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bis 54 privatversichert - Nachteile GKV in Rente?

Hallo,

mein Mann hat folgende Situation: er war bis 54 selbständig und privatversichert.

Dann Angestellter und in der GKV. Ein Freund meint, dass deshalb für ihn die Beiträge als Rentner steigen. Stimmt das?

Da wir beide den baldigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben planen - wirkt sich das auch dann schon auf die GKV negativ aus?

Danke!

Man muss in der zweiten Hälfte der Lebensarbeitszeit min. 90% der Zeit gesetzlich versichert sein um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen.  Zahlt dann nur auf die Rente die KV.
Ansonsten ist man freiwillig gesetzlich versichert und zahlt seinen Beitrag auf alle Einkünfte.

Wenn Ihr jetzt aufhört zu arbeiten, dann seid ihr ebenso freiwillig gesetzlich versichert und zahlt Beiträge auf alle Einkünfte.

Hier im Forum gibt es viel Information dazu,  einfach ein bisschen reinlesen.

Zitat von Sophie am 15. November 2023, 8:56 Uhr

Dann Angestellter und in der GKV. Ein Freund meint, dass deshalb für ihn die Beiträge als Rentner steigen. Stimmt das?

Ein Rentner, der mind. 90% in der 2. Hälfte seines Erwerblebens Mitglied der GKV war wird automatisch Mitglied in der KVdR. Als KVdR-Mitglied zahlt man Beiträge für die GKV (und PV) nur auf seine Renteneinkünfte! Es spielt also aktuell keine Rolle, ob man nebenbei noch zusätzliche Kapitaleinkünfte oder Mieteinahmen hat.

Ein Mitglied der GKV, dass als Rentner nicht den Status KVdR erreicht zahlt auf alle seine Einkünfte Beiträge zur GKV (und PV). Wenn Dein Mann also später neben der Rente noch weitere Einkünfte hat, zahlt er auch darauf Beiträge zur GKV und PV.

Hier findet Ihr sehr viele Informationen zur Krankenversicherung als Privatier: https://der-privatier.com/aenderungen-der-9-10-regel-fuer-die-kvdr/

Wenn das mit dem Wechsel einfach so ohne Nachteile ginge würde ja jeder in den jungen Jahren billig privat versichert sein und wenn dann die Krankheiten im Alter beginnen, dann billig in die gesetzliche und sich von der Allgemeinheit aushalten lassen. Das gesetzlichen Kassen würden dann sehr rasch kollabieren.

Wenn Dein Mann bis 54 privat versichert war ist mir keine Option bekannt, wie er in die Versicherung für Rentner kommen soll.

Zitat von monstermania am 15. November 2023, 10:52 Uhr

Ein Rentner, der mind. 90% in der 2. Hälfte seines Erwerblebens Mitglied der GKV war wird automatisch Mitglied in der KVdR. Als KVdR-Mitglied zahlt man Beiträge für die GKV (und PV) nur auf seine Renteneinkünfte! Es spielt also aktuell keine Rolle, ob man nebenbei noch zusätzliche Kapitaleinkünfte oder Mieteinahmen hat.

Heute.

Wir ahnen alle, was den Sozialkassen die nächsten 10-20 Jahren droht, wenn die Boomer alt werden. Was wäre politischer einfacher, als die "reichen Kapitalbesitzer" ihren "fairen Anteil" zahlen zu lassen?

Ich hab da leider wenig Optimismus.

Ähnlich meiner Situ. Hat man nicht den Status "pflichtversichert" oder "familienversichert" ist man freiwilig versichert in der GKV. ( Privat mal außen vor gelassen ).

Dann im Grunde: sämtl. Einnahmen die man im jeweiligen Beitragsjahr erzielt unterliegen der Beitragspflicht in der KV und PV. ( steuerfreie Einnahmen sind davon nicht ausgenommen ). Und der Grundstatus den man hat ist relevant.

legale Lösungs oder Optimierungsansätze:

1. Pflichtversicherten min. Midijob annehmen. = Status Pflichtversichert ( gilt auch als Rentner ).= keine Erklärungs- und Beitragspflicht weiterer Einnahmen

2. Einnahmen nur bis zur Höhe der Mindestbemessungshöhe verdienen , für 2024=1178 Euro i.M. = Beitrag ca 225 eur i.M. = nur so viel Einnahmen generieren, ansonsten das Vermögen verbrauchen.

3. einfach den Höchstbeitrag der GKV bezahlen = von ca 900 - 980 eur i.M. ( inkl. Zusatzbeitrag + Pflege ), individuell abweichend. = keine weitere Erklärungs- und Beitragspflicht

Feinheiten bei den jeweiligen Gestaltungen sind zu beachten ( z.b. bei Einnahmen ausschließlich aus Kapitalvermögen: dann ist ein Gewerbe und generierte Einnahmen daraus von Vorteil, da nur dann rückwirkend jährl. der Beitrag auf die Realsitu. korrigiert wird )

  • keine Gewährleistung auf diese Aussagen

Bin ich froh privat versichert zu sein 😳

Zitat von Muslime_Frugi am 3. Dezember 2023, 0:13 Uhr

Bin ich froh privat versichert zu sein 😳

Hab ich auch zwei Jahrzehnte gesagt. Dann war aufgrund inoptimal abgeschlossenen Vertrag der Beitrag irgendwann auf ca. 700 eur + Selbstbehalt, Tendenz ca 10 % Erhöhung jährlich. War für mich nicht mehr beherrschbar fürs Alter. ( der Betrag muss dann kommen egal wie die Einnahmen ausfallen, ( abzügl.Altersrückstellung und Wegfall Leistungsbeiträge ( Krankengeld ect. ) ). Private Basisversich. ist wirklich keine Option und wahrlich irre teuer. In der GKV  haste wenigstens den Beitrag abhängig vom Einkommen und somit leistbar.

