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Ehevertrag in der Ehe vereinbaren?

Hallo ihr,

ich stecke in einem Dilemma und weiss nicht so richtig weiter, hoffe ihr habt ein paar gute Tipps für mich. Und zwar habe ich mir, als meine Frau und ich geheiratet haben, keine Gedanken um einen Ehevertrag gemacht. Und versteht mich jetzt nicht falsch, ich liebe meine Frau und weiß auch, dass ich alles dafür tun werde, damit unsere Ehe hält. Aber mittlerweile denke ich, dass ich mich doch hätte mit den rechtlichen Folgen einer Scheidung beschäftigen müssen und mich "absichern" sollen. Findet ihr den Gedanken falsch? Fühle mich ganz schlecht deswegen aber man hört ja immer wieder Geschichten von anderen geschiedenen Paaren und das verunsichert mich.. Wäre denn ein Ehevertrag überhaupt noch möglich, jetzt wo wir schon verheiratet sind? Wenn ja, wie bringt man das seinem Partner/seiner Partnerin bei?

Würde mich freuen, wenn wir uns dazu austauschen!

Hi

einen Ehevertrag kannst du jederzeit machen. Er hebt dann die Zugewinngemeinschaft auf.
Was die genauen Hintergründe sind und wir eure genaue Rollenteilung ist weißt nur du und deine Frau.

Hier gibt es nur eine Lösung und das ist eine klare und offene Kommunikation. Der Wunsch ist verständlich und legitim. Lehnt ein Partner Vorschläge ab, stecken da Botschaften und Ängste dahinter.
Da kann einiges an die Wasseroberfläche kommen und zum Stresstest für die Beziehung werden.
Besser als unausgesprochene und schlummernde Themen die sich subtil entwickeln.

Hallo @buchschlau, schließe mich @muslime_frugi an, klare und ehrliche Kommunikation gerade auch deiner Motive ist wichtig. Welche Folgen hätte denn dein Vorschlag für deine Frau? Ihre Stellung darf sich ja gegenüber der gesetzlichen Regelung grundsätzlich nicht verschlechtern, sonst hätte sie wenig Grund zuzustimmen.

Zitat von TheWanderer am 3. August 2022, 22:54 Uhr

Hallo @buchschlau, schließe mich @muslime_frugi an, klare und ehrliche Kommunikation gerade auch deiner Motive ist wichtig. Welche Folgen hätte denn dein Vorschlag für deine Frau? Ihre Stellung darf sich ja gegenüber der gesetzlichen Regelung grundsätzlich nicht verschlechtern, sonst hätte sie wenig Grund zuzustimmen.

Natürlich wird sich ihre Stellung verschlechtern, sonst würde ihm der Ehevertrag ja nichts nützen.

@TE Das Problem ist deine Frau muss zustimmen. Eine Ehe ohne Ehevertrag ist eine tickende Zeitbombe, denn je später man einen macht, desto größer der Schaden (Kosten+Zugewinnausgleich).

Was zu klären ist, ob direkt ein Zugewinnausgleich stattfindet, wenn ihr jetzt Gütertrennung vereinbart.

Hallo,

ich finde deinen Gedanken gar nicht falsch. Es ist so schade, dass Eheverträge immer noch so negativ gesehen werden, vonwegen man würde nicht an die Zukunft der Ehe glauben. Ich habe doch auch diverse Versicherungen, von denen ich hoffe, dass ich sie nie brauche. Aber wenn der Fall dann doch eintritt, ist man eben abgesichert. Und vorab: den Ehevertrag kann man auch noch nachträglich aufsetzen, das geht nicht nur bei der Hochzeit.

Ich würde mit deiner Frau ganz offen sprechen und sagen, dass du eine faire Regelung für euch beide treffen willst zu einem Zeitpunkt, an dem ihr glücklich seid und füreinander nur das beste wollt. Ich weiß nicht, wie eure finanzielle Situation ist, aber wenn sie einen Nachteil durch den Vertrag hätte, würde das ja bedeuten, dass sie aktuell einen Vorteil und du den Nachteil hat. Das sollte in einer Partnerschaft ja auch nicht der Idealzustand sein.

