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Hause kaufen

Guten Tag. Meine Frau und ich kaufen ein Haus.
Am 22.09 hatten wir ein Termine mit Natarius. Wir und die Verkäufer haben alle Dokumente unterschrieben. Natarius sagte, dass wir in 3-5 Wochen einen Brief erhalten werden, in dem es heißt, dass ich eine Zahlung leisten kann und danach werden wir sofort die Schlüssel erhalten ...
Aber es ist mehr Zeit vergangen. Ich habe Natarius kontaktiert und er sagte, dass er am 28.10 eine Anfrage für ein Dokument an den Verkäufer gesendet hat. (Hausverkäufer sind Personen, die vor 10 Jahren geschieden wurden und 50/50 besitzen.) Und einer der Verkäufer antwortet nicht.
In ein paar Wochen müssen wir die Wohnung, in der wir jetzt leben, räumen. Wir können für kurze Zeit keine andere Immobilie mieten. Müssen wir mit den Tieren im Auto in der Nähe des Hauses leben? Makler und Natarius kann nicht einen Verkäufer kontaktieren. Was sollen wir tun?
Das Haus ist seit mehr als 6 Monaten leer, keine Fenster geöffnet, keine Heizung.

Danke.

Hi @argonian,

Ich würde hier auf einem Gespräch beim Notar bestehen, der Euch über alle rechtlichen Möglichkeiten - und vor allem Fristen! - aufklärt. Wenn beide Verkäufer unterschrieben haben, ist der Kaufvertrag grundsätzlich umsetzbar und es entstehen rechtliche Pflichten für die Verkäufer, wenn das nicht geschieht und Ihr Euren Verpflichtungen nachkommt. Das Problem ist: ihr seid vermutlich im Recht, aber es kann dauern, bis Eure Ansprüche umgesetzt werden.

Frag also den Notar, der muss Euch aufklären. Eventuell müsst Ihr auch selbst einen Anwalt einschalten, aber das sollte nicht der erste Schritt sein.

Viel Erfolg.

 

Dies ist die Antwort, die ich von Natarius bekomme. Meinerseits ist alles fertig  und meine bank warten fur papiere vom Notar..

'' Mir fehlt für die Fälligstellung des Kaufpreises noch eine Löschungsunterlage. Ich habe Herrn **** diesbezgl. Am 28. Oktober angeschrieben, da die Bank ein Aktenzeichen benötigt. Eine Antwort habe ich leider noch nicht erhalten.''

Ok, ich vermute, dass da noch eine alte Eintragung (meist alte Grundschuld/Hypothek, kann aber auch ein anderes Recht sein) im Grundbuch gelöscht werden muss und dafür sind logischerweise die bisherigen Eigentümer zuständig. Ist doof, aber da musst Du warten, alles andere hat wenig Zweck. Theoretisch kannst Du die Eintragung mit übernehmen, aber davon ist in aller Regel abzuraten.

Frag' den Notar trotzdem, welche Möglichkeiten Du hast.