ETF-Steuern
Zitat von Knight6 am 12. Oktober 2019, 15:15 UhrHallo liebe Community!
Ich bin gerade was das Thema Steuern angeht leider ein totaler Anfänger im Investmentbereich.
Ich konnte meine Frage auch nicht direkt durch Suchen im Internet beantworten (verzeiht mir bitte falls ich was übersehen habe).Wenn ich einen thesaurierenden ETF kaufe und den einfach nur von Jahr zu Jahr weiter bespare und keine Anteile verkaufe,
dann muss ich auch nie irgendwelche Steuern für diesen ETF zahlen, richtig?
Oder ist das eben genau diese Vorabpauschle die dann zu tragen kommt?Danke schonmal wie eure Antworten,
LG Leon
Hallo liebe Community!
Ich bin gerade was das Thema Steuern angeht leider ein totaler Anfänger im Investmentbereich.
Ich konnte meine Frage auch nicht direkt durch Suchen im Internet beantworten (verzeiht mir bitte falls ich was übersehen habe).
Wenn ich einen thesaurierenden ETF kaufe und den einfach nur von Jahr zu Jahr weiter bespare und keine Anteile verkaufe,
dann muss ich auch nie irgendwelche Steuern für diesen ETF zahlen, richtig?
Oder ist das eben genau diese Vorabpauschle die dann zu tragen kommt?
Danke schonmal wie eure Antworten,
LG Leon
Zitat von Seesi | Phillip am 12. Oktober 2019, 15:33 UhrGrüß dich @knight6 | Leon,
vorab: Bitte korrigiert mich wer, falls er es besser weiß. Ich bin selbst noch Anfänger 🙂
Wenn ich einen thesaurierenden ETF kaufe und den einfach nur von Jahr zu Jahr weiter bespare und keine Anteile verkaufe,
dann muss ich auch nie irgendwelche Steuern für diesen ETF zahlen, richtig?Das ist korrekt. Solange du nichts rauskriegst, musst du auch nix zahlen. Sobald du Anteile verkaufst oder einen ausschüttenden ETF hast, musst du die daraus resultierenden Erträge in der Steuererklärung angeben.
Grüß dich @knight6 | Leon,
vorab: Bitte korrigiert mich wer, falls er es besser weiß. Ich bin selbst noch Anfänger 🙂
Wenn ich einen thesaurierenden ETF kaufe und den einfach nur von Jahr zu Jahr weiter bespare und keine Anteile verkaufe,
dann muss ich auch nie irgendwelche Steuern für diesen ETF zahlen, richtig?
Das ist korrekt. Solange du nichts rauskriegst, musst du auch nix zahlen. Sobald du Anteile verkaufst oder einen ausschüttenden ETF hast, musst du die daraus resultierenden Erträge in der Steuererklärung angeben.
Zitat von Gelöschter Benutzer am 12. Oktober 2019, 15:47 Uhrnormalerweise werden die Kursgewinne/Erträge durch den Broker automatisch versteuert, angeben muss man die nur, wenn der das halt nicht macht, wie bei vielen ausländischen Brokern, z.b. degiro
normalerweise werden die Kursgewinne/Erträge durch den Broker automatisch versteuert, angeben muss man die nur, wenn der das halt nicht macht, wie bei vielen ausländischen Brokern, z.b. degiro
Zitat von Christine am 12. Oktober 2019, 18:31 UhrHallo @knight6,
seit 2018 gibt es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob Dein Fonds ausschüttend oder thesaurierend ist.
https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/neue-besteuerung-ab-2018-was-fonds-anleger-wissen-muessen-1001033289
"Ab 2018 wird bei sämtlichen Varianten von thesaurierenden Fonds und ETFs - egal, ob aus dem Inland oder Ausland und unabhängig von der Replikationsmethode - ebenso wie bei teilausschüttenden Fonds jährlich eine Vorabpauschale als fiktiver Ertrag von den Banken automatisch errechnet und darauf Abgeltungsteuer einbehalten."
Du könntest Dich mal durch diesen Artikel durcharbeiten: https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html
Wenn danach noch Fragen offen sind, melde Dich gerne wieder.
Hallo @knight6,
seit 2018 gibt es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob Dein Fonds ausschüttend oder thesaurierend ist.
"Ab 2018 wird bei sämtlichen Varianten von thesaurierenden Fonds und ETFs - egal, ob aus dem Inland oder Ausland und unabhängig von der Replikationsmethode - ebenso wie bei teilausschüttenden Fonds jährlich eine Vorabpauschale als fiktiver Ertrag von den Banken automatisch errechnet und darauf Abgeltungsteuer einbehalten."