Inhaltlich würde ich mich nicht nur mit dem Güterrecht beschäftigen (wie hier schon geschrieben wurde, lebt ihr aktuell als Zugewinngemeinschaft). Im Ehevertrag kann man auch Regelungen zum Unterhalt und zum Rentenausgleich vereinbaren, da braucht es dann allerdings einen Notar für den Vertrag. Ich habe dir mal so eine Überblicksseite verlinkt, was man alles regeln kann und wie sinnvoll das ist. Schaut euch die Möglichkeiten am besten zusammen an und stelle sie nicht „vor vollendete Tatsachen“. Wenn ihr alles gemeinsam durchsprecht, ist es eher EUER Ehevertrag und nicht nur DEINER. Viel Erfolg!

Ehrlichkeit oder Egoismus liegen hier nahe beieinandern. Das liegt wohl sehr stark im Auge des Betrachters und der gesamten Ehe- und Familiensituation.

Zitat von susi123 am 4. August 2022, 17:06 Uhr

..

Ich weiß nicht, wie eure finanzielle Situation ist, aber wenn sie einen Nachteil durch den Vertrag hätte, würde das ja bedeuten, dass sie aktuell einen Vorteil und du den Nachteil hat.

..

Was ist ein Nachteil oder ein Vorteil? Z.B. Rentenpunkte, falls Rentenpunkte ausgeglichen werden ist das ein Nachteil für den Geber und Vorteil für den Nehmer, ABER vielleicht ist das auch fair, weil der Nehmer die Kinder betreut hat oder die Oma oder sich um den Haushalt gekümmert hat.

Ohne eine genauere Beschreibung der Gesamtsituation ist es unmöglich hier sinnvolle Ratschläge zu geben.

Falls du das ansprechen möchtest, steigt eure Trennungswahrscheinlichkeit mit Sicherheit stark an, da es natürlich Misstrauen weckt.

Zitat von BuchSchlau am 10. Februar 2022, 14:26 Uhr

...

Die Frage sollte auch eigentlich nicht sein: "Ehevertrag- ja oder nein?", sondern eher: Ehevertrag oder gesetzliche Gütertrennung (https://scheidung.link/Ehevertrag). Auch wenn man Anfangs gleich viel verdient, kann sich das alles schnell ändern. Deshalb würde ich es nie dem "Schicksal" überlassen, wie das hart erarbeitete Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird. ...

Das hast du vor 6 Monaten in einem anderen Thread geschrieben. Oha! Anscheinend hast du es wohl doch dem Schicksal überlassen.

Zitat von Quant am 4. August 2022, 1:34 Uhr
Zitat von TheWanderer am 3. August 2022, 22:54 Uhr

Hallo @buchschlau, schließe mich @muslime_frugi an, klare und ehrliche Kommunikation gerade auch deiner Motive ist wichtig. Welche Folgen hätte denn dein Vorschlag für deine Frau? Ihre Stellung darf sich ja gegenüber der gesetzlichen Regelung grundsätzlich nicht verschlechtern, sonst hätte sie wenig Grund zuzustimmen.

Natürlich wird sich ihre Stellung verschlechtern, sonst würde ihm der Ehevertrag ja nichts nützen.

Das muss nicht so sein. Ein Vertrag kann für beide Seiten vorteilhaft sein, weil er beiden Seiten mehr Klarheit und Kalkulierbarkeit der Vermögen in der Ehe und/oder im Scheidungsfall bringt. Z.B. könnte ein Partner wünschen, dass der Wertzuwachs seiner in die Ehe eingebrachten Immobilie immer bei ihm bleibt und er dafür eine Ausgleichszahlung leistet. Ein Vertrag, der eine Seite übervorteilt, hat wohl kaum Chance auf Zustimmung des Partners, allein der Vorschlag wird aber die Ehe wahrscheinlich erheblich belasten.

@wanderer:

klar kann ein Vertrag für beide Seiten ok sein und frei gestalten werden.
Wie @quant es beschreibt ist es aller Wahrscheinlichkeit naheliegend.

