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Mein Mann möchte nach 4 Jahren Ehevertrag, weil er Land verkauft

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Hallo Zusammen,

mein Ehemann, mit dem ich seit 4 Jahren nun verheiratet bin und seit 9 Jahren zusammen, möchte nun einen Ehevertrag.

Grund: Er verkauft in Kürze Gelände, das zu Baugrundstücke wird, in der Summe ca. 1 Mio EUR.

Ich habe ihn gefragt, was da drin stehen sollte und er meinte, da das ja sein Erbe ist, sollte da drin stehen, dass mir nichts zu steht.

Mein Vorschlag war, dass er mir eine "Anzahlung" (ich dachte an 50- 100.000EUR) für eine Wohnung gibt, die ich auf meinen Namen kaufe und vermiete, d. h., dass diese sich von selbst abbezahlt, damit ich, im Falle einer Trennung auch eine gewisse Sicherheit habe.

Findet Ihr meinen Vorschalg übertrieben? Er ist total ausgetickt und findet das total unverständlich, dass ich das verlange.

Vor allem meinte er ja auch: "Kann ja sein, dass du dich von einem Tag auf den anderen trennen willst..." naja, und was ist wenn er sich trennt von einem Tag auf den anderen?? Das ist dann in Ordnung?

So, da bin ich mal gespannt was Ihr so dazu meint.

Liebe Grüße

Eure noname

Hallo,

auf Basis der von dir dargelegten Fakten kann dir hier glaube ich niemand eine Empfehlung geben. Da fehlen viel zu viele Infos.

Vg

War das Grundstück vor der Ehe in seinen Besitz?

Dann braucht es keinen Ehevertrag, auch so wäre der Verkaufswert nicht Teil des Zugewinns.

Erbe wird beim Zugewinn auch nicht mit berechnet, also auch hier kann es gut sein das es keinen Ehevertrag braucht.

Bei mir wird es einen Ehevertrag geben sobald meine Frau ihren Praxis eröffnet. Zuvor ist die Scheidung einfach ein Lebensrisiko das ich trage.

Aber ja, Erben ist ein emotionales Thema. Wenn ich etwas von meinen Eltern bekomme ist das einfach nicht nur Geld, es hängt mehr daran.

Ich hoffe ihr kommt ohne Blessuren durch dieses Thema.

Hallo @noname,

habe das mit dem Erbe nicht ganz verstanden. Hat er das Gelände, das verkaufen möchte, vorher alleine geerbt? Dann würde ja der Geldwert des Geländes zum Erbzeitpunkt ohnehin nicht Teil des gemeinsamen Zugewinns, wozu dann der Ehevertrag?

 

Ist der Erbfall bereits eingetreten oder geht es nur darum, für die Zukunft nix abgeben zu müssen. Wenn die Grundstücke sowieso schon Besitz sind und er die jetzt verkaufen will ist es eh zu spät.

Meine Empfehlung: da geht es um ggf. so viel Geld in einem emotional kritischen Umfeld. Allein einen Rechtsanwaltstermin machen, ein sog. Erstgespräch oder auch Beratung und dann in Cash bezahlen, damit da intern nix ausgelöst wird. Nur um den eigenen Standpunkt kennenzulernen nicht um mit dem Partner Stress anzufangen.

These: Schätze mal, er hat das Grundstück geerbt. Wert damals deutlich weniger als heute (sagen wir 100 TEUR). Jetzt wird das Baugrund, der Preis ist explodiert auf 1 Mio. Der Mann will es verkaufen, aber die Frau soll keinen Euro bekommen. Deshalb der Ehevertrag.

Mein Vorschlag: du lässt dich scheiden und kassierst die Hälfte von der Wertsteigerung. Dann machst du dir ein schönes Leben und suchst dir einen neuen Mann 😎

Moin und herzlich willkommen!

Bist Du Dir eigentlich sicher, dass Du mit diesem Mann auch weiterhin verheiratet sein möchtest? Ist vielleicht nicht ganz ernst gemeint, aber die Frage ging mir dennoch spontan durch den Kopf. Zur Sache selbst und ohne, dass das eine Rechtsberatung in irgendeiner Form wird:

Sein Erbe wird rechtlich seinem Anfangsvermögen (Zeitpunkt der Eheschließung) zugerechnet. Aber es gilt dabei folgendes (Quelle):

"Die Erbschaft eines Ehegatten in der Ehe ist seinem Anfangsvermögen zuzurechnen. Sofern diese in derselben Höhe noch bei der Zustellung des Scheidungsantrags vorhanden ist, ist diese wertneutral und erhöht den Zugewinn nicht. In diesem Fall wirkt sich eine Erbschaft auf den Zugewinnausgleich nicht aus. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Erbschaft während der Ehe eine Wertsteigerung erfährt. Werterhöhungen sind nämlich auszugleichen.