Du könntest Dich mal durch diesen Artikel durcharbeiten: https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html
Wenn danach noch Fragen offen sind, melde Dich gerne wieder.
Zitat von Oliver am 12. Oktober 2019, 19:43 UhrZitat von Phillip am 12. Oktober 2019, 15:33 UhrWenn ich einen thesaurierenden ETF kaufe und den einfach nur von Jahr zu Jahr weiter bespare und keine Anteile verkaufe,
dann muss ich auch nie irgendwelche Steuern für diesen ETF zahlen, richtig?Das ist korrekt. Solange du nichts rauskriegst, musst du auch nix zahlen.
Nein, das ist nicht korrekt. Genau hier greift die Vorabpauschale, die seit 2018 auf Kursgewinne bei Investmentfonds erhoben wird. In dem von Christine verlinkten justETF-Artikel sind alle Details gut erklärt.
seit 2018 gibt es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob Dein Fonds ausschüttend oder thesaurierend ist.
Das ist nicht korrekt. Auf thesaurierende Fonds wird ja lediglich die Vorabpauschale erhoben, die in vielen Fällen (z.B wenn der Fonds zum Jahresende keine Kursgewinne aufweist oder im aktuellen Niedrigzinsumfeld bei niedrigem Basiszins) niedriger ist als die Ausschüttung eines vergleichbaren ausschüttenden Fonds. Mit thesaurierenden Fonds lässt sich also nach wie vor eine bessere Steuerstundung erreichen als mit Ausschüttern.
Richtig ist (und vielleicht ist es auch das, was du eigentlich meinst): Seit 2018 gibt es steuerlich keinen Unterschied mehr zwischen physisch replizierenden und synthetisch replizierenden (Swap-) ETFs, die Replikationsmethode eines ETFs spielt also (aus steuerlicher Sicht) keine Rolle mehr.
Zitat von Phillip am 12. Oktober 2019, 15:33 UhrWenn ich einen thesaurierenden ETF kaufe und den einfach nur von Jahr zu Jahr weiter bespare und keine Anteile verkaufe,
dann muss ich auch nie irgendwelche Steuern für diesen ETF zahlen, richtig?Das ist korrekt. Solange du nichts rauskriegst, musst du auch nix zahlen.
Nein, das ist nicht korrekt. Genau hier greift die Vorabpauschale, die seit 2018 auf Kursgewinne bei Investmentfonds erhoben wird. In dem von Christine verlinkten justETF-Artikel sind alle Details gut erklärt.
seit 2018 gibt es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob Dein Fonds ausschüttend oder thesaurierend ist.
Das ist nicht korrekt. Auf thesaurierende Fonds wird ja lediglich die Vorabpauschale erhoben, die in vielen Fällen (z.B wenn der Fonds zum Jahresende keine Kursgewinne aufweist oder im aktuellen Niedrigzinsumfeld bei niedrigem Basiszins) niedriger ist als die Ausschüttung eines vergleichbaren ausschüttenden Fonds. Mit thesaurierenden Fonds lässt sich also nach wie vor eine bessere Steuerstundung erreichen als mit Ausschüttern.
Richtig ist (und vielleicht ist es auch das, was du eigentlich meinst): Seit 2018 gibt es steuerlich keinen Unterschied mehr zwischen physisch replizierenden und synthetisch replizierenden (Swap-) ETFs, die Replikationsmethode eines ETFs spielt also (aus steuerlicher Sicht) keine Rolle mehr.
Zitat von Christine am 12. Oktober 2019, 20:41 UhrZitat von Oliver am 12. Oktober 2019, 19:43 UhrDas ist nicht korrekt. Auf thesaurierende Fonds wird ja lediglich die Vorabpauschale erhoben, die in vielen Fällen (z.B wenn der Fonds zum Jahresende keine Kursgewinne aufweist oder im aktuellen Niedrigzinsumfeld bei niedrigem Basiszins) niedriger ist als die Ausschüttung eines vergleichbaren ausschüttenden Fonds. Mit thesaurierenden Fonds lässt sich also nach wie vor eine bessere Steuerstundung erreichen als mit Ausschüttern.
Danke für die Korrektur, Oliver!
Wäre wirklich nochmal einen separaten Artikel wert. Vor allem mit den unterschiedlichen "Zeitabschnitten" unterschiedlicher Besteuerung.
Ich fragte mich heute bspw., wie es sich mit den Fonds in meinen Rentenversicherungspolicen verhält. Da war es ja früher sehr einfach: Mind. 12 Jahre Laufzeit und 5 Jahre Einzahlung, dann war komplett alles steuerfrei. Dann wurde es geändert, aber immerhin noch die Hälfte der Erträge steuerfrei. Jetzt müssen - sofern ich alles richtig verstanden habe - auch die Fonds im Versicherungsmantel jährlich Steuern auf Fondsebene abführen. Wie das für den Policeninhaber aussieht, ob die im Zeitverlauf der Police unterschiedlichen Zeitabschnitte unterschiedlich behandelt werden, etc. - das ist mir noch ganz unklar.