Unter der Annahme, der TE hat unbedarft keinen Ehevertrag gemacht und stellt im Nachhinein fest, dass er für ihn nachteilig war und die Frau bevorteilt wurde, ist es nun mal rein atmosphärisch ein ganz heikler Punkt dies zu kommunizieren.

Eine ganz sensible und kritische Sache. Da hilft dann wirklich nur brutale Offenheit und seine einengen Ängste und Erkenntnisse klar zu äußern.

Merkt man zu Beginn dass es schwierig ist ist eine neutrale Meditation oder Paarberatung eine Idee um nicht in der jeweils eigenen Gedankenschleife zu verhaften.

Grundsätzlich kann ein Ehevertrag für beide Seiten Vor- und Nachteile bieten. Teilweise kann sich ja auch die Situation ändern und dann ergeben sich auf einmal ganz neue Perspektiven.

Konkretes Beispiel:

wie haben vereinbart, wenn Kind(er) vorhanden sind, und ein Ehepartner deshalb nicht arbeitet, gibt es einen Rentenausgleich. Das war, als wir den abgeschlossen haben, natürlich auf meine Frau zugeschnitten. Jetzt ist es aber so, dass ich ja zu Hause sitze und meine Frau freundlicherweise noch arbeitet. Wenn sie mich ärgert, kann ich sie dann immer mal wieder daran erinnern, dass ich im Zweifelsfall für die letzten Jahre die Hälfte ihrer Rente bekomme. Das bringt sie regelmässig auf die Palme und ich muss dann erstmal wieder Vorträge über den Ehevertrag halten, aber vereinbart ist vereinbart. Und bevor sich jetzt jemand aufregt: ich sage immer, dass ich nicht die Vorhabe, diese Option zu ziehen. Das gilt nur für den Eskalationsfall.

Zitat von Privatier am 5. August 2022, 10:15 Uhr

Wenn sie mich ärgert, kann ich sie dann immer mal wieder daran erinnern, dass ich im Zweifelsfall für die letzten Jahre die Hälfte ihrer Rente bekomme.

schönes Druckmittel :mrgreen:

Zitat von konsument am 5. August 2022, 10:56 Uhr
Zitat von Privatier am 5. August 2022, 10:15 Uhr

Wenn sie mich ärgert, kann ich sie dann immer mal wieder daran erinnern, dass ich im Zweifelsfall für die letzten Jahre die Hälfte ihrer Rente bekomme.

schönes Druckmittel :mrgreen:

Will ich ja eigentlich gar nicht machen...aber manchmal geht es nicht anders

ich glaube jeder der (etwas länger) verheiratet ist weiß was Du meinst 😉

Zitat von konsument am 5. August 2022, 11:23 Uhr

ich glaube jeder der (etwas länger) verheiratet ist weiß was Du meinst 😉

Ich glaube, dass das mit Heiraten mit/ohne Ehevertrag gar nichts zu tun hat, weil man in einer wilden Ehe - so wie bei mir - haargenau die gleichen Fragen beantworten muss.

Jeder Vertrag ist am Ende nur so viel wert, wie beide Parteien darin an (mehr-)Wert erkennen. Sobald einer keinen Bock mehr auf den Vertrag hat, kann da stehen was will, es kommt nicht mehr zur gemeinsamen Umsetzung. Gilt für jegliche Verträge, eine Ehe ist da keine Ausnahme, wobei das das wirklich Allerletzte wäre, das ich mit einem Vertrag besiegeln würde.

Einen bereits geschlossenen Vertrag (Ehe auf gesetzlicher Basis) durch zusätzlichen Ehe-Vertrag zu ersetzen/auszuhebeln, stelle ich mir gelinde gesagt schwierig vor und es klingt auch nicht so, als ob das zum Vorteil der Partnerin geschehen soll.

Einen bereits geschlossenen Vertrag (Ehe auf gesetzlicher Basis) durch zusätzlichen Ehe-Vertrag zu ersetzen/auszuhebeln, stelle ich mir gelinde gesagt schwierig vor und es klingt auch nicht so, als ob das zum Vorteil der Partnerin geschehen soll.

