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Fix & Flip gewerblich?

Hallo zusammen,

 

ich würde gerne mal eure Meinung hören, ob Flippgeschäfte von Seiten der Behörden als gewerblich eingestuft werden, also auch Gewerbesteuer anfallen würde?

Ich hatte eine vermietete Wohnung von 2013 bis 2017 und habe jetzt eine Wohnung gekauft, welche ich renovieren und dann verkaufen möchte.

Leider ist mir nicht ganz klar, unter welchen Umständen man Gewerbesteuer zahlen müsste. Beim Verkauf der ersten Immobilie fiel diese nicht an.

Lieben Dank im Voraus für eure Antworten. 🙂

Moin @juhh,

es gibt die magische Grenze von drei Objekten in fünf Jahren.

Verkaufst du mehr als drei Objekte in fünf Jahren gilst du als gewerblicher Händler. Dann fallen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (?) an.

Abweichend hiervon gibt es auch noch die Zehn-Jahres Regel.

 

Aber in allen Fällen musst du dich für ein verbindliches Testat an einen Steuerberater oder direkt an das Finanzamt wenden, denn ich bin auch nur Privat und das sind meine Kenntnisse.

Da ich schon sehr viel mit Immobilien gemacht habe, dürfte dieses zutreffen 🙂

 

Beste Grüße!

Hallo @geschaeftsjunge,

 

danke dir für deine Antwort. Die 3-Objekt-Regel und 10-Jahres-Regel sind mir bekannt, doch ich habe auch gehört, dass auch Gewerbesteuer anfallen kann, wenn man ein Objekt aus dem Grund kauft, um es schnellstmöglich gewinnbringend zu verkaufen, auch wenn noch keine 3 Objekte verkauft wurden. Das Finanzamt kann dies wohl individuell entscheiden wie ich jetzt gehört habe. Ich werde mir mal einen Steuerberater suchen, der sich damit auskennt. 🙂

 

Trotzdem besten Dank für deine Hilfe! Also hab ich jetzt schon mal rausgehört, dass Gewerbesteuer anscheinend immer anfällt, wenn man als gewerblicher Händler gilt. Das war mir auch nicht so ganz klar..

 

 

 

Bei einer geflippten Bude wird dir auch vom Finanzamt noch nichts Gewerbsmäßiges unterstellt. Den Gewinn versteuern musst Du aber dennoch!

Beim gewerblichen Handel mit gebrauchten Immobilien fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an. Ausnahme können gewerbliche Immobilien sein, die schon mit Umsatzsteuer gekauft wurden. Diese fallen dann auch beim Verkauf an.