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Bald Rentenbeiträge für Frührentner und Privatiere?

SPD-Minister Heil möchte, dass Selbständige entweder in die GRV einzahlen (18,6 Prozent vom Brutto) oder eine Rürup-Versicherung abschließen (ich vermute, dass der Einzahlungsbetrag gleich sein muss).

Aber was ist eigentlich ein Selbständiger und was ist mit einem Privatier, wie es hier manche amstreben? Einmal habe ich folgendes gelesen: wer nicht als Angestellter abgesichert ist, den trifft es.

Das würde ja auch auf jemand zutreffen, der von Kapitalerträgen lebt.

Wie seht ihr das? 18,6 Prozent Sondersteuer nochmal für Frührentner? Gibt es einen Gesetzesentwurf?

https://www.sueddeutsche.de/politik/selbststaendige-altersvorsorge-heil-1.4399183

Nach dem Willen von Arbeitsminister Heil (SPD) sollen Selbstständige künftig dazu verpflichtet werden, in die Rentenversicherung einzuzahlen oder aber anderweitig für das Alter vorzusorgen.

»In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.« »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.« »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

Genau darum geht es, entweder GRV oder Rürup oder Versorgungswerk. Haus und Depot werden natürlich nicht anerkannt. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ich für einen Euro pro Monat einen Rürupvertrag abschließe und damit bin ich aus der Pflicht.

Dann die Frage, wie selbständig definiert ist. Es wurde in einem Artikel mal erwähnt, dass alle einzahlen müssen, die nicht über ihre Anstellung abgesichert sind. Das würde dann auch frugalistische Frührentner treffen. Es kommt dann nicht nur die Krankenversicherung dazu, sondern auch 18,6 Prozent GRV-Beitrag oder Rürup-Beitrag.

Damit Netto am Ende das gleiche bleibt, bräuchte man 20-25 Prozent mehr Vermögen.

Man müsste aber nur bis 67 zahlen,  danach bekommt man was raus. Das Geld ist demnach nicht weg, sondern eine Zwangssparmassnahme. Oder man macht einen Teilzeitjob mit 500€.

Ich bin kein Freund der Zwangsrente, aber...

man kann mit 63 in Rente beziehen, aber nur mit 14,4% Abschlag.

Dann muss man auch nicht mehr einzahlen.

Wer über 45 Jahre eingezahlt hat, geht mit 65 abschlagsfrei in Rente, wenn er will.

Wenn man eine Zangsrente bezieht, benötigt man auch weniger Vermögen, das sollte sich auf lange Sicht ausgleichen.

Wer richtig frugal lebt, sollte mit der Zwangsrente auch komplett auskommen können.

Achte auf deine Gedanken! Sie sind der Anfang deiner Taten.
Zitat von TakeTwo am 25. Mai 2019, 10:33 Uhr

Man müsste aber nur bis 67 zahlen,  danach bekommt man was raus. Das Geld ist demnach nicht weg, sondern eine Zwangssparmassnahme. Oder man macht einen Teilzeitjob mit 500€.

Teilzeitjob, dass ist ja dann kein Retire Early in meinen Augen.

Zwangssparmaßnahme ja, aber es fehlt eben mit 40 oder 45 und wird dann erst mit 63 wieder ausgezahlt.

Man kann auch freiwillig in die DRV einzahlen (und die Beiträge großteils vom zu versteuernden Einkommen absetzen), wenn man 35 Beitragsjahre hat und mit Abschlägen und 63 in Rente gehen will. Letztes Jahr habe ich knapp 16k eingezahlt und knapp 5k Steuererstattung bekommen (gut 30%). Dieses Jahr nochmal knapp 20k, mit beidem zusammen habe ich ca. 4.48 "persönliche Entgeltpunkte" erworben, mit 46.9 pEP bin jetzt also leicht oberhalb der "Standardrente" von 45 EP. Wurde auch Zeit, Rentenbeginn ist für 1.8. beantragt...

Quasi als Diversifikation zu Wertpapieren investiere ich also in diese "Versicherung auf Langlebigkeit" (Amortisation nach 21 Jahren). Als Hedge gegen doch-nicht-Langlebigkeit lasse ich dafür meine Betriebsrente in 10 Jahresraten (nach Tod vererbbar) auszahlen 🙂

Zitat von suchenwi am 28. Mai 2019, 15:39 Uhr

Man kann auch freiwillig in die DRV einzahlen (und die Beiträge großteils vom zu versteuernden Einkommen absetzen), wenn man 35 Beitragsjahre hat und mit Abschlägen und 63 in Rente gehen will. Letztes Jahr habe ich knapp 16k eingezahlt und knapp 5k Steuererstattung bekommen (gut 30%). Dieses Jahr nochmal knapp 20k, mit beidem zusammen habe ich ca. 4.48 "persönliche Entgeltpunkte" erworben, mit 46.9 pEP bin jetzt also leicht oberhalb der "Standardrente" von 45 EP. Wurde auch Zeit, Rentenbeginn ist für 1.8. beantragt...

Quasi als Diversifikation zu Wertpapieren investiere ich also in diese "Versicherung auf Langlebigkeit" (Amortisation nach 21 Jahren). Als Hedge gegen doch-nicht-Langlebigkeit lasse ich dafür meine Betriebsrente in 10 Jahresraten (nach Tod vererbbar) auszahlen 🙂

Eine Frage hierzu:

Wie bemisst sich bei einem nicht mehr Berufstätigen der (freiwillige) Mindestbeitrag zur Rentenversicherung, damit der entsprechende Monat als Beitragszeit gezählt wird?

