Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Krankenversicherung PKV Anstieg im Alter. Das ultimative Fluchtmodell.

Ich glaube dies ist nun mein dritter Post zum Lieblingsthema  Krankenversicherung.

Nicht desto trotz möchte ich gerne meine neusten Erkenntnisse teilen.  Hier also das letzten ultimative Flucht Modell , falls die PKV im Alter zu Teuer wird.

Über 55 kann man bekanntlich nicht mehr von der PKV in die GKV wechseln . Dieses Gerücht hält sich hartnäckig, ist aber falsch.

Hier die Schritte

  1. Ich muss mein gesamtes Einkommen ( zumindest temporär) unter 450 Euro im Monat drücken.
  2. Ich beantrage die Aufnahme in die Familienversicherung meines Partners , da ich ohne Einkommen bin ( Voraussetzung, man hat einen Partner , in diesem Fall Ehefrau oder eingetragene Lebensgemeinschaft, der/die GKV Versichert ist )
  3. Nach der Aufnahme in die GKV Familienversicherung kündige ich die PKV
  4. Innerhalb von 6 Monaten schliesse ich bei meiner alten PKV diverse Zusatzversicherungen wie Einbett, Chefarzt , Zahn u.s.w. ab. Hierzu beantrage ich die Verrechnung mit meinen gebildete Rückstellungen. Damit bekommt man die Zusatzleistungen zum Spottpreis.
  5. Nach einiger Zeit, sagen wir mal , ein Jahr , entschliesse ich mich, wieder ein Einkommen zu haben, entweder durch Kapitalerträge, oder eine Beschäftigung. Nach SGB V , Paragraph 188, Absatz 4 werde ich dann automatisch reguläres GKV Mitglied , entweder freiwillig mit dem Mindestbeitrag ( ca. 200 Euro, oder auch mehr, je nach Einkommen) , oder mit dem ganz normalen Satz einen Angestellten.
  6. Wenn die Rentenzeit gekommen ist, wird der Beitrag zur GKV als Rentner prozentual auf alle Einkommen fällig, da ich durch fehlende GKV Zeiten nicht in die regulären GKV Tarif fùr Rentner komme.  Spätestens dann ( evtl auf früher) ist es Zeit, sein Einkommen ( z.b. durch Schenkung man den Partner) zu verringern, oder seinen Lebensunterhalt grösstenteils durch Kapitalverzehr zu bestreite, so das nach Möglichkeit wieder nur der Mindestsatz der GKV von knapp 200 Euro fällig wird.

Die Kosten liegen somit  z.b. in der Zeit von 55 bis 85 im günstigsten Fall bei :55-67 Familienversichert = 0 + 67-85 = 18 Jahre * 12 * 200 = 43200 oder 56-85= 29 Jahre *12 * 200 = 69600 . Im Vergleich liegt einer der  günstigsten PKV Tarife für über 55 Jährige mit 1000 Euro SB bei mindestens 470 Euro. Also bei Gesamtkosten im Vergleichszeitraum von 163.569 + SB Anteil.

Hier ist der Haken. Es gibt wohl ( so gut informierte Quellen) eine Eingabe im Bundestag , dieses hier beschrieben Schlupfloch zu schliessen, so das dieser Weg evtl in ein bis 2 Jahren versperrt ist.

Was hat es mit diesen 6 Monaten auf sich? Warum sollte die PKV einem noch die vor 6 Monaten geschenkten Altersrückstellungen anrechnen?

"Innerhalb von 6 Monaten schliesse ich bei meiner alten PKV diverse Zusatzversicherungen wie Einbett, Chefarzt , Zahn u.s.w. ab. Hierzu beantrage ich die Verrechnung mit meinen gebildete Rückstellungen. Damit bekommt man die Zusatzleistungen zum Spottpreis."

 

Danke

Garub

Innerhalb von 6 Monaten schliesse ich bei meiner alten PKV diverse Zusatzversicherungen wie Einbett, Chefarzt , Zahn u.s.w. ab.

Ich habe heute mit meinem Versicherungsmakler gesprochen und er meinte, in dem Moment wo meine Vollversicherung gekündigt wird, sind meine Altersrückstellungen futsch, ich solle gleich zusammen mit der Kündigung die Zusatzversicherung abschließen, um die Altersrückstellungen zu retten.

Wenn ich mich erst später für eine Zusatzversicherung entscheide, ist das Ermessesspielraum der PKV ob sie mich noch kennen und mir meine verlorenen Altersrückstellung anrechnen wollen.

Oder hast du andere Infos? Mein Makler ist auch nicht allwissend.
Oder ist dies von Kasse zu Kasse unterschiedlich?

 

Danke

Garub

Ja, laut meinem Makler ist die Frist von 6 Monaten  gesetzlich geregelt.

Aber, wie du schon sagtest, kein Makler ist allwissend 😉

Aber es ist ja auch kein Problem, das direkt zu machen. Denn wenn du kündigst, musst du ja eine Bestätigung der GKV haben, das dich diese aufnimmt.

Zitat von Achim_Global am 8. Dezember 2020, 10:59 Uhr

...  Hier also das letzten ultimative Flucht Modell , ...

6. Wenn die Rentenzeit gekommen ist, ...  Spätestens dann ( evtl auf früher) ist es Zeit, sein Einkommen ( z.b. durch Schenkung man den Partner) zu verringern, ...

und 7.:

der Partner ergreift die Flucht (mit dem geschenkten Vermögen) ... oder stirbt und hinterlässt alles (bis auf den Pflichtteil) einer Dir zuvor nicht bekannten Geliebten ...