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Als Beamter nicht mehr arbeiten!?

Hallo allerseits,

ich lese schon seit einiger Zeit hier sehr interessiert alles mit und beschäftige mich auch sonst recht intensiv mit Finanz- und Lebensfragen.

Ich bin Mitte 30 und seit kurzem verbeamtet. Mit 50 bis spätestens 55 Jahren will ich genügend Geld investiert und gespart haben, um nicht mehr arbeiten zu müssen. Nun stellt sich für mich als Beamter insbesondere die Frage, wie hoch kalkuliere ich meine Kosten in der (privaten) Krankenversicherung? Nach einigem Lesen tun sich mir mehr Fragezeichen als Antworten auf, weshalb ich auf eure Meinungen gespannt bin! 🙂

 

Variante 1: Wenn ich mit z.B. 50 Jahren meinem Arbeitgeber eröffne, dass ich mein Beamtenverhältnis ohne ernsthaften Grund bis zur Pension ruhen lassen will, dann bin ich vom Wohlwollen meines Dienstherren abhängig. Zusätzlich zahlt dieser mir dann meines Wissens nach keine Beihilfe zur PKV, da ja auch kein Sold gezahlt wird? Falls das jemand genauer weiß, würde ich mich über eine Bestätigung oder Korrektur freuen!

Variante 2: Mindestarbeitszeit / Teilzeit als Beamter - Meines Wissens nach 8 h pro Woche. Ebenso vom Wohlwollen des Dienstherren abhängig und nicht "frei".

Variante 3: Das Beamtenverhältnis mit z.B. 50 Jahren kündigen, inkl. finanzieller Nachteile in der Rente/Pension. (Nachversicherung des Beamtenbruttos in die gesetzl. Rentenversicherung) Und wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus? Beim Verbleib in der PKV liegen die Kosten bei mind. 600 € oder höher und sind schwer vorhersagbar!? Wenn meine Frau noch berufstätig ist und ich kein Arbeits-Einkommen habe, kann ich mich bei ihr in der GKV kostenfrei mitversichern?

Variante 4: Ich werde jetzt wieder Angestellter im selben Job, würde dann aber wahrscheinlich die nächsten 15 Jahre in Summe irgendwas zwischen 10.000 und 40.000 € weniger Netto verdienen.

 

Wie gesagt, je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto unsicherer werde ich.

Was denkt ihr zu dem Thema? Oder wie plant ihr das als Beamte oder privat Versicherte?

 

Frugale Grüße! 🙂

Wenn du deinen Job magst, würde ich das Risiko mit Variante 1+2 eingehen.
Und wenn es dir dann in 20 Jahren noch wichtig genug ist und dein Dienstherr nicht mitspielt, kannst du Variante 3 immer noch machen.
Aber vielleicht hast du in 20 Jahren eine andere Meinung dazu, daher würde ich jetzt nehmen was ich kriege 😉
Auch möglich das in 20 Jahren auch Beamte in der RV sind, diskutiert wurde das mal vor einer Weile und 20 Jahre sind für eine konkrete Planung echt viel Zeit mit vielen Möglichkeiten.

Zu dem GKV PV Sachen wissen hier andere deutlich mehr als ich, also sage ich dazu jetzt nichts, aber es gibt eine GKV Familienversicherung in der Kinder und Ehepartner mit rein können, nur weiß ich nicht ob das in dem Fall auch so ist.
Ich kenne auch einen der ist von der PV jetzt wieder in die GKV gewechselt und hat seine Selbstständigkeit aufgegeben (der ist 60 oder so, also kein GKV lieblig ;))... Seine Frau arbeitet auch noch halbtags, also möglich das der dann in die Famileinversicherung rein ist.