Hintergrund: Mir geht es in erster Linie nicht um zusätzliche Rentenpunkte, sondern darum die 35 Jahre noch "vollzumachen".

Viele Grüße

Greeni

Kann man nachschauen bei https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/freiwillige-rentenversicherung-kann-sich-lohnen.html - Mindestbeitrag 83,70€/Monat (entspricht 18.6 % von 450€).

Bis zum Höchstbeitrag von aktuell 1246.20 kann man frei wählen. Als Diversifikation zu ETF-Sparen durchaus sinnvoll, finde ich (und es spart Steuern...)

Das Thema wird ja durch die Ampel gerade wieder aktuell 😥

Zitat von suchenwi am 27. August 2019, 12:18 Uhr

... - Mindestbeitrag 83,70€/Monat (entspricht 18.6 % von 450€).

Bis zum Höchstbeitrag von aktuell 1246.20 kann man frei wählen. Als Diversifikation zu ETF-Sparen durchaus sinnvoll, finde ich

bei der Rentenversicherung zählen ja zwei Dinge:

Rentenpunkte UND Beitragsjahre

im Blick auf letzteres tendiere ich dazu, eher den Mindestbeitrag zu zahlen
(um mit möglich wenig Einzahlungen möglichst viele zusätzliche Beitragsjahre zu bekommen)

Hallo Exit-thd,

ja, das ist der Stand jetzt. Was clue587 meint sind nicht im Detail genannte Pläne der Ampel Regierung Selbständige in die GRV mit einzubeziehen. Demnach könnten je nach Bemessung Rentenbeiträge auf Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben werden.

Fände ich für mich persönlich kein Drama. Für FIRE Kandidaten mit 35 oder 40 vielleicht schon eher. Aber die gibt es ja sowieso meist nur virtuell fiktiv.

Andererseits wenn man kein zu versteuerndes Einkommen aus selbstständiger Arbeit hat und kein Gewerbe betreibt kann man doch auch nicht als Selbstständiger zählen 😮

Zitat von clue587 am 29. November 2021, 7:32 Uhr

Das Thema wird ja durch die Ampel gerade wieder aktuell 😥

Wo steht das eigentlich? Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass das mit einer FDP in der Koalition möglich sein soll. Im übrigen hat diese Problematik aus meiner Sicht bislang niemand ernsthaft angepackt, weil rechtlich (!) schwer zu begründen sein dürfte, warum Einkünfte aus Kapitalvermögen anders behandelt werden sollten, als z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wirtschaftlich hätte beides ganz unterschiedliche Auswirkungen (wie Äpfel und Birnen), aber rechtlich gesehen sind meines Erachtens nach beides höchstens farblich oder geschmacklich unterschiedliche Äpfel (oder eben beides Birnen).

Zitat von clue587 am 29. November 2021, 12:42 Uhr

Andererseits wenn man kein zu versteuerndes Einkommen aus selbstständiger Arbeit hat und kein Gewerbe betreibt kann man doch auch nicht als Selbstständiger zählen 😮

 

Für die GKV zählst du auch als Selbstständiger ohne Umsatz, bzw. mit fiktiven ca. 1.000€ monatlichem Mindestumsatz...

Zitat von Cosmic68 am 30. November 2021, 10:04 Uhr
Zitat von clue587 am 29. November 2021, 7:32 Uhr

Das Thema wird ja durch die Ampel gerade wieder aktuell 😥

Wo steht das eigentlich? Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass das mit einer FDP in der Koalition möglich sein soll. Im übrigen hat diese Problematik aus meiner Sicht bislang niemand ernsthaft angepackt, weil rechtlich (!) schwer zu begründen sein dürfte, warum Einkünfte aus Kapitalvermögen anders behandelt werden sollten, als z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wirtschaftlich hätte beides ganz unterschiedliche Auswirkungen (wie Äpfel und Birnen), aber rechtlich gesehen sind meines Erachtens nach beides höchstens farblich oder geschmacklich unterschiedliche Äpfel (oder eben beides Birnen).

Habe ich hier gefunden: Koalitionsvertrag: Das steht zum Thema Rente drin (steuertipps.de)

Für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, soll eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit eingeführt werden: Selbstständige sind dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines »Opt-Outs« ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung soll dabei jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren gelten.

(Quelle: Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit – Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) – hier als PDF auf tagesschau.de abrufbar)

Zitat von Mammut am 30. November 2021, 11:04 Uhr

Für die GKV zählst du auch als Selbstständiger ohne Umsatz, bzw. mit fiktiven ca. 1.000€ monatlichem Mindestumsatz...

nicht MindestUMSATZ - sondern fiktiver/s Mindestgewinn/einkommen!

(wer Umsatz und Gewinn verwechselt, sollte vielleicht besser angestellt bleiben 😉 )

Abwarten, wie das ausformuliert wird. Es geht ja vermutlich nicht darum ein paar Millionäre zu ärgern, sondern um Lieferdienstfahrer und andere prekäre Selbstständigkeit, wo der Staat später mal weniger aufstocken möchte. Ich tippe drauf, dass es Ausnahmen für alle geben wird, die bereits gesetzliche oder private Renten- und Pensionsansprüche deutlich über Grundsicherung haben. Die Opt-Out Regel zeigt ja schon in die Richtung. Die Karenzzeit bei Gründung klingt auch nicht danach, dass sie Privatiers und Frugalisten auf dem Schirm haben.

Das bleibt zu hoffen, aber wir sollten das Thema im Auge behalten.