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BFH hält Ver­lust­ver­rech­nungs­be­schrän­kung für ver­fas­sungs­widrig

Hallo zusammen,

bereits 2020 gab es die Meldung, dass der Bundesfinanzhof die aktuelle Regelung, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen und nicht mit sonstigen Kapitaleinkünften verrechnet werden können, für verfassungswidrig hält. Das Bundesverfassungsgericht sollte dazu eine Entscheidung treffen.

Hier ein paar weitere Infos: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/viiir1118-bfh-bverfg-vorlage-bundesfinanzhof-aktienverluste-verrechnung-beschraenkung/

Leider habe ich seit drei Jahren nichts mehr aktuelles zu diesem Thema gehört. Kennt jemand den Stand der Dinge? Wie lange muss man denn hier noch auf eine Entscheidung warten?

Viele Grüße

hiChai 🙂