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Freiwillig Versichert: greift die KK auch bei Fonds-Umschichtungen zu ?

Hallo, mir ist da was noch nicht ganz klar.

Wenn man freiwillig bei der GKV versichert ist, man in einem Kalenderjahr Umschichtungen ( Verkauf/Kauf ) bei Fonds vornimmt, hierbei steuerpflichtige Gewinne belastet werden, die auch dann sicher in der Jahressteuerbescheinigung der Bank gelistet sind, muß man dann auf diese Gewinne KK Beitrag zahlen ?

Das wäre ja Wahnsinn für den Kapitalstock.  Man könnte ja kaum mehr strategisch handeln. Und hier und da umschichten wird sicher mal nötig sein.

@matty   Äh... Nein!

Du wirst normalerweise als freiwillig Versicherter in einen Tarif geschoben, der anhand deiner Einkünfte bemessen wird. Diese werden durch ein Formular abgefragt. Ist das nicht möglich, weil du z.B. keine regelmäßigen Einkünfte hast, kommst du in den Basistarif. Der KK ist herzlich egal, was du in deinem Depot umschichtest und die Steuerbescheinigung der Bank geht nicht an die KK.

Zitat von Fritz am 18. November 2018, 16:43 Uhr

@matty   Äh... Nein!

Du wirst normalerweise als freiwillig Versicherter in einen Tarif geschoben, der anhand deiner Einkünfte bemessen wird. Diese werden durch ein Formular abgefragt. Ist das nicht möglich, weil du z.B. keine regelmäßigen Einkünfte hast, kommst du in den Basistarif. Der KK ist herzlich egal, was du in deinem Depot umschichtest und die Steuerbescheinigung der Bank geht nicht an die KK.

"Basistarif", verwechselst du da was mit privater KK  ?

Richtiger wäre in dem Antwortfall: Sonstiger Freiwillig Versicherter GKV, Beitrag min. ca. 180,- eur . Nachweiß: wie ist egal. Wird nichts nachgewiesen= Höchstbeitrag GKV. Ob man korrekt angibt oder nicht, muss jeder wissen. In Zukunft mit "Vorabpauschale"bei Wertpapieren, und dem Ende der Abgeltungssteuer könnte Nichtangeben sehr schwer werden.

Es ist ein sehr umfassendes Thema: Ich versuch mal die Eckpunkte nach meinem Wissen da zu stellen. Auf absolute Randbereiche gehe ich nicht ein.

Bei freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle relevanten Einnahmen ( Arbeitslohn, Einkünfte aus Selbstständigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte ect. ) beitragspflichtig. Zur Berechnung des Beitrags wird jährlich ein Fragebogen verschickt. Das Einreichen der aktuellsten Einkommensteuererklärung ist obligatorisch.

Wird keine Einkommensteuererklärung eingereicht oder sinnig anderweitig nachgewiesen, wird normalerweise der Höchstbeitrag der GKV angesetzt (z.Z ca 800,- eur inkl.Pflege). Im eigenen Interesse ist daher das Einreichen, oder anderweitige Nachweisen, geboten. Seit Anfang 2018 gibt's die neue Regelung der "vorläufigen Festsetzung" des Beitrags, die eine erhebliche Verbesserung gegenüber der Bisherigen darstellt. Beiträge werden auf Grundlage der zugrundeliegenden Einkommensteuererklärung vorläufig festgesetzt. Nach Einreichen aktuellerer Bescheide innerhalb einer 3 Jahresfrist werden die Beiträge für nachgewiesene Kalenderjahre endgültig festgesetzt, dadurch Beiträge nachgefordert oder erstattet. Fazit: man wird Einkommensgerecht verbeitragt.

In den Genuss der vorläufigen Festsetzung kommen alle freiwillig Versicherten mit obigen Einkünften, ausgenommen Landwirte und spezielle Personenkreise.

Eine Besonderheit gibt es: Hat man ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt weiterhin die alte bis 31.12.2017 praktizierte "endgültige Festsetzung ". Die Art des Nachweises der Einkünfte ist hierbei egal.

Allerdings !! Kapitaleinkünfte die neben anderen relevanten positiven Einkünften egal in welcher Höhe, vorhanden sind, werden jedoch dann auch mitläuferisch "vorläufig festgesetzt".

