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Ehevertrag Eigentum/Anschaffung und Ausgleich

Hey,

ich möchte nächstes Jahr meine Freundin heiraten. Wir wollen einen Ehevertrag abschließen, weil wir uns einig sind, dass wir bei einer eventuellen Scheidung von dem jeweils anderen nichts wollen.

Ich bin Hauseigentümer bzw. Erbe. Ich muss meinen Bruder noch auszahlen und zahle den Abtrag für einen Modernisierungskredit.

Meine Freundin verdient besser als ich und hat hohe Rücklagen.

Sie hat sich inzwischen bereits finanziell bei diversen Modernisierungen eingebracht. Die Kosten haben wir akribisch dokumentiert.

Nun schwindet allerdings die Zahlungsbereitschaft, weil noch nichts geklärt ist.

Sie zahlt lediglich ihren Anteil an den Nebenkosten.

Wie habt ihr die Finanzen bei einer ähnlichen Ausgangslage geregelt? Was gibt es für Optionen?

Sie möchte soetwas wie einen Privatkredit, der im Grundbuch verankert ist.

Ich finde das System jedoch nicht fair, da der Kredit auf keiner Immobilie beruht, sondern auf Modernisierungen. Sollten wir uns in 40 Jahren trennen, dann hat sie das Haus 40 Jahre lang mit verlebt und ich schulde ihr noch die gesamten Anschaffungskosten.

Beispiel Photovoltaik. Wir wollen uns eine Anlage für 35000 Euro anschaffen. Die Anlage ist auf 20 Jahre ausgelegt. Hält aber bestimmt auch 30. Aber nach 40 Jahren könnte die Technik ja bereits soweit sein, dass die Anlage erneuert werden könnte bzw. müsste. Jetzt lässt sich meine Frau dann scheiden und ich muss ihr 35000 Euro zahlen?! Sie hat aber 40 Jahre lang den günstigen Strom genutzt und weniger Nebenkosten bezahlt.

Daher wäre ich für eine Abschreibung von 3% pro Jahr. Damit wären ihre Investitionen abgegolten. Bei einer Scheidung nach 40 Jahren stünde ihr aber nichts mehr zu.

Da sagt sie zurecht,  dass sie dann lieber nichts mehr investiert und die 35000 auf ein Festgeldkonto legt und sich gut verzinsen lässt.

Wie würdet ihr die Situation regeln?

Hallo Lau-Man,

komplizierte Situation, dass du Eigentümer bist aber vor allem sie investiert. Mal überlegt das zu ändern? Ihr ermittelt mit Gutachter einen realistischen Marktwert und sie kauft sich zur Hälfte ein, mit 50:50 im Grundbuch, sie kann ja aus den Rücklagen zahlen oder mit dem Grundbuch-Anteil Immokredit bekommen. Du kannst mit dem Geld deinen Bruder auszahlen und hast ggf. noch was übrig. Damit stehst du finanziell hoffentlich so gut da, dass ihr euch zukünftige Investitionen teilten könnt. Dann habt ihr bei Trennung zwar das Aufteilungsproblem, aber zumindest kann man das Immo-Vermögen halbwegs fair teilen. Evtl. kann man im Vertrag regeln, dass du im Scheidungsfall das Haus behälst und sie auszahlen musst. Auch wie der Preis bestimmt wird kann man ggf. vorab regeln. Da solltet ihr euch in jedem Fall beraten lassen.

Wenn du Alleineigentümer bleibst, hast du unabhängig von Investitionen den Nachteil, dass der inflationsbereinigte Wert des Hauses bei ordentlicher Instandhaltung im Schnitt halbwegs gleich bleibt, der nominale Wert in € aber steigt. Im Scheidungsfall wird das für dich zum Nachteil.

Ansonsten, du stellst das Haus und sie "verwohnt" es mit. Damit das rechnerisch fair ist, müsste sie dir doch eine Art Miete zahlen, die man mit ihren Investitionen verrechnet bzw. die von deinem Kredit im Scheidungsfall abgeht.

Bei deinem Vorschlag wär sie im Nachteil, wie du ja selbst schreibst. Da müsstest du rein rechnerisch die Hälfte des Betrags über die Abschreibungszeit zurückzahlen (oder auf den Kredit packen), also quasi ihre Investition "mieten"). Klingt fürchterlich kompliziert, läuft vielleicht doch wieder drauf hinaus, dass ihr besser von Anfang an zusammen investiert.

