Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Mindesteinzahlungsdauer gesetzliche Rente

Liebe Leute,

mein Mann und ich denken derzeit intensiv über verschiedene Modelle nach, die uns einen frühzeitigen Ausstieg aus der Tretmühle ermöglichen könnten. Im Kontext dieses Nachsinnens ist bei mir eine (möglicherweise sehr dumme) Frage aufgeploppt: Was passiert, wenn ich mit Mitte Vierzig aufhöre, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen? Gibt es eine Art "Mindesteinzahlungsdauer", damit ich, wenn ich dann späer das gesetzliche Rentenalter erreicht habe, überhaupt etwas bekomme? Oder zählen dann einfach die Jahre, die ich eingezahlt habe?

Viele Grüße

Frugalista

Hallo,

Mindestzeitraum sind 60 Monate die man einzahlen muss.

Tipp: Mit 40 Jahren eine Kontenklärung beantragen, Bescheid genau ansehen ob alles stimmt, evtl Unterlagen nachreichen und Einspruch einlegen.

Dann hat man schriftlich was bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wurde.

Ab 50 Jahren gibts glaube ich ohnehin jährliche Mitteilungen, aber die Kontenklärung sollte jeder  machen, und nicht erst mit 65 😉

Zitat von frugi63 am 10. August 2018, 13:26 Uhr

Hallo,

Mindestzeitraum sind 60 Monate die man einzahlen muss.

Prima, Danke!

 

Ab 50 Jahren gibts glaube ich ohnehin jährliche Mitteilungen, aber die Kontenklärung sollte jeder  machen, und nicht erst mit 65 😉

...ich bin mir sicher, dass man schon irgendwo zwischen 25 - 30 Jahren eine jährliche Information erhält sofern er mindestens 5 Jahre einbezahlt hat.

 

Dann mal zum Thema - gesetzliche Rentenversicherung ! Ich bin mir da nicht sicher ob man da überhaupt, außer in den nachfolgend genannten Fällen, austreten kann:

- Freiberufler

- Selbstständige

- Beamte

- Unternehmensvorstände

 

 

Zitat von Badner am 13. August 2018, 12:09 Uhr

 

Ab 50 Jahren gibts glaube ich ohnehin jährliche Mitteilungen, aber die Kontenklärung sollte jeder  machen, und nicht erst mit 65 😉

...ich bin mir sicher, dass man schon irgendwo zwischen 25 - 30 Jahren eine jährliche Information erhält sofern er mindestens 5 Jahre einbezahlt hat.

Richtig, man erhält sie, wenn man 5 Jahre eingezahlt hat und mindestens 27 Jahre alt ist:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Versicherung/versicherungsverlauf/00_faq_liste_versicherungsverlauf.html

Dann mal zum Thema - gesetzliche Rentenversicherung ! Ich bin mir da nicht sicher ob man da überhaupt, außer in den nachfolgend genannten Fällen, austreten kann:

- Freiberufler

- Selbstständige

- Beamte

- Unternehmensvorstände

Genau, für alle abhängig Beschäftigten (Angestellten) ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Versicherung/versicherungspflicht/00_faq_liste_versicherungspflicht.html

Die obige Liste derjenigen, die nicht einzahlen müssen, sollte einem zu denken geben: selbstverantwortliche Leistungsträger müssen nicht einzahlen. Und Politiker und Beamte, die letzlich über den Umgang mit den Geldern zu entscheiden haben, mehrheitlich auch nicht.

Eigentlich braucht man nicht viel Phantasie, um sich auszurechnen, was für heutige „Beitragszahler“ (schon der Begriff ist entlarvend) übrig bleibt, wenn sie glauben, künftig selbst an der Reihe zu sein.

Also: rette sich, wer kann, aus dieser „Solidargemeinschaft“ mit multiplen strukturellen Defiziten: Umlagefinanzierung, umgekehrte Geburtenpyramide, gesteigerte Lebenserwartung, Entscheidungstrukturen. Das kann nicht funktionieren.