BFH hält Verlustverrechnungsbeschränkung für verfassungswidrig
Zitat von hichai am 27. Februar 2024, 13:16 UhrHallo zusammen,
bereits 2020 gab es die Meldung, dass der Bundesfinanzhof die aktuelle Regelung, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen und nicht mit sonstigen Kapitaleinkünften verrechnet werden können, für verfassungswidrig hält. Das Bundesverfassungsgericht sollte dazu eine Entscheidung treffen.
Hier ein paar weitere Infos: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/viiir1118-bfh-bverfg-vorlage-bundesfinanzhof-aktienverluste-verrechnung-beschraenkung/
Leider habe ich seit drei Jahren nichts mehr aktuelles zu diesem Thema gehört. Kennt jemand den Stand der Dinge? Wie lange muss man denn hier noch auf eine Entscheidung warten?
Viele Grüße
hiChai 🙂
Hallo zusammen,
bereits 2020 gab es die Meldung, dass der Bundesfinanzhof die aktuelle Regelung, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen und nicht mit sonstigen Kapitaleinkünften verrechnet werden können, für verfassungswidrig hält. Das Bundesverfassungsgericht sollte dazu eine Entscheidung treffen.
Hier ein paar weitere Infos: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/viiir1118-bfh-bverfg-vorlage-bundesfinanzhof-aktienverluste-verrechnung-beschraenkung/
Leider habe ich seit drei Jahren nichts mehr aktuelles zu diesem Thema gehört. Kennt jemand den Stand der Dinge? Wie lange muss man denn hier noch auf eine Entscheidung warten?
Viele Grüße
hiChai 🙂
Zitat von hichai am 1. Mai 2024, 13:01 UhrMittlerweile bin ich noch auf diese Seite gestoßen: https://www.nfs-netfonds.de/blog/details/verlustverrechnung-aktien-beschraenkung-unfair-verfassungsgericht-prueft/
Demnach ist mit einer Entscheidung wohl keinesfalls vor 2025 zu rechnen, da das Thema in der Jahresvorausschau 2024 des Bundesverfassungsgerichts gar nicht auftaucht.
Mittlerweile bin ich noch auf diese Seite gestoßen: https://www.nfs-netfonds.de/blog/details/verlustverrechnung-aktien-beschraenkung-unfair-verfassungsgericht-prueft/
Demnach ist mit einer Entscheidung wohl keinesfalls vor 2025 zu rechnen, da das Thema in der Jahresvorausschau 2024 des Bundesverfassungsgerichts gar nicht auftaucht.
Zitat von Silberstreif am 2. Mai 2024, 3:32 Uhrbei Termingeschäften ist das ganze noch ungerechter:
"Ein CFD-Trader sollte mehr als doppelt so viel an Steuern zahlen, wie er mit seinen Trades verdient hatte!"
https://stock3.com/news/cfd-trader-erzielt-23-343-eur-gewinn-aber-soll-59-860-eur-steuern-zahlen-13970283
bei Termingeschäften ist das ganze noch ungerechter:
"Ein CFD-Trader sollte mehr als doppelt so viel an Steuern zahlen, wie er mit seinen Trades verdient hatte!"
Zitat von Achim am 2. Mai 2024, 12:39 UhrZitat von hichai am 27. Februar 2024, 13:16 UhrBereits 2020 gab es die Meldung, dass der Bundesfinanzhof die aktuelle Regelung, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen und nicht mit sonstigen Kapitaleinkünften verrechnet werden können, für verfassungswidrig hält. Das Bundesverfassungsgericht sollte dazu eine Entscheidung treffen.
Leider habe ich seit drei Jahren nichts mehr aktuelles zu diesem Thema gehört. Kennt jemand den Stand der Dinge? Wie lange muss man denn hier noch auf eine Entscheidung warten?
Vermutlich werden wir alle so lang warten müssen, bis das Verfassungsgericht seine Entscheidung trifft. 🙂
Aber das wußtest Du vermutlich bereits.
Zitat von hichai am 27. Februar 2024, 13:16 UhrBereits 2020 gab es die Meldung, dass der Bundesfinanzhof die aktuelle Regelung, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen und nicht mit sonstigen Kapitaleinkünften verrechnet werden können, für verfassungswidrig hält. Das Bundesverfassungsgericht sollte dazu eine Entscheidung treffen.
Leider habe ich seit drei Jahren nichts mehr aktuelles zu diesem Thema gehört. Kennt jemand den Stand der Dinge? Wie lange muss man denn hier noch auf eine Entscheidung warten?
Vermutlich werden wir alle so lang warten müssen, bis das Verfassungsgericht seine Entscheidung trifft. 🙂
Aber das wußtest Du vermutlich bereits.