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ALG 1 Regelungen bei Aufhebungsvertrag & vorzeitigem Ausscheiden

Hallo zusammen

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber versuche es dennoch mal, da ich diesem Forum schon viele spannende Informationen verdanke.

Meine Frau musste vor 2 Monaten aufgrund einer wirtschaftlich schwierigen Situation des Unternehmens einen Aufhebungsvertrag annehmen.
Die Reglung dort lautete "... auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung unter Berücksichtigung der für das Arbeitsverhältnis geltenden Kündigungsfrist mit Ablauf des 28.02.2023...".
Die Abfindung soll mit dem Ausstiegsdatum (siehe oben) gezahlt werden. Die Mitarbeiterin kann allerdings das Arbeitsverhältnis schon vorzeitig beenden und erhält dann die restlichen Monatsbruttoentgelte zusätzlich ausgezahlt.

Ich persönlich schätze die finanzielle Situation des Unternehmens sehr kritisch ein, so dass ich überlege, ob es Sinn haben könnte auch ohne unmittelbare Anschlussbeschäftigung das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden - alleine um das Risiko der Zahlungsunfähgigkeit Ende Februar zu vermeiden (dann scheiden einige hundert MA aus und entsprechende Abfindungen werden fällig).

Meine konkrete Frage wäre: welche Folgen hätte denn das einseitife beenden des Arbeitsverhälntnisses für das ALG 1? Ist das eine dumme Idee von mir oder wäre das für Euch in so einer Situation auch eine denkbare Option?

Danke für Eure Meinungen!

Viele Grüße

 

Hallo @dj-san, es kann zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kommen, in der das ALG 1 nicht gezahlt wird (das Enddatum der Zahlungen verschiebt sich dann leider auch nicht nach hinten). Es gibt allerlei Bedingungen, unter denen die Sperrzeit auf sechs oder drei Wochen gekürzt wird oder auch ganz wegfällt. Es wäre auch möglich, dass deine Frau so oder so da reinfällt, weil nicht nur ihre eigene Kündigung, sondern auch der Aufhebungsvertrag schon zur Sperrzeit führen könnten. Ich würde an eurer Stelle vorab Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen und die Situation schildern. Ein bisschen googlen vorab kann natürlich auch nicht schaden, habt ihr aber sicher schon gemacht. Viel Glück deiner Frau auf jeden Fall!

Je nach Alter wird ALG1 unterschiedlich lange gezahlt. Die max. Sperrzeit beträgt 1/4 der ALG1 Laufzeit, also zwischen 3 und 6 Monate. Eine Möglichkeit diese zu umgehen ist das Dispositionsjahr.
Wie @wanderer schreibt am besten gleich vor Beendigung bei der Arbeitsagentur beraten lassen.

Ich kann nur empfehlen, sich dazu ordentlich zu informieren. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Zeitpunkt der Abfindungszahlung, in 2023 wenn keine / wenige weitere Einkünfte da sind, kann das steuerlich deutlich vorteilhaft sein.

Ja, falls sie danach nicht mehr arbeiten will. Und wenn nicht ist das auf alle Fälle ist das eine schöne Gelegenheit einen Break zu machen.
Dispojahr und danach aus ALG1 in Ruhe orientieren ist keine schlechte Idee auf jeden Fall in Sachen Lebensqualität und Finanzoptimierung.

Wie auch immer, auf jeden Fall gehört so etwas gut überlegt und abgewägt...

Hier vielleicht auch der Verweis auf die Seite "Der Privatier", da stehen viele Infos. (Mit der Seite habe ich nichts zu tun, ich kenne den Autor auch nicht, habe dort aber viele Informationen erhalten)