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Steuerliche Betrachtung von Kapitalerträgen, bei denen die Bank wegen einer NV-Bescheinigung keine Steuern abgeführt hat

Moinsen

Ich weiß, der Betreff ist eine Zumutung, aber es geht um folgendes:

Obwohl ich eine NV-Bescheinigung habe, reiche ich immer eine Steuererklärung ein. Zum einen als Nachweis für die Krankenversicherung, zum andern als Kontrolle, daß ich beim weihnachtlichen Rebalancen nicht zu viel Gewinn gemacht habe, denn dann müsste ich die NV-Bescheinigung ja wieder zurückgeben.

Die Banken schreiben immer, man soll seine Kapitalerträge so angeben, als ob eine inländische Besteuerung stattgefunden hat.

Unter einer (inländischen) Besteuerung stelle ich mir vor, daß auch tatsächlich Steuern von der Bank an den Fiskus geflossen sind. Aber genau das ist ja nicht der Fall, weil der Bank besagte Nichtveranlagungsbescheinigung vorlag.

Bisher habe ich deshalb die inländischen Kapitalerträge - so wie es die Banken vorgeben - als Erträge angegeben, die versteuert worden sind und diese dann in der Korrekturspalte rechts daneben auf 0,- Euro korrigiert mit der Erläuterung, dass eine NV-Bescheinigung vorlag und somit strenggenommen keine Besteuerung stattgefunden hat. Dann habe ich die Beträge als bisher unversteuerte angegeben.

Das Finanzamt hat nie was reklamiert, aber ich glaube, insbesondere seitdem es die Anlage Kap-Inv gibt, dass das alles völliger Blödsinn ist. Anfragen dazu beim Finanzamt wurden schlicht nicht beantwortet.

Und jetzt die Frage aus dem Betreff:

Wie werden Kapitalerträge, bei denen die Bank wegen einer NV-Bescheinigung keine Steuern abgeführt hat, vom Finanzamt definiert? Haben die einer inländischen Besteuerung unterlegen oder nicht?

Ich weiß zwar sonst alles, aber da muß ich passen...

Klare Frage an einen StB oder Verbraucherschutz o.ä.

Wenn sich hier kein StB outet, wäre das keine Frage, die ich mir hier beantworten lassen würde, denn wenn‘s nicht stimmt, hast Du Minimum ärgerlichen Mehraufwand für mehrere Jahre.

Die meinen damit, dass die AGS einem gewissen Schema folgt:

Zuerst ermittelt die Bank bei Kapitalerträgen die sachliche Bemessungsgrundlage (BMG). Im Fall von Zinsen ist das simpel, die sachliche BMG von Zinsen auf Einlagen bei inländischen Kreditinstituten ist eine 1:1 Beziehung. 100€ Zinsen = 100€ sachliche BMG. Bei Wertpapieren kann die Ermittlung der sachlichen BMG deutlich komplexer werden, aber am Ende steht auch bei jeder Veräußerung/Ausschütung ein Betrag, der die sachliche BMG repräsentiert.

Diese wird dann zum Zwecke der Besteuerung gegen deine persönliche BMG gehalten. Dabei wird zuerst geprüft, ob du Steuerinländer bist. Dann ob du eine NV hast,
hast du keine, werden dann die VVT Stände bemüht und zuletzt der FSA und ggf. VVTs deiner Frau. Am Ende dieser Prüfung würde dann der AGS Satz angewandt.

Auf Grund der NV kommt bei dir in Schritt 2 aber immer  0 raus. Dennoch gab es Kapitalerträge in Höhe der sachlichen BMG, und genau das ist der von dir gesuchte Wert, den die Bank am Ende des Jahres an das BZSt meldet, weil man für diesen Betrag von der Besteuerung abstand genommen hat.  Der sollte dir auch irgendwo im Onlinebanking angezeigt werden.