Mitte 30)
ein kleines Testament aufzusetzen. Habe keine feste Partnerin, keine Kinder etc. und frage mich, was mit den angehäuften Reichtümern im Ernstfall passieren würde, wenn ich untätig bleibe.

Gesetzliche Erbfolge. Vermutlich geht es zu den Eltern.

Gibt es hier irgendeine Form / ein Prozedere, was ich beachten muss? Auf Notartermine, sonstige Formalitäten etc. hätte ich eigentlich wenig Lust.
In meinem Wunschszenario schwebt mir  vor, einfach mal zusammenschreiben, was im Fall der Fälle mit meinen Vermögenswerten passieren soll.
Depot X bekommt Person A, Depot Y Person B, Immobilie A Person C, Immobilie B Person D. Ggfs.
Hinweise dazu, wie man an die verschiedenen Depots ran kommt / Zugangsdaten?
Das Dokument dann z.B. sicher bei meinen Eltern hinterlegen, denen ich zu 100% vertraue.
Stelle ich mir das zu einfach vor, oder kann / sollte man das so machen?
Danke vorab für eure Meinungen!

Ein Testament muß handschriftlich erstellt und unterschrieben werden. Das Erstellungsdatum dabei kann nicht schaden, damit man eventuell Versionen auseinanderhalten kann.

So wie Du es schreibst, brauchst Du kein Testament, wenn Du mit der gesetzlichen Erbfolge zufrieden bist (also alles von Wert Deine Eltern kriegen sollen). Wenn Du von der gesetzlichen Erbfolge abweichen willst, also etwa einer möglicherweise noch zu findenden festen Partnerin was vermachen willst, müßtest Du das in einem Testament aufschreiben. Wie gesagt: Handschriftlich, unterschrieben, mit Datum. Kein Notar nötig, keine Hinterlegung nötig, ggf. aber sinnvoll.

Bitte zu Details selber weiter googeln.

Ein anderer Schnack (und eigentlich wichtiger) ist es aufzuschreiben, was Du überhaupt hast. Ich habe mich vor zwei Jahren mal hingesetzt und habe quasi eine Gebrauchsanleitung für eine Person meines Vertrauens geschrieben, was ich für Konten habe (einschließlich der Beschreibung der Zugangsprozeduren), welche finanzielle Verpflichtungen ich habe (Verträge zu dieser Wohnung, Vereinsmitgliedschaften), wer im Falle meines Todes (oder meiner mangelnden Geschäftsfähigkeit) benachrichtet werden müßte. Ich habe mich gewundert, wie viel ich da aufzuschreiben hatte; bei mir ist dieser Text 30 Seiten lang geworden. Seitdem gehe ich alle paar Monate mal durch und bin immer wieder erstaunt, daß ich dann doch tatsächlich immer etwas ändern muß.

Selbst für einen 30jährigen wäre eine Patientenverfügung kein Schaden; ich habe mich für mich mal darum gekümmert, aber sie noch nicht endgültig bearbeitet. Das muß ich noch, das ist bei mir Ü30 wichtiger als bei Dir, aber eigentlich ist das auch für junge Leute schon wichtig. Auch Du könntest vom Fahrrad fallen und Dir den Kopf anschlagen. Dann bist Du vielleicht ein Pflegefall, und dann hilfst Du denen, die Dich dann versorgen, wenn Du Deinen diesbezüglichen Willen schriftlich festgelegt hast. Niemand würde Dir das wünschen, aber es kann halt passieren.

Mag sein, daß Du diese Papiere unter Verschluß halten wolltest. Aber Du mußt klar kommunizieren, wo sie sind, und darst sie nicht in Deiner Wohnung verstecken. Ich habe hier eine Schublade, in der meine Ausweise etc. lagern, ich habe meine Papiere in einen Umschlag gesteckt und zugeklebt und dann dort hinterlegt.

So mache ich das (bzw. habe es gemacht). 🙂

@koelschejung

Der Zeitraum vom Tod, bis dass die Erben über das Erbe verfügen können kann erst nach Vorliegen eines Erbscheins vom Amtsgericht erfolgen. Das kann über ein Jahr dauern. Daher für die laufende Verwaltung von Depot oder Immo (Mietvertrag schließen,  kündigen, Überweisungen, Abos verwalten, sonstige Verträge...) an Generalvollmacht denken. Ist ggf. sogar noch wichtiger, wenn man sowieso keine Nachkommen hat und mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden ist.