Hallo mm,

zum Thema Familienversicherung und Freistellung kann ich aktuell was sagen, weil ich das im Anschluss an meine Elternzeit diesen Sommer machen werde: Die Beihilfefähigkeit ist für die Zeit der Freistellung weg. Man kann maximal 15 Jahre seines Berufslebens als Beamter unterhälftig beschäftigt und freigestellt sein (beides zusammengerechnet also). Wenn du nicht mehr als derzeit 445€ nach Steuern pro Monat verdienst, kannst du in die kostenlose Familienversicherung wechseln. Die gesetzliche Krankenkasse verlangt bei einem Gehalt von ca. 1000€ pro Monat ungefähr 190€ in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung (das sind mündliche Infos von der Heimat KK). Das ist also bei einem geringen Gehalt durchaus günstiger, als eine private Vollversicherung. Den privaten Versicherungsvertrag kann man für ca. 6-7€ ruhen lassen, damit man später im Notfall wieder zu den gleichen Konditionen und ohne Gesundheitsfragen zurück kann.

Variante 1 oder 2: Klar, du bist vom guten Willen deines Dienstherrn abhängig. Aber wenn der sich absolut querstellt, kannst du immernoch kündigen. Bei mir hat der Dienstherr sich nicht quergestellt, obwohl krass Lehrermangel in meinem Fach ist und die mich gut brauchen könnten. Ich habe aber eine Beurlaubung aus familiären Gründen wegen Kindererziehung beantragt. Ich weiß also nicht, wie bockig die sind, wenn man keine kleinen Kinder hat. Aber mein ehemaliger Chef ist auch früher in die Freistellung, also vor der Rente. Er hat damals die Pflegebedürftigkeit seiner Schwiegereltern angeführt und das war gar kein Problem mit der Genehmigung.

Alles Gute!

FrugiSchnecke

@mm

Hallo mm,

ich bin Bundesbeamter und habe mich mit den möglichen Varianten bereits eingehend beschäftigt. Falls du Landesbeamter bist, kann es da natürlich Unterschiede geben. Ich kann hier nur etwas über die Regelungen beim Bund schreiben.

Variante 1: Das geht so nicht. Nach aktueller Gesetzeslage, kannst du maximal 6 Jahre vor deiner Pensionierung aufhören. Wenn du minderjährige Kinder hast, kannst du dich maximal 15 Jahre beurlauben lassen. Außerdem kannst du dich beurlauben lassen, wenn du pflegebedürftige Angehörige hast und diese auch betreust. Das alles natürlich unter der Voraussetzung, dass "dienstliche Interessen dem nicht entgegenstehen" aber das ist eine Frage, die du mit deinen Vorgesetzten klären musst. Eine grundlose und unbefristete Beurlaubung gibt es nicht. Ebenso wenig wie unbezahlten Urlaub. Für kürzere Phasen wäre noch ein Sabbatical möglich, aber das ist im Grunde genommen eine Teilzeitlösung, bei der du ein Jahr Vollzeit arbeitest, aber nur das halbe Gehalt bekommst und ein Jahr gar nicht arbeitest und das halbe Gehalt weiter bekommst.

Variante 2: Das Minimum ist 50% Vollzeit also 20 Stunden pro Woche. Weniger geht nicht. Du kannst das aber beliebig skalieren. Zum Beispiel eine Woche Vollzeit arbeiten und eine Woche frei machen oder jeden Tag 4 Stunden arbeiten oder 2 Wochen Vollzeit und 2 Woche frei. Aber wie gesagt, das ist die Regelung beim Bund, die Länder könnten da abweichende Regelungen haben. Die Beantragung von Teilzeit war bei mir kein großes Problem. Ich bin aktuell auf 50% runter. Mein Chef hat zwar erstmal Schnappatmung bekommen, aber er hat es anstandslos genehmigt.

