Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Bei einstigem Kunden midijobben?

Hi, nehmen wir mal den folgenden Fall an:

Person X hat bislang als Solo-Selbstständiger mehr oder weniger "vor sich hin gewurschtelt", also was dabei herauskam, hat für eine bescheidene Lebensführung gereicht, für mehr aber auch nicht.

Jetzt ist X durch ein einmaliges Ereignis (Lottogewinn, Erbschaft, ganz am Anfang mal "günstixxt" erworbene und zum "perfekten" Moment wieder verkaufte Bitcoins, oder was auch immer) zwar nicht besonders reich, aber doch soweit vermögend geworden, daß auch nach den damit verbundenen Steuern/Abgaben, dem Stopfen von in der Vergangenheit aufgerissenen Löchern und last but not least einer kurzen aber intensiven Zeit des "Nachholens" diverser Anschaffungen und Unternehmungen genug über ist um selbst bei sehr großzügiger Schätzung seiner zu erwartenden weitere Lebenszeit nie mehr wirklich einer Erwerbsarbeit nachgehen zu müssen.

Trifft sich insofern auch ganz gut, denn seine  als daß von seinen einstigen Stammkunden inzwischen einige, bzw. praktisch alle,  ihre Betriebe dichtgemacht haben. Alter, Corona, Energiekosten, allgemeine wirtschaftliche age, egal...

...bis auf einen, nenne wir ihn mal K. Der ist auch selbstständig/Einzelunternehmer, hat aber mehrere Angestellte, und plant zumindest auf die nächsten paar Jahre nicht, in den Ruhestand etc. zu gehen.

Bei K fielen und fallen für X regelmäßig Aufträge an, deren Volumen sich übers Jahr gemittelt im unteren bis mittleren Midijob-Bereich bewegt.

Jetzt denkt sich X, wieso soll ich mir denn noch den ganzen sonstigen Zeitaufwand, vor allem auch die Bürokratie für meine Selbständigkeit antun...

...und trägt sich mit dem Gedanken, in naher Zukunft, nach Verkauf von Inventar, evtl. Lagerbeständen etc., ebenfalls dichtzumachen.

Allerdings hätte dann auch sein Kunde K schnell ein Problem, denn im Laufe der Jahre hat X die organisatorischen Abläufe bei ihm gut kennengelernt und einiges auch maßgeblich mitgestaltet. Und das zu einem "Tarif", auf den sich ein "Neuer" kaum einlassen würde, mal ganz abgesehen von dem Aufwand, selbigen da erstmal auch nur einzuarbeiten...

...und da X mit seinem letzten Stammkunden K über die Jahre hinweg eh auch persönlich befreundet ist, schlägt er diesem vor, stattdessen zukünftig für einen (Gesamt-, also incl AG-Anteil)Bruttolohn in der Größenordnung dessen, was er ihm bisher in Rechnung gestellt hat, seine Dienstleistungen als Angestellter von K zu erbringen.

Bedeutet für X zwar unterm Strich einiges weniger an Nettoeinkommen, aber das ist ihm angesichts seiner neuen finanziellen Gesamtsituation weitgehend egal. Viel mehr wiegt für ihn eben der Wegfall der ganzen unproduktiven aber eben bei Selbstständigkeit unvermeidlichen "Extraarbeit".  Alleine schon keine -zig  Abende mehr über der Buchhaltung sitzen zu müssen...

Bei einer derartigen Anstellung von X hätte K ja auch keine direkten Mehrkosten und auch sonst nur minimalen Mehraufwand, es käme zu den regelmäßig fälligen drei, vier bisherigen Lohnabrechnungen halt einfach nur eine weitere dazu, alles Routine... und angesichts der langjährigen Freundschaft wäre auch nicht zu befürchten, daß  X, erst einmal angestellt,  plötzlich die Dienst-nach-Vorschrift-Karte zieht oder anderweitig Probleme macht.

Und davon mal ganz abgesehen, sähe damit auch das Thema Krankenversicherungskosten für X "etwas" anders aus: bisher GKV freiwillig versichert zum Mindestbeitrag, und für den Fall daß X "hingeschmissen" hätte, wäre der ja gleichgeblieben. Jetzt ist er weiterhin in der GKV, aber eben als Arbeitnehmer mit einem auch unter Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils immer noch niedrigeren Beitrag.

Klappt das so, oder haben die beiden da etwas übersehen?

Eigentlich müßten die beiden das sogar so machen, denn wenn K der letzte verbliebene Kunde von X ist, wäre ein Festhalten an der bisherigen Konstellation ja Scheinselbstständigkeit, oder?

Was ist, wenn ein paar Jahre oder auch nur Monate später K meint, sich auch nicht mehr krummlegen zu müssen und seinen Betrieb abgibt oder, was eher zu erwarten wäre, dichtmacht? Kommt X dann ohne Probleme einfach wieder in die freiwillige GKV?

Und wie sähe das Ganze aus, wäre X bisher privat krankenversichert gewesen und käme durch diese Aktion überhaupt erst in die GKV?

 

Moin Romulus,

kann mir vorstellen, dass du eher Antworten auf deine Fragen erhältst, wenn du diese ein bisschen allgemeiner formulierst. Vielleicht kannst du dir diese dann auch über eine Suchmaschine schon selber beantworten. Der Wechsel zwischen den verschiedenen Krankenkassenmodellen sollte dort ausreichend beschrieben sein.

 

Grüsse vom Sparschwein

Servus Romulus,

wg. Scheinselbstständigkeit ist der Midi-Job vermutlich sowieso der einzige rechtsichere Weg. ich glaube inzwischen geht das bei der beauftragenden Firma bzw. deren Geschäftsführer bis zu Gefängnisstrafen.

Ansonsten würde ich sagen, das das genauso für X klappt.

X bist sofort mit der Anstellung versicherungspflichtig in der GKV - egal ob davor freiwillig oder PKV. Falls gewünscht, könnte man die PKV zusätzlich voll weiterlaufen lassen (und bezahlen!) oder auf Anwartschaft umstellen oder halt kündigen.

Nach Ende des Anstellungsverhältnisses kann sich X  entweder weiter freiwillig in der KV versichern oder privat - das liegt bei ihm.

 

Grüße, Andi