Falls ihr Dinge zusammen zahlt, mal überlegt, ob das zu gleichen Teilen sein muss? Ihr könnt ja auch z.B. im Verhältnis der Einkommen aufteilen. So haben wir das auch vorgesehn, stellt mich rechnerisch dann zwar schlechter, finde es aber fairer. Die Ehe soll ja imho ein materielles Gefälle ein Stück weit ausgleichen.

 

Geht zu einem Anwalt und lasst Euch beraten. Kostet 1-2h Zeit und dann seid Ihr schlauer.

Das Problem, das Du skizzierst, existiert allerdings gar nicht, denn es ist egal, ob der Kredit intern abgetragen/abgezinst wird oder nicht.

Wenn nicht, muss allerdings das Haus verkauft werden und man teilt den Erlös nach anteiligen Ansprüchen auf. Oder Du oder Sie zahlt die Ansprüche tatsächlich aus und der jeweilige andere kann mit seinem alleinigen Eigentum dann tun und lassen, was er will.

Man kann die PV-Anlage auch als selbständigen Betrieb definieren, der den Strom an den/die Hauseigentümer(-gemeinschaft) verkauft. So würde dann der Abtrag bei der Bank geleistet und die Anlage gehört am Ende dem jeweiligen Investor(-gespann). Unabhängig vom Haus. Gleiches gilt für die Modernisierungskredite, die man ebenfalls zB aus der Haushaltskasse anteilig abtragen kann. Oder Du zB allein, wenn Du das Ziel hast, dass Dir das Haus am Ende allein gehört.

Letztlich ist es also egal, ob Du die Kredite an die Bank oder an Deine Frau zurückzahlst oder auch nur bei Deiner Frau stundest - beglichen werden muss es spätestens am Ende eh.

Wir haben das - da unverheiratet - anderweitig klar geregelt: das Haus gehört mir allein, meine LG zahlt keine Miete, beteiligt sich aber etwas mehr an den laufenden Haushaltskosten, ich leiste dafür zusätzlich die komplette Finanzierung. Ist aber auch als Ausgleich für mehr Hausarbeit und Verdienstausfall durch die Kinder zu sehen. Im Haus gehören ihr lediglich zwei Einbauregale, die sie sich im Büro gegönnt hat. Alles andere sind bewegliche Dinge.

Wir haben im Freundeskreis gerade eine ähnliche Situation.

Ihr gehört das Haus, er hat jedoch in den letzten 5 Jahren fast 200.000€ in die energetische Komplettsanierung geschoben. Zwischenzeitlich waren sie noch 4 Jahre verheiratet - nun ist Rosenkrieg. Schwer, das alles auseinanderzuklabüstern bzw. eigentlich zwar nicht, aber Kommunikation läuft nur noch über Anwälte - das zieht sich also ins Unermessliche, ebenso wie die Anwaltskosten... Das Problem ist also gar nicht so selten und unerheblich, vor allem wenn sich die Fronten verhärten.

@lau-man

Wenn das Haus ohnehin dir gehört und du auch den Sanierungsaufwand finanzierst, dann schau doch, was ein vergleichbares Objekt in Ausstattung, Qualität und Lage lokal an Miete bringen würde. Diese Miete, ggf. mit etwas Abschlag, ebenso wie die umlegbaren Nebenkosten teilt ihr dann durch 2 und Sie zahlt diesen Betrag an dich bzw. stundest du diese Miete wenn sie für die Renovierungsarbeiten "in Vorklasse" geht. Kommt weitere teure Ausstattung (wie z.b. eine PV Anlage) dazu, kann diese Miete ja auch erhöht angepasst werden. Das finde ich erstmal eine faire Lösung.

Wie das das später im Ehevertrag geregelt wird damit das Eigentum und dessen nomineller Wertzuwachs dann im Fall einer Scheidung auch in deiner Hand bleibt, kann euch dann ein Notar oder Anwalt beraten, so wie von @mfz73 richtig vorgeschlagen.

 

Ergänzung, aber das wird Euch auch der RA fragen:

Ihr müsst klarstellen, wem denn was am Ende gehören soll, also ob einer zu 100% Eigentümer wird oder ob Ihr letztlich Eigentümer zu je 50% (oder auch abweichendem Eigentumsanteil) sein wollt. Der Rest ergibt sich dann mehr oder weniger.