Link zu dem Rundschreiben stell ich noch ein

 

Zitat von matty am 17. November 2018, 18:40 Uhr

Hallo, mir ist da was noch nicht ganz klar.

Wenn man freiwillig bei der GKV versichert ist, man in einem Kalenderjahr Umschichtungen ( Verkauf/Kauf ) bei Fonds vornimmt, hierbei steuerpflichtige Gewinne belastet werden, die auch dann sicher in der Jahressteuerbescheinigung der Bank gelistet sind, muß man dann auf diese Gewinne KK Beitrag zahlen ?

Das wäre ja Wahnsinn für den Kapitalstock.  Man könnte ja kaum mehr strategisch handeln. Und hier und da umschichten wird sicher mal nötig sein.

Bin mir nicht ganz sicher.

Eigentlich schon, wie Gewinne zustande kommen ist der KK egal. Hast du in einen Jahr größere ausgewiesene Gewinne, woraus auch immer, werden die dir als Einnahme unterstellt. Ob du nur Umschichten wolltest oder endgültig verkauft wird, wird die KK nicht interessieren. Gleiches müßte ja auch für Immobilienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist gelten. Verkaufen und Kaufen löst da auch Beitrag aus.

M.M. wird man nicht umher kommen frühzeitig in Produkte mit stabiler Wertentwicklung und Langfristperspektive zu investieren.

Allerdings würde es praktikable Lösungen für dieses Problem für freiwillig Versicherte der GKV geben.

1.Einen Job mit min. 450,01 eur annehmen und dadurch wieder "Pflichtversichert" sein. Durch diesen Status kommt die KK nicht mehr an die Zusatzeinkünfte ! Das könnte man auch gezielt nur für das betreffende Jahr der Umschichtung machen.

2. hat man tatsächlich nur Kapitaleinkünfte und dementsprechend dann "endgültige Festsetzung", könnte man durch Aufnahme einer Selbstständigkeit (z.b. Gartenhilfe, Hilfe für alte Menschen, Bürotätigkeiten) dann mit ein paar wenigen Aufträgen aus dem Bekannten-und Freundeskreis geringe Einnahmen aus Selbstständigkeit erzielen, die dann gesamt eine "vorläufige Beitragsfestsetzung" auslösen.

Übrigens tritt das Problem auch bei freiwillig versicherten Rentnern auf. Aber auch da wären das dann Lösungsvorschläge.

Eigentlich schon, wie Gewinne zustande kommen ist der KK egal. Hast du in einen Jahr größere ausgewiesene Gewinne, woraus auch immer, werden die dir als Einnahme unterstellt. Ob du nur Umschichten wolltest oder endgültig verkauft wird, wird die KK nicht interessieren.

Was ist der Gewinn für die GKK:
-der komplette Verkaufsbetrag ?
-oder die Differenz zwischen (Verkaufspreis - Kaufpreis) der Position, d.h. so wie auch die Steuer berechnet wird?

PS:
Wenn es die letztere Berechnungsvariante wäre, dann könnte man zumindestens Verlustpositionen verkaufen und in was vielversprechenderes Umschichten ohne erneuten GKK-Beitrag.

Der Gewinn/Ertrag / die Differenz zw. Kauf zu Verkauf.

Er wird auch ausgewiesen durch die Jahressteuermitteilung der Bank, letztendlich durch die Angabe in der Einkommensteuererklärung.

Die KK interessiert es nicht welcher Fonds wie verkauft wurde, sondern nur wieviel Gewinne/Erträge gesamt erwirtschaftet wurden.

Ist man steuerehrlich wird man diese Jahressteuermitteilung einer Bank angeben.

Was ich allerdings nicht weis: Wird die KK nur die Gewinne zur Beitragsberechnung zugrunde legen oder mögliche Verluste auch gegenrechnen. Ich traue denen alles zu. ( siehe nur das Thema Eigenkapital-Verbeitragung bei Direktversicherung )

Allerdings müßte diese Frage gar nicht auftreten da man ja normalerweise denn Einkommenssteuerbescheid einreicht auf da als Ertrag aus Kapitalvermögen nur die Gegenrechnung als Summe vorkommt.