Spielt keine Rolle wie du dir das vorstellst. Es gibt z.B. eine Güterstandsschaukel, da wird an einem Tag zweimal ein neuer Ehevertrag aufgelegt und unterschrieben. Machen reiche Unternehmerpaare um Steuern zu sparen und trotzdem Güter zu trennen.

Güterstandsschaukel @quant wieder was gelernt!

Zitat von Quant am 5. August 2022, 16:40 Uhr

Einen bereits geschlossenen Vertrag (Ehe auf gesetzlicher Basis) durch zusätzlichen Ehe-Vertrag zu ersetzen/auszuhebeln, stelle ich mir gelinde gesagt schwierig vor und es klingt auch nicht so, als ob das zum Vorteil der Partnerin geschehen soll.

Spielt keine Rolle wie du dir das vorstellst. Es gibt z.B. eine Güterstandsschaukel, da wird an einem Tag zweimal ein neuer Ehevertrag aufgelegt und unterschrieben. Machen reiche Unternehmerpaare um Steuern zu sparen und trotzdem Güter zu trennen.

Die Nummer mit Güterstandsschaukel oder auch Verkauf von Immos/Betriebsvermögen zwischen Ehepartnern oder Familienmitgliedern ist bekannt und natürlich effektiv, wende ich auch gerade selbst an. Wenn beide Seiten es begreifen und alle einen Vorteil daraus ziehen. Der Fall ist hier aber nicht gegeben, denn wenn seine Partnerin einen klar ersichtlichen Vorteil aus dem neuen Ehevertrag ggü. dem bestehenden Vertrag hätte … dann würde der TE hier nicht fragen müssen, wie er das hingedeichselt bekommt, sondern es einfach machen bzw. seiner Frau unterbreiten.

Die eigentliche Frage, die hier aber beantwortet werden soll, ist doch die, wie er im Scheidungsfall seine paar Kröten Zugewinn im Depot vor dem hälftigem Zugriff seiner zukünftigen Ex-Frau sichert und das so ausformuliert und vorbereitet, dass sie den Nepp nicht begreift, freudig zustimmt und es dauerhaft keinen Schaden an der Beziehung anrichtet.

Und DAS dürfte schwierig werden, wenn man seiner Frau keinen geistigen Schatten unterstellt.

Ausgeschlossen ist es allerdings nicht, hat der Ex-Mann meiner Hausvorbesitzerin hinbekommen. Hat das Familienunternehmen ihrer Eltern vor die Wand gefahren und ist mit der Sekretärin und dem letzten Bargeld abgehauen - seine Frau hat die Schulden geerbt und durfte sich um die Kinder kümmern, wohnt jetzt auf Grundsicherung zur Miete bei ihren Kindern.

Dass der TE zu seinen Gunsten nachbessern will scheint naheliegend.

Es wäre natürlich hilfreich wenn er selbst dazu beiträgt die Spekulationen zu beenden.

Dass er grundlegend nachbessern will ist nicht abwegig insofern er zu naiv war und mit der Heirat sie übervorteilt hat.
Wie könnte so eine Übervorteilung aussehen? Indem er z.B. ein relevantes Aktienportfolio in die Ehe brachte, Oder einen größeren Immobilienbestand. Beide verdienen angenommen ähnlich gut. Er hat das Vermögen einem frugalen Leben zu verdanken, sie geht halt lieber gerne shoppen.
Da stellt sich dann schon berechtigt die Frage, ob er die Schulden der Immos oder den Zuwachs des Depots weiter dank seines frugalen Lebens weiter bedient, Sie aber an ihrer Konsum Agenda festhält und sämtlicher Wertzuwachs ab der Ehe uns Aufbau in der Ehe später schwesterlich geteilt wird?

Dies abzusprechen geht nur mit schonungsloser Offenheit. Heißt: Ich war naiv, habe dies nicht beachtet, einen Fehler gemacht, möchte das auf Augenhöhe klären usw. .

Nicht einfach🙄. Davor scheut sich wohl so gut wie jeder. Deswegen kann man nicht oft genug sagen wie wichtig es ist dies am Anfang zu klären.