Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Besteuerung ausländischer, ausschüttender ETFs

Hallo Community,

ich plane in kürze mehrere ausschüttende ETFs zu erwerben, die die Gewinne auf Monatsbasis ausschütten. Da ich insgesamt 50k investieren möchte, gehe ich auch bei geringen Ausschüttungsquoten davon aus, dass ich die 801 Euro Freibetrag erreichen werde. Da ich bei der Besteuerung der möglichen ETFs keine böse Überraschung erleben will, interessieren mich konkret folgende Punkte.
-Angenommen ich entscheide mich für ausländische, ausschüttende ETFs mit Domizil in Luxemburg, Irland oder USA entstehen mir nach der Investmentsteuerreform mögliche Steuernachteile (Doppelbesteuerung oder erhöhter administrativer Aufwand) im Vergleich zu ETF Emittenten mit Sitz in Deutschland?
-Spielt die Replikationsmethode (synthetisch/physisch) für die Besteuerung ggf. eine Rolle?
-Spielt die Wertpapiergattung innerhalb der ETFs für die Besteuerung eine Rolle (Aktien ETF vs. Anleihen ETF)?

Über eine Rückmeldung zu diesen spezifischen Fragen würde ich mich sehr freuen.


Vielen Dank vorab
Alleco

96

Normal
0

21

false
false
false

EN-GB
ZH-CN
X-NONE

/* Style Definitions */
table.MsoNormalTable
{mso-style-name:"Normale Tabelle";
mso-tstyle-rowband-size:0;
mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-priority:99;
mso-style-parent:"";
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin:0cm;
mso-para-margin-bottom:.0001pt;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:12.0pt;
font-family:Calibri;
mso-ascii-font-family:Calibri;
mso-ascii-theme-font:minor-latin;
mso-hansi-font-family:Calibri;
mso-hansi-theme-font:minor-latin;
mso-ansi-language:EN-GB;}

@alleco

Frage 1: Das kommt drauf an. Das ist bei jedem Land anders, bei manchen gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, meistens wird dir aber automatisch Quellensteuer abgezogen. Manchmal musst du einige Formulare für ausländische Finanzbehörden ausfüllen. Das solltest du aber am besten mit deiner Bank klären. Warum willst du überhaupt so einen Quatsch machen? Ist nur erhöhter Aufwand ohne effektiven Nutzen.

Frage 2: Nein.

Frage 3: Nein.

Hallo Fritz,

Danke für die deine Rückmeldung. Würdest du das näher ausführen, wieso du das als Quatsch bezeichnest? Dies wäre ja nur ein erhöhter Aufwand, wenn es zu einer Doppelbesteuerung käme. Wäre es denn weniger Aufwand bei einem thesaurierenden ETF, der nach 20-30 Jahren verkauft wird dem Finanzamt nachzuweisen, das schon eine Vorabpauschale abgeführt wurde. Das erachte ich tendenziell als größere Belastung.

Hier findest du mehr Informationen zur Fondsdomizil- und Quellensteuerthematik:

https://www.justetf.com/de/news/etf/us-quellensteuer-sparen-mit-den-richtigen-etfs.html

Zu Frage 3:

Ja. Aktien-ETFs profitieren von der Teilfreistellung (30 %) bei der Berechnung der Vorabpauschale – diese gilt für Anleihen-ETFs nicht.

@alleco
Mir erschließt sich deine Zielsetzung nicht so ganz. Erstens, warum soll der Fonds unbedingt monatlich ausschütten? Das ist nur was für's Ego. Ob jährlich oder monatlich ist unterm Strich dasselbe, da kommt nicht mehr raus. Zweitens, warum muss der Fonds unbedingt im Ausland sitzen? Wenn du in ausländische Aktien oder Anleihen investieren willst, kannst du das auch mit einem Deutschen. Die investieren genauso in MSCI-World Aktien oder was auch immer. Das bringt dir in dem Sinne keine Vorteile, es sei denn du möchtest Steuern am Fiskus vorbei schleusen?? Das will ich jetzt mal nicht annehmen, ansonsten zahlst du dann einfach deine Abgeltungssteuer oder lässt dich günstiger Prüfen und fertig ist der Lack. Da hast du den ganzen Ärger und Aufwand mit ausländischen Steuern nicht.

Noch eine Anmerkung zu Frage 3. @oliver hat hier Gegenteiliges geschrieben. Vielleicht habe ich hier eine Wissenslücke, dann kann er das nochmal erläutern. Aber nach meiner Kenntnis sollte es für dich als Anleger keine Rolle spielen. Du gibst die Gewinne in deiner Steuererklärung an und zahlst dann deinen persönlichen Steuersatz. Ausländische Steuern oder Vorabpauschalen werden normalerweise verrechnet, zumindest wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Dabei ist es eigentlich egal, ob der Fonds sein Geld mit Aktien, Anleihen oder Pferdewetten gewinnt.

