Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Erfahrungen Ablauf des Umstiegs PKV in GKV vor 55

Ich möchte durch Arbeitszeitverringerung vor meinem 55.ten von der PKV in die GKV wechseln.
Hierzu möchte ich mit meinem Arbeitgeber eine 4-monatige Teilzeit vereinbaren, während der ich ( inkl. anteiliger Tantieme und Rufbereitschaften) unter der für mich geltenden BBG (62100) liege.
Hat jemand Erfahrungen, wie der Ablauf zwischen GKV und der Personalabteilung ist?
Wie kann man sicherstellen, dass man durch die Vereinbarung garantiert in die GKV kommt?
Sollte man dies zuerst offen mit der Personalabteilung absprechen?

Danke und Gruss!

Dazu kann ich berichten:  habe offen mit der Personalabteilung gesprochen, es wurde ein Addendum zum Vertrag mit kürzerer Arbeitszeit geschlossen (unbefristet, wichtig!), das Variable Gehalt auf Fixprovision umgestellt, nicht dass durch positive Geschäftsentwicklung das Konstrukt durchfällt.

Habe mir eine Krankenkasse gesucht, meine Firma hat mich dort angemeldet als pflichtversicherter Angestellter.  Damit war ich in der GKV.

Die PKV hat jedoch auf 3 monatiger Kündigungsfrist bestanden,  3 Monate hab ich doppelt bezahlt, das wurde jedoch von der PKV rückerstattet, nachdem die GKV die Mitgliedschaft bestätigt hatte.

Im Folgejahr, nach 5 Monaten haben wir die Arbeitszeit wieder angehoben,  damit war Ich freiwillig gesetzlich versichert, das war ein Schreiben der Krankenkasse, es wurden keine Fragen gestellt.

Die Altersrückstellungen der PKV sind weg, muss Dir klar sein.

Und Du kommt nur in die Krankenversicherung der Rentner, wenn Du 90% der zweiten Hälfte Deinen Berufsleben in der GKV warst.  Sonst bist Du im Alter freiwillig gesetzlich versichert und zahlst auf alle Einkunftsarten Kranken und Pflegeversicherung.

Alles ohne Gewähr, kann bei anderen Kassen oder Gegebenheiten oder Sachbearbeitern anders sein.

Diese Entscheidung ist nicht leicht - auch ich habe überlegt...

Falls du wie ich:

  • schon länger in der PKV (>20 Jahre) bist,
  • vor 2009 PKV versichert bist,
  • von Beginn an in einem Bi-Sex-Tarif (Männer zahlen weniger als Frauen) bist,
  • künftig in der Entnahmephase regelmäßige Mieteinnahmen, Dividendenerträge, hohe Kursgewinne realisieren wirst,

fährt man - denke ich - wesentlich besser, solange wie man es sich leisten will/kann in der PKV zu bleiben und ab 55 in den Standardtarif seiner PKV zu wechseln - andere beitragssenkende Maßnahmen (höherer Selbstbehalt, streichen von Einbettzimmer oder CA-Behandlung) sollten vorher ausgeschöpft sein.

Sämtliche Altersrückstellungen bleiben dir erhalten - somit wird der Beitrag deutlich geringer - er lag 2021 und 2022 bei ca. 390 EUR/Monat.
Niemand in der PKV wird aber von deinen Einnahmen aus Dividenden, Veräußerungsgewinnen  oder Mieteinnahmen einen Anteil fordern können.

Die GKV sehr wohl - so kann es leicht passieren, dass du als freiwillig versicherter Rentner den Höchstbeitrag zahlst + die deutlich höhere Pflegeversicherung als in der PKV. On Top kommen darauf natürlich noch die Zuzahlungen auf Arzneimittel - kann im Alter leicht 100 EUR/Monat sein.

Beim Standardtarif der PKV ist der Selbstbehalt aktuell auf 306 EUR / Jahr gedeckelt...

viele Grüße

GenerationX

 

Ist in der Tat eine schwierige Entscheidung, keiner weiß, was die Zukunft für PKV und GKV bringt.  Klar ist, dass es teuerer wird.