Wer zum Beispiel während der Ehe eine Immobilie erbt, die im Laufe der Ehe eine Wertsteigerung erfährt, so ist diese Wertsteigerung im Zugewinn zu berücksichtigen. Unerheblich ist, ob die Wertsteigerung infolge von steigenden Immobilienpreisen erfolgt oder durch Modernisierungsmaßnahmen. Der Wertzuwachs stellt in jedem Fall einen Zugewinn dar. Die Differenz des Zugewinns der Ehepartner muss dann im Rahmen des Zugewinnausgleichs hälftig geteilt werden." (Zitat Ende)

Also: Hat das besagte Grundstück zwischen dem Zeitpunkt der Erbschaft und dem Verkauf eine Wertsteigerung erfahren, bist Du zur Hälfte an dieser Wertsteigerung beteiligt, sprich der Mehrerlös steht Dir zur Hälfte zu. Frag' ihn doch einfach mal, was passiert, wenn Du Dich nicht auf seinen Vorschlag einlässt. Deinen Vorschlag finde ich im Gegenzug zu Deiner Zustimmung zu einem Ehevertrag im übrigen nicht übertrieben.

Letzter Hinweis: Es besteht eine Steuerpflicht auf den Veräußerungsgewinn, wenn zwischen Erwerb/Erbschaft und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Da ihr momentan in Zugewinngemeinschaft lebt, seid ihr unter Umständen beide steuerpflichtig auf Eure Hälfte des Veräußerungsgewinns. Das Ganze ist rechtlich nicht ganz unkomplex. Hast Du einen Anwalt oder eine Anwältin in Deinem Freundeskreis? Falls ja, empfehle ich ein Gespräch bei einer guten Flasche Wein oder so.

Puh, so viele Antworten in kurzer Zeit.

Das ganze ist wie man weiss ein hochemotionales Thema, das im besten Fall VOR Eheschließung besprochen wird. Der Drops ist ja nun leider gelutscht und ihr müsst schauen, wie ihr das ohne Rosenkrieg geregelt kriegt.

Mit deinem Eingangspost wissen wir natürlich viel zu wenig über die Situation,um hier eine qualifizierte Antwort liefern zu können. Wofür brauchst du eine "Sicherheit"? Habt ihr bereits Kinder oder andere kostspielige Verpflichtungen?

Warum habt ihr das Thema denn nicht bereits vor der Eheschließung besprochen?

Außerdem: Wäret ihr nicht verheiratet, würdet ihr euch jetzt bestimmt auch nicht über sein Erbe streiten.

Versuch doch mal als erstes, seinen Standpunkt nachzuvollziehen, bevor es um die Themen "wer bekommt was" und "wer behandelt wen unfair" geht. Eine Ehe ist schließlich grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen und auch ein geschlossener Ehevertrag kommt nur dann zum tragen, wenn es zum Scheidungsfall kommt. Letzteres solltet ihr zuallerst versuchen zu verhindern ; -)

also wenn Dein Mann Dich im Nachhinein von der Wertsteigerung seines geerbten Grundstücks ausschließen will fände ich das auf deutsch gesagt eine ziemlich miese Nummer. Ich habe bspw. von dem Verkaufserlös meiner ETW, welche ich alleine bezahlt habe, die Hälfte meiner Frau gegeben, Zugewinn eben geteilt. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen das alles für mich zu behalten, das finde ich raffgierig. Wir haben uns beide über den schönen Verkaufserlös gefreut und so sollte es eigentlich sein. Happy wife means happy life. Wirft ehrlich gesagt kein gutes Licht auf den Charakter Deines Mannes wenn das sein Anliegen ist, denn es sollte ihm wichtig sein, das Du abgesichert bist.

Hallo Ihr Lieben,

wow, vielen Dank für die vielen, auch aufschlussreichen Antworten.