Variante 3: Die Nachversicherung würde ich in deinem Fall - wenn möglich - ablehnen. Für Beamte, die "kündigen", gibt es die Möglichkeit Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz zu beantragen. Das ist rechnerisch auf jeden Fall mehr, als wenn du die gesetzliche Rente in Anspruch nimmst. Die Voraussetzungen sind, dass du mindestens 7 Jahre als Beamter gedient hast, davon mindestens 5 im Bundesdienst. Aber Achtung: Der Antrag auf Altersgeld muss vor bzw. mit der Beantragung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erfolgen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Wenn du das nicht machst, wirst du automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das Altersgeld ist im Prinzip die Pension, die du als Beamter bis zum Zeitpunkt deiner Entlassung erdient hast und wird ab Regelaltersgrenze (67) gezahlt. Bei der Berechnung zählen alle Jahre, die du in einem Beamten- oder Soldatenverhältnis tätig warst. Als Berechnungsgrundlage dient auch hier die Besoldungsstufe, die du die letzten 2 Jahre hattest.

Die Mitversicherung in der GKV bei deiner Frau müsste gehen, wenn du kein eigenes Gehalt mehr hast. Allerdings musst du auch bedenken, dass du dann alle Vorteile der PKV verlierst (keine Wartezeiten bei Facharzt, bessere Behandlung, etc.). In der PKV zu bleiben muss nicht unbedingt schlecht sein. Du musst bedenken, dass du dann schon entsprechende Altersrückstellungen aufgebaut hast, daher sollte der Beitrag relativ stabil bleiben. Bei einer Kündigung sind diese natürlich futsch (auszahlen lassen geht nicht). Da du dann aber nicht mehr beihilfeberechtigt bist, kannst du von einer etwaigen Verdoppelung deines jetzigen Beitrages ausgehen. Wieviel du im Endeffekt bezahlst, hängt aber von vielen Faktoren ab und lässt sich pauschal schwer sagen. Welche Erkrankungen/Vorerkrankungen hast du bereits, welche Leistungen willst du (Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld, Einzelzimmer, etc.) die größte Stellschraube ist hier aber der Selbstbehalt. Mit 600 EUR zahlst du natürlich weniger, als mit 400. Aber das ist ein Zweischneidiges Schwert und hängt von deiner individuellen Situation und deinen Rücklagen ab. Einen ersten Anhaltspunkt kannst du dir hier holen: https://www.kv-fux.de/ (Allerdings sind da nicht alle Tarife drin)

Ich persönlich werde die PKV behalten. Die Möglichkeiten und Behandlung sind einfach besser und mit Geld schwer zu bemessen. Die Ärzte müssen bei der Behandlung nicht auf ihr Budget achten, wie bei Kassenpatienten und können machen, was sinnvoll und notwendig ist.

Variante 4: Wenn du mit dem Beamtenleben zufrieden bist, würde ich das nicht machen. Es bringt keine Vorteile.

Was die Krankenversicherung angeht, da kannst du dir hier nähere Informationen holen: http://www.forum-krankenversicherung.de Wenn es konkret wird, würde ich einen unabhängigen Versicherungsmakler oder einen Honorarberater empfehlen. Der Versicherungsvertreter wird dir warhscheinlich nur andrehen, was für ihn das beste ist 😉

Über die Voraussetzungen und Modalitäten deiner frühzeitigen Entlassung, bzw. das Altersgeld und ähnliches, muss dir deine personalbearbeitende Stelle Auskunft geben (z.B. Personalamt oder Bundesverwaltungsamt oder wer da auch immer bei dir zuständig ist). Das habe ich auch so gemacht und sehr ausführlich Auskunft erhalten. (Dein Chef erfährt davon nichts, das ist vertraulich.)

Viel Glück!

Ich danke euch für die vielen Antworten und die fundierten Info´s!

Das die Minimalteilzeit 50% beträgt (Beamte Bund) hatte ich auch noch nicht gewusst. Danke Fritz! Falls jemand die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung nachlesen will, ich habe hier (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/arbeitszeit/arbeitszeit-node.html) noch mal nachgelesen.

U. u. ist die Kombination von Teilzeit und dem Ansparen von Zeit auf ein Lebenszeitarbeitskonto auch ein Variante noch ein paar Jahre eher ohne übertriebene Verlust in den Ruhestand zu gehen. Da werde ich mich in Zukunft wirklich von meiner Personalstelle beraten lassen.