Bei hohen Kapital Einkünften als freiwilliges Mitglied bis zum Höchstsatz.  Dann verdiene ich aber auch entsprechend und kann mir das leisten.   In der PKV wird es unabhängig vom Einkommen teuerer und mit 85 kann ich nicht mehr agieren und noch was arbeiten, Zusatz Einkommen generieren.

Der Standardtarif bei der PKV ist Grütze, schlechter als die GKV,  man muss vorher bei der Ärzten fragen, ob die einem zu dem Tarif behandeln, sonst muss man die Differenz zum normalen Tarif selber zahlen. Das ist echt nur was für Notlagen, weder Fisch noch Fleisch.

So hoch werden meine Kapitaleinkünfte nicht sein, bzw. kann man steuern, wann welcher Gewinn realisiert wird:  mehrere ETFs, bzw, mehrere Depots, die man hintereinander bespart.

Bei Immobilien verkauft man die Bestandswohnung und kauft einen Neubau mit 3% Abschreibung schon hat man keinen/kaum ausgewiesenen Gewinn mehr.

Selbstgenutztes Wohneigentum, hier muss die ersparte Miete ebenso nicht verbeitragt werden.

Es kann auch falsch sein,  wenn man als gesetzlich Versicherter der Wichtigen Termin beim Facharzt nicht bekommt, dann ist es auch blöd.

Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

wenn PKV, dann aus meiner Sicht einen guten und teueren Tarif, bei dem der AG die Hälfte zahlt um maximale Altersrückstellungen zu bekommen. In den Spartarif erst wechseln, wenn man in FIRE oder Rente geht.

 

Zitat von TakeTwo am 30. Dezember 2023, 17:52 Uhr

Habe mir eine Krankenkasse gesucht, meine Firma hat mich dort angemeldet als pflichtversicherter Angestellter.  Damit war ich in der GKV. ...

Die Altersrückstellungen der PKV sind weg, muss Dir klar sein.

Welche Bedeutung hat das in diesem Fall?

Und Du kommt nur in die Krankenversicherung der Rentner, wenn Du 90% der zweiten Hälfte Deinen Berufsleben in der GKV warst.  Sonst bist Du im Alter freiwillig gesetzlich versichert und zahlst auf alle Einkunftsarten Kranken und Pflegeversicherung.

Alles ohne Gewähr, kann bei anderen Kassen oder Gegebenheiten oder Sachbearbeitern anders sein.

... oder im Zeitablauf anders werden. Jetzt ist das so, das mag auch die nächsten Jahre so sein. Ob diese Regelung ewig Bestand hat, weiß keiner. Es kostet die Regierung nicht mehr als einen Federstrich, die Nicht-Renteneinkünfte auch des pflichtversicherten Rentners zu verbeitragen.

Zitat von TakeTwo am 27. Februar 2024, 15:49 Uhr

Ist in der Tat eine schwierige Entscheidung, keiner weiß, was die Zukunft für PKV und GKV bringt.  Klar ist, dass es teuerer wird.

Bei hohen Kapitaleinkünften als freiwilliges Mitglied bis zum Höchstsatz.  Dann verdiene ich aber auch entsprechend und kann mir das leisten.   In der PKV wird es unabhängig vom Einkommen teurer, und mit 85 kann ich nicht mehr agieren und noch was arbeiten, Zusatzeinkommen generieren.

Wie man es macht, macht man es verkehrt 🙁

Für einen Angestellten ist die PKV ohnehin nur möglich, wenn man "entsprechend" verdient. Für eine Einzelperson dürfte die PKV in der aktiven Zeit billiger sein als eine freiwillige GKV. Zu überlegen wäre ein Beitragsentlastungstarif, an dem sich der Arbeitgeber ohne Zucken mit 50% beteiligt (wenn der Tarif richtig dimensioniert ist). Bedenke ich die Diskussionen über eine bAV, bei dem die Leute hier überlegen, ob der Arbeitgeber nur 15% oder 20% dazugibt, so wäre meine Idee sicherlich die bessere.

Der Standardtarif bei der PKV ist Grütze, schlechter als die GKV,  man muss vorher bei der Ärzten fragen, ob die einem zu dem Tarif behandeln, sonst muss man die Differenz zum normalen Tarif selber zahlen.

