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Familienversicherung

Ihr Lieben,

ich habe aus Neugier mal den speziellen Fall Familienversicherung – als Lösung für ein mögliches GKV-Problem als Privatier – versucht zu ergoogeln. Und leider: Es ist mühselig, die komplizierte Sachlage auf einer Website richtig und gut erklärt zu bekommen.

Deshalb frage ich euch: Ist die Familienversicherung, sofern ein Teil der Partnerschaft weiter arbeitet, nicht die einfachste Lösung sich zu versichern, obwohl man genug Geld hätte, selbst Beiträge zu zahlen?

Ich konstruiere mal einen Fall:  Ehepaar, beide arbeiten, beide freiwillig GKV versichert. Einer hört auf und lebt künftig vom Ersparten. Derjenige der aufhört, bekommt noch eine Abfindung. Die Abfindung wird, so habe ich es mir zumindest erlesen, nur dann Sozialversicherungspflichtig, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Nicht dagegen, wenn die Kündigungsfristen eingehalten wurden. Verstehe ich das so richtig im verlinken Beitrag? Egal ob Pflichtversichert oder freiwillig in der GKV.

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, die Person kann trotz großem Depot, sofort nach Ende des Arbeitsverhältnisses in die Familiernversicherung des Partners wechseln, oder? Natürlich darf der Privatier kein Einkommen haben, auch nicht aus Kapital. Das wäre aber leicht zu lösen, indem einfach er in den ersten Jahren vornehmlich sein RK1 verbraucht, oder die Entnahme aus dem Depot so gestaltet werden, dass keine Kapitalertragssteuer anfällt. Die Entnahme wäre dann ja kein zu versteuerndes Einkommen und würde auch nirgendwo auftauchen.

Natürlich ist der Fall ähnlich gelagert, wie bei mir. Nur wird diese Variante frühestens in 10 Jahren für mich relevant. Trotzdem finde ich es spannend, sich damit zu beschäftigen.

 

 

Ob die Rechtslage in 10 Jahren noch so ist, wage ich zu bezweifeln.
Aus heutiger Sicht ist der Ehe-Partner, der aufhört Hausfrau/Hausmann und somit mitversichert.  Darf max 450€ Einkommen haben (ohne Gewähr).

Zitat von TakeTwo am 6. Dezember 2023, 19:10 Uhr

Ob die Rechtslage in 10 Jahren noch so ist, wage ich zu bezweifeln.
Aus heutiger Sicht ist der Ehe-Partner, der aufhört Hausfrau/Hausmann und somit mitversichert.  Darf max 450€ Einkommen haben (ohne Gewähr).

Rechtslage: Ja, sicherlich.

Ich hatte auf einer seriösen Website gelesen, dass es einen Unterschied macht, ob man freiwillig in der GKV ist oder pflichtversichert. Leider kann ich es nicht mehr finden, war irgendeine Anwaltskanzlei oder ein juristischer Verlag.

In diesem Beitrag der BOSCH BKK ist die Abfinding Einkommen und wird anteilig damit für KV-Beiträge herangezogen.

https://www.youtube.com/watch?v=gc22vVYAUWw

Gleiches auch in diesem Video:

https://www.youtube.com/watch?v=x4Ukg6OAINU

Die KV sollte das eigentlich gut erklären können. Mir als freiwillig gesetzlich versichertem wurde gesagt ich müsste ohne Einkommen aufgrund meines Vermögens (?) einen Beitrag bezogen auf ein theoretisches Minimaleinkommen zahlen. Drum ist meine Lösung jetzt einfach ein minimales sozialversicherungspflichtiges Einkommen (Minijob + 1 EUR) zu erzielen.