Sorry Fritz, aber leider sind deine Aussagen nicht richtig. Erstens bestehe ich nicht drauf ausländische ETFs zu kaufen, es war mehr eine hypothetische Frage.
Des Weiteren spielt die Frequenz der Zahlung eine Rolle-->stärkerer Zinseszinseffekt und ebenfalls falsch ist die Aussage, dass ich Erträge mit meinem Steuersatz bezahle. Das wäre nur der Fall, wenn dieser unter 25% liegen würde. Ist aber leider nicht so.

@alleco

Ich will mich hier trendmäßig auf die Seite von @Fritz schlagen. Trend deswegen, da Details bei derlei Diskussion die Grundaussagen nicht beeinflussen.

Böse Überraschung? Welche,?

Sie wollen im Ausland ggf. ETFs kaufen. Warum?

Monatliche Ausschüttung. Warum?

ETFs haben den Vorteil sich als Anleger um nix kümmern zu müssen. Überlegen Sie mal warum? (GGf. weil andere mit IHrem sauer verdienten Geld Geld verdienen wollen.)

Sie hängen dann aber an allen Enstscheidungen des Emittenten dran, egal ob Sitzverlegung nach Grönland, Gesellschaftsform ändern, die ETF Hülle an GoldmanSachs verkaufen oder was auch immer. Sie bezahlen das zudem mit einen Gebühr von irgendwie 0,4 % Rendite im Jahr. Als Langfristanleger mit einem Horizont von 20-50 Jahren kann ich nur empfehlen das mal auszurechnen.

@alleco

Ich bezweifle, dass der Zinseszins-Effekt bei dir zu signifikante Mehreinnahmen führt. Du musst die Erträge jedes mal Reinvestieren. Zum einen werden dir ja hier bereits Steuern abgezogen, zum anderen fallen jedes mal Spesen und Gebühren an. Du musst also ziemlich große Geldmengen bewegen, wenn du auf diese Weise deine Rendite steigern willst. Es wird unterm Strich nicht soviel Unterschied machen, ob du einmal im Jahr eine große Ausschüttungssumme reinvestierst oder 12 kleine. Außerdem würdest du in dem Fall mit einem thesaurierenden Fonds besser fahren, da dir hier überhaupt keine Steuern abgezogen werden (erst beim Verkauf).

Wenn du über dem Abgeltungssteuersatz liegst, bezahlst du auch nicht mehr als 25%. In dem Falle wird dir im Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens auch nicht mehr abgezogen bzw. du musst einen Teil (aufwändig und umständlich) zurückholen, sofern die Erträge im Ausland mit mehr als 25% bereits besteuert wurden.

Das meinte ich mit 'Aufwand ohne effektiven Nutzen'.

Zitat von Fritz am 25. Februar 2019, 19:44 Uhr

Noch eine Anmerkung zu Frage 3. @oliver hat hier Gegenteiliges geschrieben. Vielleicht habe ich hier eine Wissenslücke, dann kann er das nochmal erläutern. Aber nach meiner Kenntnis sollte es für dich als Anleger keine Rolle spielen. Du gibst die Gewinne in deiner Steuererklärung an und zahlst dann deinen persönlichen Steuersatz. Ausländische Steuern oder Vorabpauschalen werden normalerweise verrechnet, zumindest wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Dabei ist es eigentlich egal, ob der Fonds sein Geld mit Aktien, Anleihen oder Pferdewetten gewinnt.

ETFs (und andere Investmentfonds) werden seit 1.1.2018 folgendermaßen besteuert:
Zuerst wird der Basisertrag berechnet (wobei die Teilfreistellung je nach Anlageklasse berücksichtigt wird). Anschließend werden die tatsächlichen Ausschüttungen (die im Regelfall ja bereits versteuert wurden) davon abgezogen. Die Differenz ist die Vorabpauschale, die (wenn sie positiv ist) dann versteuert wird.

Für ausschüttende Fonds ist das im Regelfall aber eher ein theoretischer Unterschied, da der Basisertrag meistens unter den Ausschüttungen liegen dürfte.

Mehr zur Teilfreistellung hier:
https://www.finanzblog-frf.de/investmentsteuerreform-2018-die-teilfreistellung-4/

Allgemeines zur neuen Besteuerung von Investmentfonds:
https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html
https://zendepot.de/etf-fonds-steuern/#Die_Zukuenftige_Besteuerung_von_Fonds_ab_2018