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Frage zur Verlustverrechnung bei Aktien

Wer Aktienverluste in einem Jahr realisiert hat, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

(1) Er unternimmt erst einmal nichts. Dann  werden die Aktienverluste bei der Bank/dem Onlinebroker auf das nächste Jahr übertragen. Das geht in den folgenden Jahren so weiter, bis diese Verluste mit Gewinnen beim selben Broker ausgeglichen werden können.

(2) Er beantragt bei seinem Broker eine Verlustbescheinigung. Dies wird oft für den Fall empfohlen, wenn der Anleger Depots bei verschiedenen Brokern unterhält und die Verluste bei einem Broker mit Gewinnen bei einem anderen Broker verrechnen möchte. Mit der Verlustbescheinigung entfällt dann der Verlustvortrag bei dem entsprechenden Broker auf das Folgejahr und der Verlustverrechnungstopf wird wieder auf Null gesetzt. Die Steuerbescheinigung des Brokers enthält dann die Angabe des entsprechenden Aktienverlustes, sodass das Finanzamt die Querverrechnung vornehmen kann.

Soweit so gut. Wie verhält es sich nun aber, wenn die Verluste bei einem Broker (durch Verlustbescheinigung bestätigt) die Gewinne bei einem anderen Broker übersteigen. Die zuvor abgeführte KESt, + Soli aus den Gewinnen erhält der Anleger zwar aus über die Steuererklärung zurück, was aber passiert mit den nicht verrechenbaren Verlusten. Werden die dann vom Finanzamt in die Folgejahre vorgetragen oder verfallen die etwa?

Beispiel:

Broker A: Aktienverluste 4000 EUR
Broker B: Aktiengewinne 1000 EUR (Annahme: Freistellungsauftrag aufgebraucht, keine Kirchensteuerpflicht), Vorabpauschale KESt. 250 EUR (25%), Soli 13,75 EUR (5,5% der KESt), zusammen 263,75 EUR

Im Rahmen der Steuerklärung werden die 263,75 EUR erstattet, es verbleibt ein Verlust von 3736,25 EUR. Was passiert mit diesem verbleibenden Verlust?

@vision2020 Die Verluste bleiben solange beim Finanzamt stehen, bis sie ausgeglichen, bzw. vollständig verrechnet sind. Du musst einfach bei deiner Steuererklärung ganz am Anfang ein Häkchen setzten bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Damit bekommst du mit deinem Steuerbescheid ein zusätzliches Blatt, das heißt "Bescheid über die gesonderte Feststellung des bleibenden Verlustvortrages". Den Betrag, der dort steht, kannst du dann beim nächsten mal wieder in der Anlage KAP geltend machen.

 

 

@fritz

super, vielen Dank! Hatte das Feld bisher nicht gefunden bzw auf dem falschen Formular danach gesucht. Dann führt das FA also sozusagen einen eigenen Steuertopf.