Unterm Strich lasse ich dann alles so laufen wie es im Moment ist und kümmere mich dann, wenn es soweit ist, um die Themen Altersgeld und PKV/GKV. Ob für mich persönlich die Vorteile der PKV den günstigeren Preis der GKV aufwiegen, kann ich noch gar nicht einschätzen.

Wenn die Ansparphase gut läuft, kann ich mir immer noch die Variante 3 sehr gut vorstellen (Kündigung Beamtenverhältnis), es sei denn eine längere grundlose Freistellung ist doch irgendwie möglich. Ansonsten wird Teilzeit wahrscheinlicher. Oder aber ich habe dann gar keine Lust meinen Job aufzugeben.

Als Beamter nicht mehr arbeiten!?

 

...Sarkasmus ?

Gerade das Thema Krankenversicherung wird nicht einfach werden. Im Alter in die GKV wechseln ist oft nicht mehr möglich.
In der medizinischen Behandlung ist der Unterschied oft gar nicht groß. Natürlich bekomme ich als GKV-Mitglied viele Kleinigkeiten nicht, (Reiseimpfungen, zusätzliche Vorsorgen, …), die kann ich oft aber für wenig Geld privat zahlen.
Bei Bettenmangel und Notfall liegt man so oder so auf dem Flur - und freut sich trotzdem, dass jemand den Herzinfarkt behandelt. Auf Intensivstationen wissen die Ärzte in der Regel gar nicht, wer wie versichert ist - und der qualifizierteste Arzt (Intensiv-Oberarzt) visitiert täglich jeden Patienten - wenn nötig sogar mehrmals. Ich kenne Kassenpatienten, die innerhalb von Tagen einen MRT-Termin hatten, und private, die bei gleicher Erkrankung Monate gewartet haben - die Praxis auf dem Land war einfach nicht so ausgelastet wie die vielen Praxen in der Stadt.

Pauschal-Entscheidungen gibt es nicht - und Werbung machen fast nur die privaten.

Zitat von Frau Kelu am 30. Juli 2019, 16:04 Uhr

Gerade das Thema Krankenversicherung wird nicht einfach werden. Im Alter in die GKV wechseln ist oft nicht mehr möglich.
In der medizinischen Behandlung ist der Unterschied oft gar nicht groß. Natürlich bekomme ich als GKV-Mitglied viele Kleinigkeiten nicht, (Reiseimpfungen, zusätzliche Vorsorgen,

Ich habe da leider andere Erfahrungen gemacht. Vor einigen Jahren ist meine Hausärztin plötzlich verstorben und die Praxis hat dicht gemacht. Ich habe eine neue gesucht, habe aber absichtlich nicht gesagt, dass ich privat bin. Ich bin von mehreren Ärzten abgewiesen worden. Wenn man in Gegenden lebt, wo Ärztemangel herrscht, kann das schon problematisch sein. Ebenfalls hätte ich später als Kassenpatient Probleme gehabt eine Standard-Schutzimpfung zu bekommen, da die Ärzte dafür festgelegte Budgets haben. Wenn die ausgereizt sind, muss das der Arzt theoretisch aus eigener Tasche zahlen - macht natürlich keiner. Als Privatpatient, unterliegt man nicht dieser Budgetierung, sondern muss alles selber bezahlen. Außerdem dürfen die Ärzte bei Privatpatienten höhere Tarife abrechnen, von daher ist man da praktisch überall gern gesehener "Gast".

Ich fühle mich in der gesetzlichen besser aufgehoben. Eine Freundin von mir ist privat versichert und brauchte wg Schlafaussetzern eine Atemmaske (CPAP), die als Hilfsmittel nun mal nicht im Leistungskatalog ihrer pKV war. So musste sie die selbst zahlen (2T€). Das fand ich doch eher unerfreulich.

