Mindesteinzahlungsdauer gesetzliche Rente
Zitat von Frugalista78 am 10. August 2018, 11:34 UhrLiebe Leute,
mein Mann und ich denken derzeit intensiv über verschiedene Modelle nach, die uns einen frühzeitigen Ausstieg aus der Tretmühle ermöglichen könnten. Im Kontext dieses Nachsinnens ist bei mir eine (möglicherweise sehr dumme) Frage aufgeploppt: Was passiert, wenn ich mit Mitte Vierzig aufhöre, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen? Gibt es eine Art "Mindesteinzahlungsdauer", damit ich, wenn ich dann späer das gesetzliche Rentenalter erreicht habe, überhaupt etwas bekomme? Oder zählen dann einfach die Jahre, die ich eingezahlt habe?
Viele Grüße
Frugalista
Liebe Leute,
mein Mann und ich denken derzeit intensiv über verschiedene Modelle nach, die uns einen frühzeitigen Ausstieg aus der Tretmühle ermöglichen könnten. Im Kontext dieses Nachsinnens ist bei mir eine (möglicherweise sehr dumme) Frage aufgeploppt: Was passiert, wenn ich mit Mitte Vierzig aufhöre, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen? Gibt es eine Art "Mindesteinzahlungsdauer", damit ich, wenn ich dann späer das gesetzliche Rentenalter erreicht habe, überhaupt etwas bekomme? Oder zählen dann einfach die Jahre, die ich eingezahlt habe?
Viele Grüße
Frugalista
Zitat von frugi63 am 10. August 2018, 13:26 UhrHallo,
Mindestzeitraum sind 60 Monate die man einzahlen muss.
Tipp: Mit 40 Jahren eine Kontenklärung beantragen, Bescheid genau ansehen ob alles stimmt, evtl Unterlagen nachreichen und Einspruch einlegen.
Dann hat man schriftlich was bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wurde.
Ab 50 Jahren gibts glaube ich ohnehin jährliche Mitteilungen, aber die Kontenklärung sollte jeder machen, und nicht erst mit 65 😉
Hallo,
Mindestzeitraum sind 60 Monate die man einzahlen muss.
Tipp: Mit 40 Jahren eine Kontenklärung beantragen, Bescheid genau ansehen ob alles stimmt, evtl Unterlagen nachreichen und Einspruch einlegen.
Dann hat man schriftlich was bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wurde.
Ab 50 Jahren gibts glaube ich ohnehin jährliche Mitteilungen, aber die Kontenklärung sollte jeder machen, und nicht erst mit 65 😉
Zitat von Frugalista78 am 13. August 2018, 11:34 UhrZitat von frugi63 am 10. August 2018, 13:26 UhrHallo,
Mindestzeitraum sind 60 Monate die man einzahlen muss.
Prima, Danke!
Zitat von frugi63 am 10. August 2018, 13:26 UhrHallo,
Mindestzeitraum sind 60 Monate die man einzahlen muss.
Prima, Danke!
Zitat von Badner am 13. August 2018, 12:09 Uhr
Ab 50 Jahren gibts glaube ich ohnehin jährliche Mitteilungen, aber die Kontenklärung sollte jeder machen, und nicht erst mit 65 😉
...ich bin mir sicher, dass man schon irgendwo zwischen 25 - 30 Jahren eine jährliche Information erhält sofern er mindestens 5 Jahre einbezahlt hat.
Dann mal zum Thema - gesetzliche Rentenversicherung ! Ich bin mir da nicht sicher ob man da überhaupt, außer in den nachfolgend genannten Fällen, austreten kann:
- Freiberufler
- Selbstständige
- Beamte
- Unternehmensvorstände
Ab 50 Jahren gibts glaube ich ohnehin jährliche Mitteilungen, aber die Kontenklärung sollte jeder machen, und nicht erst mit 65 😉
...ich bin mir sicher, dass man schon irgendwo zwischen 25 - 30 Jahren eine jährliche Information erhält sofern er mindestens 5 Jahre einbezahlt hat.
