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Frage zu R-Abschlag, wenn Rente erst mit 67 in Anspruch genommen wird

Hallo,
auch ich überlege in einem Jahr dann mit 58 in den passiven Lebensabschnitt zu wechseln.
Finanziell geht es uns nicht so schlecht, Wohneigentum und auch Barvermögen ist in gewissen Rahmen vorhanden.

Ich habe eine Verständnisfrage zu dem Schreiben der Rentenauskunft

....
Die Regelaltersrente, die ab dem 1.1.2031 gezahlt werden kann, würde 1777.77 Euro monatlich betragen, wenn der Berechnung ausschliesslich die bisher gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten sowie der derzeit maßgebende aktuelle Rentenwert zugrunde gelegt werden.
...
Sollten Sie bis zum beginn der Regelaltersrente .... Rente von 2.555 Euro
...

Bedeutet dies, das ich, wenn ich jetzt aufhören würde zu arbeiten und nichts mehr in die Renten-Kasse einzahlen würde, und ich bis zum 67. Lebensjahr nichts aus der Rentenkasse erhalten "will", ich dann mit 67 Jahren den genannten Betrag i.H.v. 1777 Euro etwa erhalten würde ?
Oder werden da trotzdem die (bekannten) 14.4% Abschlag abgezogen oder noch mehr, weil ich ja in den letzten Jahren dann nichts mehr in die Renten-Kasse eingezahlt hatte?
Nächstes hätte ich dann 33 Jahre in die Renten-Kasse einbezahlt sowie 71 Monate "Anrechnungszeit".

Und ja, ein Termin bei der Rentnerberatung ist gestellt, aber dauert leider noch etwas....

Danke für Hinweise und Tipp,
Markus

 

Hallo @leben-ab-58, was für ein Forenname, ich hoffe, dass auch deine letzten Jahrzehnte lebenswert waren. 🙂

Wenn du jetzt aufhörst, bekommst du ab 67 die 1.777€, plus ggf. seit der Auskunft dazugekommende Ansprüche, plus die Erhöhungen der nächsten 10 Jahre. Abgezogen wird nichts, dein Rentenniveau sind dann eben nicht die 2.555€, die es gäbe wenn du durcharbeitest. Die Angaben sind alle Brutto, auf dem Konto hast also nochmal deutlich weniger (im Nachbarthread wird 75% als Fausregel angenommen).

Als langjährig Versicherter (Einzahlungszeitraum + Anrechnungen > 35 Jahre) kannst du Rente schon mit frühestens 63 Jahren bekommen, dann bringt jeder vorzeitige Monat 0,3% Abzug bis zu den von dir schon genannten 14,4% mit 63 Jahren. Du kannst in der Zeit vor der Rente auch freiwillige Zahlungen leisten, als wärest du noch angestellt. Bei der Beratung wirst du das ja noch im Detail durchgehen.

Mit "Leben-ab-58" meine ich mehr der Beginn des neuen lebensabschnitts, bis 58 war auch vieles toll 😉 Wenn nur die Arbeit nicht wäre ... 😉

Danke für deine Erklärung, welchen Nachbarthread meinst du genau?
Die verbleibenden 75% sind dann nach der Steuer, KK und Pflegeversicherung?
Dann würde meine Kalkulation einigermaßen hinkommen ...

Zitat von TheWanderer am 14. März 2021, 22:41 Uhr

... Die Angaben sind alle Brutto, auf dem Konto hast also nochmal deutlich weniger (im Nachbarthread wird 75% als Fausregel angenommen)....

25% eher mit Sozialabgaben (GKV) bei StKl.1 ohne Kirche und Werbungskosten und ohne weitere Einnahmen

Zitat von Leben-ab-58 am 15. März 2021, 9:51 Uhr

...

Die verbleibenden 75% sind dann nach der Steuer, KK und Pflegeversicherung?
...

kommt wohl auf die Höhe der Rente an - und WELCHE weiteren Einnahmen Du hast:

bei ner 500 Euro-Minirente (und sonst nix bzw. nur abgeltungsversteuerte Kapitaleinkünfte) geht nur KV und PflegeV weg

bei einer guten/höheren Rente und z.B. noch Mieteinnahmen kommt noch Einkommenssteuer dazu ...

 

als Ergänzung: Meine 25% inkl. KV waren auf Basis der genannten 2.555€

Hallo,
die 2555€ werde ich ja nie erhalten, weil ich ja nicht bis 67 arbeiten will ...
Geht also um die 1777 Euro,
und es sind keine Einnahmen geplant (Vermietung oder so).

GKV: 8% (knapp)
Pflege: 3%
Steuer: 10 % (?)
Kirche: <ausgetreten>

Also sollten doch angenommen 25% Abzüge auf die Rente (angenommene 1777€) etwa hinkommen, oder übersehe ich da was?

Bei 1.777 wären es 1452€ netto. StKl.1 keine Werbungskosten ohne Kirche. Gesamtabgabenlast 18% mit KV

Rentenbesteuerung ist eine Welt für sich, die man aber mit Wikipedia u.a. ganz gut erforschen kann... 🙂

Bei mir: für die gesetzliche Rente wird im ersten vollen Bezugsjahr ein Freibetrag in Euro bestimmt und festgeschrieben (2019: 22%, macht 4231€/Jahr). Spätere Rentenerhöhungen sind also zu 100% steuerpflichtig.

Bei Betriebsrenten hängt es vom Alter bei Eintritt ab (bei mir 63, macht 20% Ertragsanteil, nur der ist zu versteuern). Allerdings geht von Betriebsrenten volle KV/PV ab, minus Freibetrag (jährlich steigend). Die wiederum sind steuerlich absetzbar.. und sogar die im Vorjahr gezahlten Kirchensteuern...