Es kann auch falsch sein,  wenn man als gesetzlich Versicherter [einen] wichtigen Termin beim Facharzt nicht bekommt, dann ist es auch blöd.

Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

Wenn PKV, dann aus meiner Sicht einen guten und teueren Tarif, bei dem der AG die Hälfte zahlt, um maximale Altersrückstellungen zu bekommen. In den Spartarif erst wechseln, wenn man in FIRE oder Rente geht.

Gerade im Alter möchte man eigentlich keinen Spartarif. Die "maximalen Altersrückstellungen" bekommt man nicht durch einen "guten und teuren" Tarif, sondern (wie oben beschrieben) durch einen sog. Beitragsentlastungstarif.

 

Noch ein Erfahrungsbericht und auch ein Grund warum ich aus der PKV raus bin:

Mein Vater war Beamter in PKV + Beihilfe.

Als ich die Abrechnungen übernehmen musste, weil er es nicht mehr konnte, gab es immer wieder Sachen, die die Krankenkasse nicht bezahlt hat, endlose Diskussionen mit dem Krankenhaus, der Versicherung dem Ombudsmann.  Es war immer unklar, was denn nun „dabei“ ist.  Es wurden Chefsarzt Behandlung abgerechnet, obwohl das nicht versichert war. Es schien, als ob er der erste Privat Patient ever war.  Man hat mich zu Behandlungen / OPs gedrängt, die völlig sinnlos waren. Ständig sollte ich wieder was unterschreiben.  Hab ihn dann in ein anderen Krankenhaus verlegen lassen, die meinten dann, man könne nichts mehr tun, ein paar Tage später ist er eingeschlafen.

Ich hab keine Kinder, wer kümmert sich, wenn ich nicht mehr kann?

Meine Mutter dagegen, gesetzlich versichert, hatte auch ein paar Themen, z.B.  Schlaganfall 2023:  einmal die Versichertenkarte eingelesen und alles ging seinen Gang, einschl. Reha im Anschluss.

 

Zitat von TakeTwo am 30. Dezember 2023, 17:52 Uhr

Dazu kann ich berichten:  habe offen mit der Personalabteilung gesprochen, es wurde ein Addendum zum Vertrag mit kürzerer Arbeitszeit geschlossen (unbefristet, wichtig!), das Variable Gehalt auf Fixprovision umgestellt, nicht dass durch positive Geschäftsentwicklung das Konstrukt durchfällt.

Warum musste die Teilzeitvereinbarung unbefristet sein?

Wer entscheidet eigentlich, ob das Konstrukt durchfällt: dein Arbeitgeber, die zukünftige gesetzliche Krankenkasse oder wer sonst?

Meinen Infos nach sollte eigentlich auch ein Teilzeitvertrag über 4 Monate ausreichend sein. (von vorübergehender Beschäftigung wird ausgegangen, wenn dies nicht mehr als drei Monate sind).

@TakeTwo :

Warum musste die Teilzeitvereinbarung unbefristet sein?

Wer entscheidet eigentlich, ob das Konstrukt durchfällt: dein Arbeitgeber, die zukünftige gesetzliche Krankenkasse oder wer sonst?

Meinen Infos nach sollte eigentlich auch ein Teilzeitvertrag von 4 Monaten ausreichend sein. ("...von vorübergehender Beschäftigung wird ausgegangen, wenn dies nicht mehr als drei Monate sind...").

Weiss jemand es definitiv?

 

Unbefristet weil sonst die zukünftige Krankenkasse sagt:  Du bist in 3 Monaten wieder in der Situation weiterhin privat versichert zu sein,  und kumuliert bist Du in den letzten 12 Monaten nicht unter der Grenze, deshalb versichern wir Dich nicht.
Der Arbeitgeber entscheidet hier nur insofern, dass die Dich bei der neues Krankenkasse melden müssen und die gleiche Rechtsauffassung haben müssen wie wir hier.  Wenn die sich dagegen sperren, dann geht’s nicht.
Die neue Krankenkasse muss Dich aufnehmen, dazu auch von den o.g. Voraussetzungen ausgehen.  Evtl. Sieht das nicht jeder Sachbearbeiter gleich.
Am besten einen Rentenberater einschalten, der ggf. mit entsprechendem Schreiben unterstützen könnte.