Dann mal zum Thema - gesetzliche Rentenversicherung ! Ich bin mir da nicht sicher ob man da überhaupt, außer in den nachfolgend genannten Fällen, austreten kann:
- Freiberufler
- Selbstständige
- Beamte
- Unternehmensvorstände
Zitat von Oliver am 13. August 2018, 17:13 UhrZitat von Badner am 13. August 2018, 12:09 Uhr
Ab 50 Jahren gibts glaube ich ohnehin jährliche Mitteilungen, aber die Kontenklärung sollte jeder machen, und nicht erst mit 65 😉
...ich bin mir sicher, dass man schon irgendwo zwischen 25 - 30 Jahren eine jährliche Information erhält sofern er mindestens 5 Jahre einbezahlt hat.
Richtig, man erhält sie, wenn man 5 Jahre eingezahlt hat und mindestens 27 Jahre alt ist:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Versicherung/versicherungsverlauf/00_faq_liste_versicherungsverlauf.html
Dann mal zum Thema - gesetzliche Rentenversicherung ! Ich bin mir da nicht sicher ob man da überhaupt, außer in den nachfolgend genannten Fällen, austreten kann:
- Freiberufler
- Selbstständige
- Beamte
- Unternehmensvorstände
Genau, für alle abhängig Beschäftigten (Angestellten) ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Versicherung/versicherungspflicht/00_faq_liste_versicherungspflicht.html
Zitat von Badner am 13. August 2018, 12:09 Uhr
Ab 50 Jahren gibts glaube ich ohnehin jährliche Mitteilungen, aber die Kontenklärung sollte jeder machen, und nicht erst mit 65 😉
...ich bin mir sicher, dass man schon irgendwo zwischen 25 - 30 Jahren eine jährliche Information erhält sofern er mindestens 5 Jahre einbezahlt hat.
Richtig, man erhält sie, wenn man 5 Jahre eingezahlt hat und mindestens 27 Jahre alt ist:
Dann mal zum Thema - gesetzliche Rentenversicherung ! Ich bin mir da nicht sicher ob man da überhaupt, außer in den nachfolgend genannten Fällen, austreten kann:
- Freiberufler
- Selbstständige
- Beamte
- Unternehmensvorstände
Genau, für alle abhängig Beschäftigten (Angestellten) ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung:
Zitat von Olaf am 15. August 2018, 8:41 UhrDie obige Liste derjenigen, die nicht einzahlen müssen, sollte einem zu denken geben: selbstverantwortliche Leistungsträger müssen nicht einzahlen. Und Politiker und Beamte, die letzlich über den Umgang mit den Geldern zu entscheiden haben, mehrheitlich auch nicht.
Eigentlich braucht man nicht viel Phantasie, um sich auszurechnen, was für heutige „Beitragszahler“ (schon der Begriff ist entlarvend) übrig bleibt, wenn sie glauben, künftig selbst an der Reihe zu sein.
Also: rette sich, wer kann, aus dieser „Solidargemeinschaft“ mit multiplen strukturellen Defiziten: Umlagefinanzierung, umgekehrte Geburtenpyramide, gesteigerte Lebenserwartung, Entscheidungstrukturen. Das kann nicht funktionieren.
Die obige Liste derjenigen, die nicht einzahlen müssen, sollte einem zu denken geben: selbstverantwortliche Leistungsträger müssen nicht einzahlen. Und Politiker und Beamte, die letzlich über den Umgang mit den Geldern zu entscheiden haben, mehrheitlich auch nicht.
Eigentlich braucht man nicht viel Phantasie, um sich auszurechnen, was für heutige „Beitragszahler“ (schon der Begriff ist entlarvend) übrig bleibt, wenn sie glauben, künftig selbst an der Reihe zu sein.
Also: rette sich, wer kann, aus dieser „Solidargemeinschaft“ mit multiplen strukturellen Defiziten: Umlagefinanzierung, umgekehrte Geburtenpyramide, gesteigerte Lebenserwartung, Entscheidungstrukturen. Das kann nicht funktionieren.