Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

AfA falsch angesetzt

Für folgende Steuerthematik bräuchte ich mal einen Tipp:

Ich habe seit einigen Jahren eine vermietete Immobilie für die ich jährlich die AfA steuerlich als Kosten ansetze. Auf Basis des Baujahres (1910) sind das 2,5% des Gebäudewertes. Dies wird auch vom Finanzamt seit Anbeginn ohne Probleme anerkannt. Im Nachhinein fiel mir allerdings bei Neuerstellung des Energieausweises durch den Verwalter auf, dass die Angabe zum Baujahr nicht korrekt war (tatsächliches Baujahr 1927), womit ich eigentlich nur 2,0% hätte ansetzen dürfen.

Ich stelle mir daher die Frage wie mit der Situation gegenüber dem Finanzamt am besten umgezugehen ist. Am saubersten  wäre es vermutlich den Irrtum anzumelden und die AfA ab sofort auf 2,0% zu reduzieren. Worst case wären hierbei aber noch Steuernachzahlungen für die vergangenen Jahre.

Vielleicht hatte jemand schon mal einen ähnlich gelagerten Fall.

Wurden seit dem Erwerb Sanierungen/Renovierungen durchgeführt, die den Wert der Immobilie signifikant erhöht haben? Kaufzeitpunkt? Normale Wertentwicklung in Region und Zeitraum?

Zitat von Conway am 23. Oktober 2020, 10:49 Uhr

Ich stelle mir daher die Frage wie mit der Situation gegenüber dem Finanzamt am besten umgezugehen ist.

Ich würde dem Finanzamt die Sachlage schriftlich schildern und bitten, dass sie Dir sagen, wie Du weiter vorgehen sollst. Schriftliche Antwort erbitten.

Zitat von MFZ73 am 23. Oktober 2020, 11:35 Uhr

Wurden seit dem Erwerb Sanierungen/Renovierungen durchgeführt, die den Wert der Immobilie signifikant erhöht haben? Kaufzeitpunkt? Normale Wertentwicklung in Region und Zeitraum?

Kaufzeitpunkt 2013, vor zwei Jahren wurden die Fenster komplett erneuert (Kosten voll abgesetzt als Instandhaltungsmaßnahme). Der Wert wurde m.E. dadurch nicht signifikant erhöht.

Wertentwicklung sehr positiv gem. der Immobilienpreisentwicklung in deutschen Großstädten.

Mehr wurde da nicht reingesteckt? Alles an Gebäude und Sondereigentum aus den letzten 20 Jahren könnte relevant sein. Mal die Protokolle vor Kauf durchgeschaut?

Christines Weg ist ok, würde ich aber erst nach Gespräch mit StB oder qualifiziertem Gutachter gehen. Rechne mal durch, wie hoch die absolute Summe der 2%-Afa auf den aktuellen Marktwert wäre.

Zitat von MFZ73 am 23. Oktober 2020, 13:56 Uhr

Christines Weg ist ok, würde ich aber erst nach Gespräch mit StB oder qualifiziertem Gutachter gehen. Rechne mal durch, wie hoch die absolute Summe der 2%-Afa auf den aktuellen Marktwert wäre.

Ich verstehe nicht so ganz wieso der aktuelle Marktwert dafür relevant ist. Die AfA wird doch auf den Gebäudewert zum Kaufzeitpunkt ermittelt. Überschlagsweise käme ich seit 2013 auf € 3500,-- die bis heute nachträglich zu versteuern wären (Differenz der 0,5% AfA).

Zitat von Conway am 23. Oktober 2020, 14:04 Uhr

Ich verstehe nicht so ganz wieso der aktuelle Marktwert dafür relevant ist. Die AfA wird doch auf den Gebäudewert zum Kaufzeitpunkt ermittelt.

Bei Dir sind drei Dinge zu beachten, die uU gegenläufige Effekte haben:

  1. Änderung AFA von 2,5% auf 2,0%
  2. Aktuelles (fiktives) Baujahr und damit uU eine aktualisierte Bewertung der Imobilie, aber damit etwaig verbunden eine
  3. ... aktuell leider unklare und bundeslandabhängige Berechnung der Grundsteuer ab 2025.

Darauf wirst Du hier im Forum beim besten Willen keine zuverlässige Antwort bekommen.