War vor 55 eine Güterabwägung zwischen immerwährenden erhöhten Beitrag und dann Ruhe, oder GKV-einkommensabhängigen Beitrag und regelmäßiger kalendermäßiger Gestaltung der Einnahmen. Da bei mir Phasen mit hohen Einnahmen wechseln mit Phasen ohne oder wenig Einnahmen, kann ich jährl. vorausschauend schauen ob ich überhaupt erkläre, dann angepassten niederen Beitrag zahlen muß oder gleich Höchstbeitrag pauschal zahle. Oder alternativ evt. gewollt kalenderjährlich einen Midijob mache ( oder offiziell so ) und ansonsten Ruhe hab. Optimal sind/waren beide Wege nicht. Der Kill war die 90%/zweite Hälfte GKV Regelung.

 

Zitat von matty am 3. Dezember 2023, 0:02 Uhr

Ähnlich meiner Situ. Hat man nicht den Status "pflichtversichert" oder "familienversichert" ist man freiwilig versichert in der GKV. ( Privat mal außen vor gelassen ).

Dann im Grunde: sämtl. Einnahmen die man im jeweiligen Beitragsjahr erzielt unterliegen der Beitragspflicht in der KV und PV. ( steuerfreie Einnahmen sind davon nicht ausgenommen ). Und der Grundstatus den man hat ist relevant.

legale Lösungs oder Optimierungsansätze:

1. Pflichtversicherten min. Midijob annehmen. = Status Pflichtversichert ( gilt auch als Rentner ).= keine Erklärungs- und Beitragspflicht weiterer Einnahmen

2. Einnahmen nur bis zur Höhe der Mindestbemessungshöhe verdienen , für 2024=1178 Euro i.M. = Beitrag ca 225 eur i.M. = nur so viel Einnahmen generieren, ansonsten das Vermögen verbrauchen.

3. einfach den Höchstbeitrag der GKV bezahlen = von ca 900 - 980 eur i.M. ( inkl. Zusatzbeitrag + Pflege ), individuell abweichend. = keine weitere Erklärungs- und Beitragspflicht

Feinheiten bei den jeweiligen Gestaltungen sind zu beachten ( z.b. bei Einnahmen ausschließlich aus Kapitalvermögen: dann ist ein Gewerbe und generierte Einnahmen daraus von Vorteil, da nur dann rückwirkend jährl. der Beitrag auf die Realsitu. korrigiert wird )

  • keine Gewährleistung auf diese Aussagen

Hallo matty,

bin genau in der gleichen Situation, hab damit meinen Frieden geschlossen.  Es wird vermutlich eine Mischkalkulation aus mal supergünstig versichert sein über Midijob und den anderen beiden Möglichkeiten.  Irgendwann werde ich alle Gewinne realisieren und neu kaufen,  dann sind Entnahmen aus dem Depot überwiegend krankenversicherungsfreier Verbrauch von Vermögen.
Ob die Rechtslage so bleibt ist eh fraglich.

Bei mir wird es ähnlich sein. Wenn ich voraussichtlich 2025 in den "Vorruhestand gehe", werde ich den Midijob auf jeden Fall noch behalten, da ich ja auch noch recht hohe steuerpflichtige Mieteinnahmen habe die überwiegend in die Tilgung fließen. Wenn bis 2030 die MFH verkauft werden und der Erlös überwiegend thesaurierend ins Depot wandert, dann könnte ich bei 10% Wertsteigerung erstmal lange Zeit 100k jährlich steuerfrei entnehmen bis mein Steuerfreibetrag erreicht ist. Entsprechend gering fällt dann natürlich auch die freiwillige GKV aus. Sollte das Depot sich dann deutlich nach oben bewegen so dass die Sache entsprechend FIFO- Prinzip steuerlich wie auch für die KV relevant wird, dann habe ich aber auch Kursgewinne verzeichnet bei denen mir das dann wirklich egal sein kann was mich die KV kostet...🙈

PN an maxause@gmx.de

Erstmal danke für die Rückmeldungen.

Noch eine Frage zu dem Thema "sämtl. Einnahmen die man im jeweiligen Beitragsjahr erzielt unterliegen der Beitragspflicht in der KV " - zählen da Einnahmen (Miete, Dividenden...) des Ehepartners auch dazu (Zugewinngemeinschaft)?

 

(Miete, Dividenden...) : ja zählen dazu.

Die Annahme: beide sind freiwillig versichert. Oder du bist pflicht- dein Mann ist freiwillig versichert.

Da ist der Status im Leben in dem Ihr Euch befindet auch wichtig. Aber, wenn dein Mann Einnahmen unter seinem Namen über ( ich meine 520 eur i.M.) erzielt, dann ist er eigen veranlagt ( min. Mindestbeitrag KV+PV  ) Ansonsten kann er sich über den Ehepartner kostenlos familienversichern lassen.

Bist Du pflichtversichert sind deine Einnahmen aus Nebeneinkünften beitragsfrei . Bist Du in der Altersrente pflichtversichert sind deine Einnahmen aus Nebeneinkünften beitragsfrei.  Bei deinem Mann ist es wie oben beschrieben.

Meine ich. Verbessert mich gerne.