Besteuerung von Altanteilen ( vor 2009)
Zitat von Gelöschter Benutzer am 22. November 2018, 13:00 UhrHallo, evt weiß ja einer was genaueres.
Fondanteile die man vor 2009 gekauft und gehalten hat sind grundsätzlich bis 31.12.2017 steuerfrei gewesen. Im Zuge des Investmentsteuergesetzes wurden diese Altanteile wieder steuerpflichtig (wurden diese Altanteile am 31.12.2017 fiktiv verkauft und am 01.01.2018 wieder fiktiv gekauft) .Thesaurierende Fonds beinhalten ausschüttungsgleiche Erträge, die im Fond verbleiben.
Jetzt wurden durch eine Fondsverschmelzung in 2018 ein Fondspaket rechtlich gesehen verkauft. Der Fonds hat in 2018 bis zum Zeitpunkt der Verschmelzung in 2018 eine Wertminderung ( zum Zeitpunkt 01.01.2018 )
Mir wurde dann ein nicht unwesentlicher Gewinn ausgewiesen und versteuert. Nach Nachfrage woher dieser Gewinn kommt kam die Antwort der depotführenden Bank,
"Da Sie die Fondsanteile vor 2009 erworben haben, sind Gewinne oder Verluste bis 31. Dezember 2017 steuerlich nicht relevant, die ausschüttungsgleichen Erträge seit Kauf sind allerdings steuerpflichtig. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zur Fondsfusion haben wir einen Verlust von 2.066,29 EUR ermittelt. Hinzu kommt die Teilfreistellung von 619,88 EUR sowie ausschüttungsgleiche Erträge von 4.420,89 EUR für die Haltedauer. -2.066,28 EUR + 619,88 EUR + 4.420,89 EUR = 2.974,49 EUR. Die Besteuerung ist korrekt."
Ist das wirklich korrekt ?
Nach meiner Meinung müssten auch die ausschüttungsgleichen Erträge bis 31.12.2017 steuerfrei sein. Die haben aber diese Erträge ab Kauf summiert und ausgewiesen.
Hallo, evt weiß ja einer was genaueres.
Fondanteile die man vor 2009 gekauft und gehalten hat sind grundsätzlich bis 31.12.2017 steuerfrei gewesen. Im Zuge des Investmentsteuergesetzes wurden diese Altanteile wieder steuerpflichtig (wurden diese Altanteile am 31.12.2017 fiktiv verkauft und am 01.01.2018 wieder fiktiv gekauft) .Thesaurierende Fonds beinhalten ausschüttungsgleiche Erträge, die im Fond verbleiben.
Jetzt wurden durch eine Fondsverschmelzung in 2018 ein Fondspaket rechtlich gesehen verkauft. Der Fonds hat in 2018 bis zum Zeitpunkt der Verschmelzung in 2018 eine Wertminderung ( zum Zeitpunkt 01.01.2018 )
Mir wurde dann ein nicht unwesentlicher Gewinn ausgewiesen und versteuert. Nach Nachfrage woher dieser Gewinn kommt kam die Antwort der depotführenden Bank,
"Da Sie die Fondsanteile vor 2009 erworben haben, sind Gewinne oder Verluste bis 31. Dezember 2017 steuerlich nicht relevant, die ausschüttungsgleichen Erträge seit Kauf sind allerdings steuerpflichtig. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zur Fondsfusion haben wir einen Verlust von 2.066,29 EUR ermittelt. Hinzu kommt die Teilfreistellung von 619,88 EUR sowie ausschüttungsgleiche Erträge von 4.420,89 EUR für die Haltedauer. -2.066,28 EUR + 619,88 EUR + 4.420,89 EUR = 2.974,49 EUR. Die Besteuerung ist korrekt."
Ist das wirklich korrekt ?
Nach meiner Meinung müssten auch die ausschüttungsgleichen Erträge bis 31.12.2017 steuerfrei sein. Die haben aber diese Erträge ab Kauf summiert und ausgewiesen.
Zitat von Gelöschter Benutzer am 22. November 2018, 13:34 UhrIch habe da selber gerade etwas gefunden:
"Im Zusammenhang mit der fiktiven Veräußerung der Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 wird auch ein
fiktiver Veräußerungsgewinn (inkl. Berücksichtigung des Zwischengewinnes und akkumulierter ausschüttungsgleicher Erträge) errechnet. Die daraus resultierenden steuerpflichtigen Beträge unterliegen jedoch nicht sofort der Besteuerung, sondern werden erst bei der tatsächlichen Veräußerung der Fondsanteile im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt."Es scheint also tatsächlich so zu sein, das bei Verkauf von geschützten Altanteilen nicht unerhebliche Steuern aus ausschüttungsgleichen Erträgen anfallen. Das bringt überschlägig berechnet meine ganze Kapitalplanung wieder durcheinander. :-((
Nun gilt noch zu klären ob der 100000,- eur Freibetrag für Gewinne aus Altanteilen auch für obige Gewinne gilt oder nur die Wertsteigerungen der Altanteile.
Auch hier was zu gefunden:
"Somit sind auch die Wertsteigerungen der Anteile, die die Privatanleger vor 2009 gekauft haben (sogenannte bestandsgeschützte AltAnteile), ab 2018 steuerpflichtig. Allerdings soll ein Freibetrag von insgesamt 100.000 Euro pro Privatanleger für die ab 01. Januar 2018 entstehenden Kursgewinne die Aufhebung des Bestandsschutzes mildern"
Wäre damit geklärt. Nur die Steigerungen.
Ich habe da selber gerade etwas gefunden:
"Im Zusammenhang mit der fiktiven Veräußerung der Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 wird auch ein
fiktiver Veräußerungsgewinn (inkl. Berücksichtigung des Zwischengewinnes und akkumulierter ausschüttungsgleicher Erträge) errechnet. Die daraus resultierenden steuerpflichtigen Beträge unterliegen jedoch nicht sofort der Besteuerung, sondern werden erst bei der tatsächlichen Veräußerung der Fondsanteile im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt."
Es scheint also tatsächlich so zu sein, das bei Verkauf von geschützten Altanteilen nicht unerhebliche Steuern aus ausschüttungsgleichen Erträgen anfallen. Das bringt überschlägig berechnet meine ganze Kapitalplanung wieder durcheinander. :-((
Nun gilt noch zu klären ob der 100000,- eur Freibetrag für Gewinne aus Altanteilen auch für obige Gewinne gilt oder nur die Wertsteigerungen der Altanteile.
Auch hier was zu gefunden:
"Somit sind auch die Wertsteigerungen der Anteile, die die Privatanleger vor 2009 gekauft haben (sogenannte bestandsgeschützte AltAnteile), ab 2018 steuerpflichtig. Allerdings soll ein Freibetrag von insgesamt 100.000 Euro pro Privatanleger für die ab 01. Januar 2018 entstehenden Kursgewinne die Aufhebung des Bestandsschutzes mildern"
Wäre damit geklärt. Nur die Steigerungen.