Anlagewohnungen kaufen und in der eigenen Wohnung zur Miete?

Zitat von tom_mai am 30. November 2020, 11:12 UhrHi zusammen,
man hört ja öfter von Finanzgurus, dass es besser ist Anlagewohnungen zu kaufen/bzw. Aktien/andere Assetklassen zu investieren und in der eigenen Wohnung zur Miete.
Finde es ansich logisch, das "Klumpenrisiko wird minimiert" und mir gefällt auch die flexibilität daran (Wohnungsstandort wegen Beruf, Wohnungsgröße wegen Kinderplanung)
Einzige Haken für mich:
- Auf Mieteinnahmen muss ich steuern bezahlen (d.h. brauche 40/50% höhere Mieteinnahmen)
- Die Standortauswahl. Um das Zukunftsrisiko zu minimieren müsste ich ja in der gleichen Stadt kaufen wie mieten, da ja bei steigenden Mietpreisen ich dann auch dort wie da die Miete erhöht (die Entwicklung läuft parallel), jedoch ist es ja meist in der eigenen Stadt nicht am sinnvollsten zu investieren (bei mir Wien mit <3% Rendite)
Wie seht ihr das. Gibt es jemanden von euch der dieses Modell umgesetzt hat?
Hi zusammen,
man hört ja öfter von Finanzgurus, dass es besser ist Anlagewohnungen zu kaufen/bzw. Aktien/andere Assetklassen zu investieren und in der eigenen Wohnung zur Miete.
Finde es ansich logisch, das "Klumpenrisiko wird minimiert" und mir gefällt auch die flexibilität daran (Wohnungsstandort wegen Beruf, Wohnungsgröße wegen Kinderplanung)
Einzige Haken für mich:
- Auf Mieteinnahmen muss ich steuern bezahlen (d.h. brauche 40/50% höhere Mieteinnahmen)
- Die Standortauswahl. Um das Zukunftsrisiko zu minimieren müsste ich ja in der gleichen Stadt kaufen wie mieten, da ja bei steigenden Mietpreisen ich dann auch dort wie da die Miete erhöht (die Entwicklung läuft parallel), jedoch ist es ja meist in der eigenen Stadt nicht am sinnvollsten zu investieren (bei mir Wien mit <3% Rendite)
Wie seht ihr das. Gibt es jemanden von euch der dieses Modell umgesetzt hat?

Zitat von FredFinanzFuchs am 31. Januar 2021, 11:17 UhrEs ist genau wie Du schreibst: Miete musst Du versteuern, ersparte Miete in selbstgenutzter Wohnung ist steuerfrei.
Aber Du kannst durch eine günstige Finanzierung hebeln und es so gestalten, dass AfA gleich Mietüberschuss. Dann sind auch die Mieteinnahmen steuerfrei. Allerdings sinkt mit Tilgung der Zinsanteil. Deshalb ist es sinnvoll, die vermietete Wohnung z. B. bei Freiwerden zu verkaufen (nach mehr als 10 Jahren steuerfreier Gewinn).
Oder Tilgungsaussetzung vereinbaren.
Es ist genau wie Du schreibst: Miete musst Du versteuern, ersparte Miete in selbstgenutzter Wohnung ist steuerfrei.
Aber Du kannst durch eine günstige Finanzierung hebeln und es so gestalten, dass AfA gleich Mietüberschuss. Dann sind auch die Mieteinnahmen steuerfrei. Allerdings sinkt mit Tilgung der Zinsanteil. Deshalb ist es sinnvoll, die vermietete Wohnung z. B. bei Freiwerden zu verkaufen (nach mehr als 10 Jahren steuerfreier Gewinn).
Oder Tilgungsaussetzung vereinbaren.
Zitat von Muslime_Frugi am 31. Januar 2021, 19:00 UhrDer Zinsanteil ist doch kaum noch steuerlich relevant. Bei einer Wohnung mit einem Gebäudeanteil von üblicherweise 70-80% kommt man zusammen auf etwa 2/3 der Miteinnahmen. Immerhin!
Auch bei der FIRE Entnahme ist die Steuerlast erst nach den ersten 40 -50% der Mieteinahmen relevant! Ein Vorteil gegenüber dem Dividenden Bezieher.
Vorrausgesetzt die Steuerlast liegt unter 25 Kapitalerstragssteuer. Was bei einem Singelfrugalisten bis zu 5.000 brutto sein darf. ...und welcher Singelfrugalist braucht schon so viel? Gar wenn er noch -steuerfrei- in der eigenen Immobilie lebt?
Der Zinsanteil ist doch kaum noch steuerlich relevant. Bei einer Wohnung mit einem Gebäudeanteil von üblicherweise 70-80% kommt man zusammen auf etwa 2/3 der Miteinnahmen. Immerhin!
Auch bei der FIRE Entnahme ist die Steuerlast erst nach den ersten 40 -50% der Mieteinahmen relevant! Ein Vorteil gegenüber dem Dividenden Bezieher.
Vorrausgesetzt die Steuerlast liegt unter 25 Kapitalerstragssteuer. Was bei einem Singelfrugalisten bis zu 5.000 brutto sein darf. ...und welcher Singelfrugalist braucht schon so viel? Gar wenn er noch -steuerfrei- in der eigenen Immobilie lebt?