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Krankenversicherung und finanzielle Freiheit

Hallo,

ist man in (oder sagt man während) der finanziellen Freiheit Krankenversichert? Wenn ja, wie und mit welchen Kosten muß man rechnen?

Gruß

Ray

Hallo Ray,

hast Du denn auch nur einen der bisherigen Threads im Unterforum Krankenversicherung angeschaut? Da kannst Du die Antwort auf Deine beiden Fragen lang und breit erklärt finden.

Na ja, eine richtig gute Zusammenfassung zu dem Thema hab ich hier noch nicht gesehen. Woanders übrigens auch nicht.

Mein Kenntnisstand (als gesetzlich Versicherter): Wenn man komplett mir dem Arbeiten aufhört ist man nicht mehr pflichtversichert, man muss bzw. kann sich freiwillig versichern. Was das kostet hängt von den Einkünften ab, die man dann noch hat. Bei der TK sind es mindestens 152 EUR/Monat und höchstens 694 EUR/Monat.

Zu den Einkünften zählen z.B. Kapitalerträge (die du als Frugalist mit ziemlicher Sicherheit haben wirst) und Mieteinnahmen, also Einnahmen die bei einer Pflichtversicherung nicht berücksichtigt werden würden.

Wie das in der Praxis abläuft, keine Ahnung. Die Kapitalerträge ändern sich ja jedes Jahr. Ist dann ähnlich wie bei der Stromrechnung, wo jeden Monat eine Abschlagszahlung abgebucht wird und erst am Ende des Jahres geschaut wird, was man wirklich verbraucht (bzw. verdient) hat?
Und wer rechnet die Höhe der Kapitalerträge aus? Die Bank mit der Steuerbescheinigung?

Zitat von TrES-4 am 29. Februar 2020, 10:51 Uhr

Na ja, eine richtig gute Zusammenfassung zu dem Thema hab ich hier noch nicht gesehen. ...

Zusammenfassung kurz und knackig: Es ist eigentlich ganz einfach. Wenn du keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehst, also in keinem gesetzlich versicherten Angestelltenverhältnis mehr tätig bist, wirst du behandelt wie ein Selbständiger. Das heißt, entweder private Vollversicherung, die nach Gesundheitszustand und individuellen Leistungen berechnet wird, oder freiwillig gesetzliche Krankenkasse, die nach deinen Einkünften berechnet wird. Laut meiner Kenntnis werden die Einkünfte anhand deiner Steuererklärung ermittelt. That's it!

So in etwa stimmt das schon. Wie immer gibt es natürlich abweichende Details. Ich zB reiche einfach die Steuerbescheinigungen meiner Banken einmal im Jahr ein. Andere machen es anders. Das hängt wohl auch von der Krankenkasse ab.

Zitat von Fritz am 29. Februar 2020, 11:37 Uhr

Zusammenfassung kurz und knackig: Es ist eigentlich ganz einfach. Wenn du keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehst, also in keinem gesetzlich versicherten Angestelltenverhältnis mehr tätig bist, wirst du behandelt wie ein Selbständiger. Das heißt, entweder private Vollversicherung, die nach Gesundheitszustand und individuellen Leistungen berechnet wird, oder freiwillig gesetzliche Krankenkasse, die nach deinen Einkünften berechnet wird. Laut meiner Kenntnis werden die Einkünfte anhand deiner Steuererklärung ermittelt. That's it!

Warum sollte ich als Selbstständiger behandelt werden, wenn ich keinerlei Einkünfte habe? Seit ich nicht mehr arbeite und Privatier bin, werde ich von meiner Krankenkasse als „Nicht-Erwerbstätiger“ behandelt. Ich zahle also den Mindestbeitrag von Kranken- und Pflegeversicherung. Steuererklärung gibts bei mir natürlich seit Jahren auch nicht, da ich ja schließlich keine Einnahmen hab. That's it.

And he never listens to them, he knows that they're the fools.
Zitat von Privatperson am 2. März 2020, 8:54 Uhr

Warum sollte ich als Selbstständiger behandelt werden, wenn ich keinerlei Einkünfte habe? Seit ich nicht mehr arbeite und Privatier bin, werde ich von meiner Krankenkasse als „Nicht-Erwerbstätiger“ behandelt. Ich zahle also den Mindestbeitrag von Kranken- und Pflegeversicherung. Steuererklärung gibts bei mir natürlich seit Jahren auch nicht, da ich ja schließlich keine Einnahmen hab. That's it.

Von was lebst Du?
Wenn Du Kapitaleinkünfte hast, sind das auch Einkünfte. Oder Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung ...

Steuererklärung würde sich lohnen, such mal nach dem Stichwort Günstigerprüfung.

 

Wenn du keine kapitaleinkünfte oder mieteinnahmen hast, ist das richtig. Andernfalls eben nicht.