Zitat von Oliver am 12. Oktober 2019, 19:43 UhrDas ist nicht korrekt. Auf thesaurierende Fonds wird ja lediglich die Vorabpauschale erhoben, die in vielen Fällen (z.B wenn der Fonds zum Jahresende keine Kursgewinne aufweist oder im aktuellen Niedrigzinsumfeld bei niedrigem Basiszins) niedriger ist als die Ausschüttung eines vergleichbaren ausschüttenden Fonds. Mit thesaurierenden Fonds lässt sich also nach wie vor eine bessere Steuerstundung erreichen als mit Ausschüttern.
Danke für die Korrektur, Oliver!
Wäre wirklich nochmal einen separaten Artikel wert. Vor allem mit den unterschiedlichen "Zeitabschnitten" unterschiedlicher Besteuerung.
Ich fragte mich heute bspw., wie es sich mit den Fonds in meinen Rentenversicherungspolicen verhält. Da war es ja früher sehr einfach: Mind. 12 Jahre Laufzeit und 5 Jahre Einzahlung, dann war komplett alles steuerfrei. Dann wurde es geändert, aber immerhin noch die Hälfte der Erträge steuerfrei. Jetzt müssen - sofern ich alles richtig verstanden habe - auch die Fonds im Versicherungsmantel jährlich Steuern auf Fondsebene abführen. Wie das für den Policeninhaber aussieht, ob die im Zeitverlauf der Police unterschiedlichen Zeitabschnitte unterschiedlich behandelt werden, etc. - das ist mir noch ganz unklar.
Zitat von ETF_Stratege am 10. Januar 2021, 16:28 UhrAuch wenn der Beitrag schon etwas älter ist...dennoch aktuell. Grundlegend habe ich das Theme verstanden, ich habe nur gerade bei der Berechnung wie und was für die Steuer herangezogen wird ein Brett vorm Kopf. Folgende Beispiele:
- Einmalanlage - siehe beispiel1.png der hier anfallende Betrag für die Vorabpausch. kann dann mit dem Freibetrag 801, wenn Freistellungsauftrag gestellt, direkt verrechnet werden.
- Einmalanlage:Bei Verkauf nach X Jahren müsste dann doch von der Rendite die pro Jahr gezahlte Vorabpauschale eigtl. gegen gerechnet werden sonst würde ich die komplette gesamte Rendite ja bei Verkauf, auf die einzelnen Jahre gesehen, anteilig doppelt besteuern oder verstehe ich da etwas nicht?
- Sparplan: beispiel2.png Grundlegend ist doch die Rendite zu versteuern. Bei Einmalanlage einfach. Wenn ich allerdings einen Sparplan habe, wie im Beipsiel2.png verteure ich doch nicht meine eigene Einzahlung mit. Im setzte ich also die 1680€ Rendite an oder nicht? Ebenfalls bin ich nicht sicher ob die Berechnung der Rendite richtig ist, da es ja relativ statisch ist.
Besten Dank für ein Feedback.
Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist...dennoch aktuell. Grundlegend habe ich das Theme verstanden, ich habe nur gerade bei der Berechnung wie und was für die Steuer herangezogen wird ein Brett vorm Kopf. Folgende Beispiele:
- Einmalanlage - siehe beispiel1.png der hier anfallende Betrag für die Vorabpausch. kann dann mit dem Freibetrag 801, wenn Freistellungsauftrag gestellt, direkt verrechnet werden.
- Einmalanlage:Bei Verkauf nach X Jahren müsste dann doch von der Rendite die pro Jahr gezahlte Vorabpauschale eigtl. gegen gerechnet werden sonst würde ich die komplette gesamte Rendite ja bei Verkauf, auf die einzelnen Jahre gesehen, anteilig doppelt besteuern oder verstehe ich da etwas nicht?
- Sparplan: beispiel2.png Grundlegend ist doch die Rendite zu versteuern. Bei Einmalanlage einfach. Wenn ich allerdings einen Sparplan habe, wie im Beipsiel2.png verteure ich doch nicht meine eigene Einzahlung mit. Im setzte ich also die 1680€ Rendite an oder nicht? Ebenfalls bin ich nicht sicher ob die Berechnung der Rendite richtig ist, da es ja relativ statisch ist.
Besten Dank für ein Feedback.
Hochgeladene Dateien:- Du musst dich anmelden um auf Uploads zugreifen zu können.