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Krankenversicherung Österreich

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich unterbewusst schon einige Jahre mit meiner FIRE Strategie, zumindest was den Vermögensaufbau betrifft.
Seit einigen Tagen allerdings doch intensiver und ich hätte nicht gedacht, dass ein Ausstieg aus dem Arbeitsleben in naher Zukunft möglich wäre.
Rein rechnerisch wäre es in 12 Jahren, also mit dem 45. Lebensjahr machbar. Meine Lebensgefährtin würde vermutlich 5-6 Jahre länger als ich berufstätig sein.

Jetzt zum Thema Krankenversicherung:

Ich würde mich bei Ihr als Lebensgefährte/Ehepartner mitversichern lassen. So weit, so gut.

Aber was passiert wenn wir beide im Ruhestand bzw. der Entnahmephase sind?

Ohne Einkommen kostet die gesetzliche Krankenversicherung EUR 455,- monatlich. Kann man dann trotzdem seinen Partner mitversichern?
Oder müssen beide diesen Beitrag leisten? Meine Lebensgefährtin ist bei der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)

BestCase --> mit 45 in den Ruhestand und mit 62 die Pension/Rente antreten, dh. inkl. Inflation und Erhöhung 480*12*17 = aufgerundet EUR 100.000!!!

Vielleicht kennt sich ja jemand mit der österreichischen Sozialversicherung aus.

Danke euch.

LG Markus

Ich kann leider nichts genaues dazu beitragen, allerdings würde mich dieses Thema auch sehr interessieren, da es mich ebenfalls betrifft. In vielen Foren wird empfohlen, einen Minijob anzunehmen oder sich beim Partner mitversichern zu lassen. Allerdings gibt es bei der Sozialversicherung auch die Möglichkeit, den Betrag herabsetzen zu lassen:
https://www.sv-beratung.at/news/2006/03/05/wie-geht-die-gkk-bei-herabsetzungsantraegen-in-der-krankenversicherung-vor.html
* 3. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden oder andere Erlöse);

Es ist scheint also nicht ausgeschlossen zu sein, dass die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags auf Grund der Höhe von Dividenden/Zinsen herabgesenkt wird. Du könntest dazu einfach mal an die GKK schreiben und fragen. Die Antwort wäre durchaus interessant, wäre also schön, wenn du sie mit uns teilen könntest 🙂

EDIT: Habe gerade etwas gefunden! Im Infoblatt der Selbstversicherung steht "Achtung: Bei einer Selbstversicherung in der Krankenversicherung kann ein Antrag auf Mitversicherung nur für die Ehegattin/den Ehegatten, die eingetragene Partnerin/den eingetragenen Partner und für Kinder gestellt werden." - also kann man sich beim Partner mitversichern lassen und muss nur 1x die 454,86 EUR zahlen.