Ärztemäßig habe ich nie ein Problem gehabt (immer schnell n Termin bekommen), Reiseimpfungen werden übernommen. Und die 2 Jungs sind gratis mitversichert. Da gibts nix zu meckern ...

Ich habe mich bei meiner Verbeamtung, die noch nicht all zu lang zurückliegt, auch bewusst für die GKV entschieden, das ist aber natürlich auch unserer Situation geschuldet.

Ich arbeite momentan nur ca. 70% (ich wil eigentlich auch bis zu einem Ausscheiden aus dem Dienst nicht jeden Tag 10 Stunden mit Arbeit und drumherum verbringen!), meine Frau hat kein Einkommen und wir haben zwei Kinder mit Pflegegrad - hier wäre ich bei den PKV trotz Beihilfe, die aktuell auch nicht mehr so hoch ist wie vor einigen Jahren, kaum günstiger weggekommen, da ich ja meine Frau und die Kinder einzeln hätte versichern müssen und dies auf Grund der Vorerkrankungen der Kinder sicherlich nicht günstig gewesen wäre.

So bezahle ich zwar aktuell teils den Höchstsatz, dürfte aber wie gesagt nicht viel über den sonst anfallenden Beiträgen für die PKV liegen, da ja alle in der Familienversicherung mit drin sind (mit der ich bisher auch nur gute Erfahrungen gemacht habe, mir hat es bisher an nichts gefehlt, ist aber natürlich auch nur wieder ein Einzelfallbericht).

Nicht mehr arbeiten werde ich so früh wie möglich, d. h. was das Beamtengesetz für Landesbeamte BW zu dem Zeitpunkt (sind ja noch gute 30 Jahre bis dahin!) hergibt und je nach dann finanzieller Situation (wer weiß, wie sich die Aktien entwicklen und welcher Bedarf ggf. noch in der Zukunft entsteht).

Bis dahin werde ich aber nach Möglichkeit nur in Teilzeit so wenig wie möglich arbeiten - hat nichts mit Faulheit zu tun, sondern ich stehe halt meiner Familie näher als den Kollegen und den Inhalten, die prinzipiell nett und auch mehr oder weniger erfüllend sind und mächte entsprechend mehr Zeit für die Familie haben zumal wir das auf Grund der Situation mit den Kindern auch benötigen und meine Frau froh ist, wenn sie den Laden daheim nicht alleine schmeißen muss 🙂

Klar bekomme ich so im Alter voraussichtlich nur die minimalen Bezüge, bis dahin sollten dann aber auch alle Anschaffungen getätigt sein und der Bedarf hoffentlich nicht mehr so hoch sein, so dass das dann passen sollte zusammen mit privater Vorsorge.

Ich denke, meine Situation ist nicht so verschieden von deiner - ähnliches Alter, ähnliche Ziele - ich habe für mich entschieden es entspannt anzugehen und in 20 Jahren mal zu schauen, wie die aktuellen Regelungen diesbezüglich sind. Ich hoffe z. B., dass auch in BW beizeiten die Beihilfe zum freiwililligen GKV-Verbleib eingeführt wird, das wären ja schonmal 350-400€ mehr jeden Monat!

Interessant, dass hier doch recht viele Beamte sind und dann auch teils noch in meinem Alter 🙂

Und auch wenn fast schon alles geschrieben wurde: Gerade das Altersgeld - bin auch als Beamter in BW und da gibt’s das zum Glück -  eröffnet uns doch ganz neue Möglichkeiten. Anders als früher riskiert man eben keinen allzu schmerzhaften Verlust seiner bisherigen Pensionsansprüche.  Wir müssen also nur die Zeit zwischen der Entlassung aus dem Dienst und dem Erreichen des regulären Pensionsalters überbrücken. Realistisch gesehen sind das ca. 17 Jahre und in die GKV kann man mit 50 ggf. auch noch wechseln. Je nach Besoldungsstufe ist das alles andere als unrealistisch. Alleine das Wissen um diese Option hat was Befreiendes.