Ganz kurz noch: er hat die „Äcker“ vor unserer Heirat überschrieben bekommen, sollen jetzt aber von der Gemeinde als „Baugrundstücke“ freigegeben werden. Da ist wohl mit einer gehörigen Wertsteigerung zu rechnen.
Ich verstehe irgendwo seinen Standpunkt, andererseits arbeite ich auch Vollzeit, führe alleine den Haushalt und Sorge dafür, dass täglich frisches Essen auf den Tisch kommt.

Aber laut meinem Mann, der ca. 1300 EUR mehr verdient als ich im Monat, steht ihm alles zu, egal ob aus Erbe, oder wenn wir jetzt irgendwas an „seinem“ Haus machen, also erneuern, verschönern, etc..(ja, er hatte das Haus bereits).

Sorry, jetzt ist meine Laune auch etwas rausgekommen.

Euch allen nochmal ganz vielen lieben Dank!

Liebe Grüße

Eure noname

 

 

Hallo noname, alles Nachfolgende völlig ungeschützt und muss juristisch geprüft werden.

So wie ich das als Nichtjurist sehe, also zwingend Termin machen um das zu verifizieren: Da nach der Hochzeit die Wertsteigerung erfolgt ist, nämlich durch die Ausweisung zu Bauplätzen steht Ihnen 50% der Wertsteigerung zu. Da gibt es leider nix weiter zu verstehen an des Gatten Standpunkt, außer das er verlangt, dass Sie ihm was schenken sollen. Genau das, was er für sich gegenüber Ihnen nicht einsehen will, nämlich dass er Ihnen ja auf keinen Fall was schenken will, und das wäre ja nicht mal geschenkt, denn es ist ja nur das was Ihnen zusteht. Letztlich eine interessante Psycholgie!

Ich will Ihnen außer dem von mir oben Geschriebenen keine weiteren Ratschläge geben, außer einem Hinweis: Wenn Ihre Beziehung schief geht, dann kommt ihr Mann da als reicher Mensch raus, weil Sie auf etwas was Ihnen zusteht verzichtet haben.

 

Das ist wirklich psychologisch höchst interessant und man kann beide Sichtweisen der Partner für sich nachvollziehen.
Rechtlich wird es bei einer Zugewinngemeinschaft wohl so sein, dass der Zugewinn, also von Ackerland zu Bauland teilungsrelevant ist.
Sollte der Markwert des Baulandes tatsächlich 1 Mio. sein und er auf deinen Vorschlag mit der Anzahlung von 50 - 100k€ unverständlich und ablehnend reagiert haben, ist hier gewaltiger Sprengstoff für die Vertrauensbasis der Beziehung im Spiel.
Ich finde deinen Vorschlag mit der Wohnung eigentlich gar nicht so schlecht und sehr zu seinem Wohlwollen. Es wäre schön wenn er seinen Standpunkt reflektieren könnte.

Du solltest dir auf alle Fälle in der Sache eine Rechtsberatung einholen.

Habt ihr denn schon einmal von neutraler Seite den Wert der Fläche zum Zeitpunkt der Eheschließung ermitteln lassen? Habe keine Ahnung, wie sowas ermittelt wird, aber wenn zu dem Zeitpunkt schon zu erwarten war, dass das Land zu Bauland wird, dann kann allein diese Möglichkeit den erzielbaren Marktwert schon Jahre vor der eigentlichen Umwidmung erhöht haben. Ohne diesen Wert zu kennen, kann man kaum einschätzen, was eine faire Regelung wäre.

Dass er aber ohne jeden Ausgleich den Wertzuwachs für sich allein vereinnahmen möchte, find ich inakzeptabel. Das hätte er wenn dann vor der Ehe vereinbaren müssen.

Zitat von noname am 17. Februar 2022, 19:44 Uhr

Aber laut meinem Mann, der ca. 1300 EUR mehr verdient als ich im Monat, steht ihm alles zu, egal ob aus Erbe, oder wenn wir jetzt irgendwas an „seinem“ Haus machen, also erneuern, verschönern, etc..(ja, er hatte das Haus bereits).

Wenn er das Haus auch schon vor eurer Heirat hatte, ist sein Anteil aber schon entsprechend größer.

Liebe Grüße, Laura Maelle

Noname, ich kann Deinen Ärger verstehen. Du kannst ihm ja sagen, wenn er einen Ehevertrag will kann er zukünftig sein Essen alleine kochen und den Haushalt selbst schmeißen. Ich verstehe die Gedankengänge der Menschen teilweise nicht, es heißt in guten wie in schlechten Zeiten, wenn der Mann alt wird und Pflege benötigt, wird das i.d.R. anstandslos von den Frauen getan, das habe ich sehr oft beobachtet, jedenfalls öfter als anders herum. Dann sollte man(n) beizeiten auch etwas dafür geben.

