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AfA über Gutachten höher als die 2% bzw. 2,5% Standardwerte setzen

Hallo,

ich habe ein altes MFH von 1948 mit baujahrestypisch schwacher Bausubstanz, das nie ernsthaft modernisiert wurde. D.h. Einfachglas, alte Gussrohre, Stoffmantelleitungen, etc. In der Steuererklärung habe ich nicht die Standard-2% angesetzt, sondern gesagt, dass bei üblicher Lebensdauer von 70 Jahren für das Haus heute ja maximal noch 20 Jahre Restnutzungsdauer übrig sind - folglich 5% AfA. Das sieht das Finanzamt überraschenderweise gar nicht so. Schreibt aber sie würden das akzeptieren, wenn ich das durch ein Gutachten belege. Nun kostet ein Gutachten Geld. Und Finanzämter sind sicher wie Versicherungen - egal was man macht, die Antwort bleibt trotzdem nein. Wenn ich das Thema googele, finde ich dazu absolut gar nichts. Hat jemand damit Erfahrung?

Hallo,

mein Vater hat eine Immobilie per Zwangsversteigerung gekauft und im dazugehörigen Wertgutachten war eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren angegeben. In der Steuererklärung werden nun seit über 20 Jahren statt der 2,5% (Baujahr vor 1925) 3,33% AfA akzeptiert. Er musste dafür allerdings das Gutachten als Anlage zur Steuererklärung einmalig mitschicken, dies allerdings nur beim ersten mal und danach wurde es einfach so akzeptiert.

Ich habe die Immobilie abgekauft und versuche es dieses Jahr mit dem gleichen Gutachten und könnte daher in einigen Monaten berichten, wie gut oder schlecht das geklappt hat 😉