Sich nur die Vorteile einer Ehe rauspicken funktioniert nicht auf Dauer. Wenn er alleine für etwas geschuftet hätte während du shoppen und ins Nagelstudio gehst hätte ich noch Verständnis, aber nicht so. Der Gewinn kommt aus einer Erbschaft und ist dann noch einem glücklichen Umstand zu verdanken. Darüber sollte man sich gemeinsam freuen und Pläne schmieden was man mit dem Geld macht, bspw. eher aus dem Berufsleben auszusteigen. Oder die von Dir erwähnte Wohnungskauf wäre ebenfalls eine gute Idee. Was will er denn alleine mit dem Geld machen ohne das Du ebenfalls daran teilhast in einer Ehe, ich verstehe so etwas nicht.

Also ich würde ihm (wenn ich eine Frau wäre) gehörig den Kopf waschen 😉

Guten Morgen Zusammen,

vielen Dank nochmals für Eure Antworten!

Ich werde, wie gesagt nochmals das Gespräch mit meinem Mann suchen, wenn das nicht fruchtet, werde ich wohl juristischen Rat einholen.

Liebe Grüße

Eure noname

Zitat von noname am 17. Februar 2022, 13:39 Uhr

Mein Vorschlag war, dass er mir eine "Anzahlung" (ich dachte an 50- 100.000EUR) für eine Wohnung gibt, die ich auf meinen Namen kaufe und vermiete, d. h., dass diese sich von selbst abbezahlt, damit ich, im Falle einer Trennung auch eine gewisse Sicherheit habe.

Findet Ihr meinen Vorschalg übertrieben?

Kommt drauf an...

Kinder? Schon da oder geplant? Was, wenn eines ungeplant kommt?

Wer hat was in die Lebensgemeinschaft eingebracht?

 

PS:

Man bzw. frau könnte sich ja auch fragen:

Will ich mit einem "Trottel" zusammen sein, der erst nach 4 Jahren bemerkt, dass es da Regelungsbedarf gibt?

😉

 

Grundsätzlich finde ich persönlich die Zugewinngemeinschaft ziemlich passend: Das Ehepaar wird als Team begriffen, dass sich alle Gewinne (und idealerweise auch alle Lasten) teilt. Wenn einer den Lottoschein allein ausfüllt steht der Millionengewinn trotzdem beiden zu.

Ich werde bis 2024 durch harte Arbeit gut 2 Mio EUR während der Ehe verdient haben. Das ging nur, weil mir meine Frau in der Zeit den Rücken beim Haushalt und den Kindern gedeckt hat - durch ebenso harte Arbeit. Natürlich steht ihr davon dann gut 1 Mio EUR zu, auch bei einer evtl. Trennung.

Wenn man lieber seine Konten trennt, dann muss man halt (von Anfang an) einen entsprechenden Ehevertrag vereinbaren. Aber dann sollte man auch die Aufgaben wie Haushalt und Erziehung fair verteilen.

Zitat von BrotBrot am 18. Februar 2022, 21:01 Uhr

Ich werde bis 2024 durch harte Arbeit gut 2 Mio EUR während der Ehe verdient haben. Das ging nur, weil mir meine Frau in der Zeit den Rücken beim Haushalt und den Kindern gedeckt hat

Das ist hier aber nicht zutreffend.

Habe nix von Kindern gelesen...

Ach ja, bei "DINK" und Dank vom Mann mitgebrachtem Haus mietfreiem Wohnen und unter "Frugalisten": wie schaut es mit aufgelaufenen Ersparnissen aus?

Zitat von exit-tbd am 18. Februar 2022, 21:42 Uhr

Das ist hier aber nicht zutreffend.

Habe nix von Kindern gelesen...

Man kann sich auch ohne Kinder als Team verstehen. Solange sich beide einbringen finde ich es "moralisch" völlig naheliegend hälftig zu teilen, egal wie sich die Arbeit jeweils in bezahlte/unbezahlte aufteilt.

Ohne dass jetzt im Fall von Noname anzunehmen, ganz grundsätzlich: Wenn mal zugespitzt einer nur faul rumliegt und der andere schuftet, wär ich persönlich wahrscheinlich nicht ganz zufrieden in der Beziehung. Aber wenn man das so vereinbart, dann wohl besser mit Ehevertrag.

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