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Finanzielle Freiheit erreicht?

Hallo,

ich bin mir unsicher, ob meine Rücklagen für die finanzielle Freiheit ausreichen und ich meinen Job theoretisch schon jetzt aufgeben kann. Für 1-3 Jahre Teilzeit wäre auch eine Option. Ich muss die angesparten ETFs nicht zwangsläufig halten, ein Kapitalverzehr über die Jahre wäre durchaus okay. Wie Ihr an den Ausgaben unten sehen könnt, sind wir - trotz Kinder - vermutlich recht frugal unterwegs, obwohl wir auf nichts verzichten. Urlaube, Hort, Kindergarten und Hobbies (Rennrad, Reiten, Schwimmen, Musikunterricht, Sprachschule, Sportvereine usw.) sind inkludiert.

Über Eure Tipps und Gedanken würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!

Meine derzeitige Situation

48 Jahre, männlich, angestellt bei einem mittelgroßen Unternehmen (Vertrieb), 2 Kinder (12 und 11), unverheiratet (aber zusammenlebend), gemietete Wohnung (Genossenschaft), kein Eigentum, keine Schulden

Familieneinkommen: 70.000 EUR (netto), ohne Kindergeld
Die Kosten werden momentan mit meiner Partnerin anteilig nach Gehalt gerecht aufgeteilt. Die Partnerin investiert in eigene ETFs usw., dies soll aber auf meine Planung keinen Einfluss haben. Sie möchte bis zur Rente arbeiten. Ich möchte nach der Aufgabe meines Jobs 50% der Ausgaben tragen.

 

Meine finanzielle Situation

550.000 EUR in ETFs
50.000 Cash/Tagesgeld

20.000 EUR Rücklagen für die Ausbildung/Studium o.ä. je Kind

Mit 63 Jahren ca. 1.000 EUR Rente, plus 200 EUR private Rentenversicherung, also 1.200 EUR/Monat

Familienausgaben: 36.000 EUR/Jahr (Haushaltsbuch über mehrere Jahre geführt)
Mein Anteil (50%): 1.500 EUR/Monat, plus ca. 300 EUR für die freiwillige GKV bei Jobaufgabe, also 21.600 EUR/Jahr

 

 

 

 

Deine Informationen sind (meiner Meinung nach) zu unklar, um da eine realistische Aussage zu machen:

Rente 1000 € mit 63 - ist das das, was Du bis jetzt erreicht hast laut Rentenauskunft oder das, was Du mit 63 erreicht hast, wenn Du weiter arbeitest?

Hast Du mit 63 denn 35 Rentenbeitragsjahre zusammen - wenn Du jetzt aufhören willst zu arbeiten?

Wir reden über 15 Jahre, bis Du 63 wirst - das ist ein Zeitraum, in dem durchaus zu befürchten ist, daß sich die Parameter für vorzeitige Rente noch gesetzlich ändern könnten.

Nach den Faustformeln (5 %) könnten Deine ETF reichen - bedenkst Du aber auch, daß die Entnahme steuerpflichtig ist. Niemand sieht in Dein Depot, wie hoch der steuerpflichtige Ertragsanteil ist - aber das sollte berücksichtigt werden.

Ich persönlich halte Deine Haben-Seite für so einen langen Zeitraum für zu knapp - Du gehst vom Jetzt-Stand aus - mit mehr Zeit könnte sich die Ausgaben-Seite erhöhen (mehr Reisen, mehr Zeit für Geldausgaben, die Kinder werden größer und deren Wünsche/Bedürfnisse teurer, Teuerung - selbst in einer Genossenschaftlichen Wohnung kann es Mieterhöhungen geben). Wie sieht die Finanzsituation der Partnerin aus - schließlich erfordert Deine Planung, daß sie auch zukünftig "ihren Anteil" leistet - was, wenn das Konstrukt nicht funktioniert aus was für Gründen auch immer?

Hallo Adastra,

vielen Dank für Deinen Input. Sorry, wenn ich mich nicht ganz klar ausgedrückt haben sollte. Hier meine Antworten.

 

1.000 EUR Rente habe ich momentan erreicht, wenn ich jetzt aufhöre einzuzahlen und mit 63 Jahren in (Früh-)Rente gehen würde.

Ich müsste noch ca. 5 Jahre den Pflichtbeitrag in die Rentenkasse einzahlen, um auf 35 Jahre zu kommen. Die Kosten (derzeit 100,07 EUR/Monat) dafür sind in den Ausgaben bereits kalkuliert.

Von den 550.000 EUR ETFs sind ca. 170.000 EUR Gewinn, also steuerpflichtig. Der Rest ist investiertes Kapital. Die Steuern auf die ETF Verkäufe habe ich eigentlich mit einkalkuliert (nach heutigen gesetzlichen Vorgaben).

Mit Deinem letzten Absatz hast Du sicherlich recht. Das sind alles Faktoren, die eintreten können und im Moment nicht abschätzbar sind. Dennoch gehe ich nicht von immensen Mehrkosten aus, da die Kinder mittlerweile bei fast allen Reisen voll zahlen und mehr Reisen als momentan schon alleine aufgrund der Schulferien nicht möglich sind. Gleiches gilt für die Freizeitaktivitäten. Die Genossenschaft hat sich gerade dazu verpflichtet in den nächsten 15 Jahren max. 1% im Jahr die Miete zu erhöhen. Die Partnerin ist finanziell ähnlich aufgestellt wie ich (zusätzlich noch eine abbezahlten und vermietete 1/2 Eigentumswohnung mit 4 Zimmern in Hamburg), möchte aber bis zur Rente arbeiten. Bei einer Trennung o.ä. muss die Situation natürlich komplett neu bewertet werden, aber davon würde ich nicht ausgehen.

Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass ich nach der Kündigung meines derzeitigen Jobs überhaupt kein Geld mehr "verdienen" werde. Natürlich vermutlich nicht in der Größenordnung wie jetzt, eher ein Minijob o.ä. ohne große Verantwortung oder Verpflichtungen.

 

Ich muß/will zu den 35 Jahren nochmal was nachhaken - bist Du sicher, daß Du in 5 jahren die 35 Jahre voll hast bei der Gesetzlichen - ist Dir klar (sorry, daß ich insistiere) daß es um 35 Jahre geht - nicht um 35 Rentenpunkte. Natürlich ist das möglich - ich habe auch ab 18 anrechenbare Rentenjahre - aber viele Menschen, die studiert haben haben diese Jahre eben nicht. Deswegen frage ich nochmals nach.

 

aber viele Menschen, die studiert haben haben diese Jahre eben nicht. Deswegen frage ich nochmals nach.

 

Maximal können für Schul- und Studienzeiten insgesamt acht Jahre angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Studienzeiten für die Rentenzeiten zählen, obwohl man keine Beiträge einzahlt.

Zitat von Max aus E am 2. Juli 2024, 12:10 Uhr

aber viele Menschen, die studiert haben haben diese Jahre eben nicht. Deswegen frage ich nochmals nach.

 

Maximal können für Schul- und Studienzeiten insgesamt acht Jahre angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Studienzeiten für die Rentenzeiten zählen, obwohl man keine Beiträge einzahlt.

Jap, habe mir auch die Abi- und Studienzeit nachträglich eintragen lassen. Das muss man halt von sich aus machen, da die Rentenkasse das gerne ignoriert.

das geht aber glaube ich nur bis zu einem bestimmten Alter, deshalb sollte man das rechtzeitig angehen!

Ja, ich habe mir die Schul- und Studienzeiten bereits anrechnen lassen, wie auch meinen Zivildienst. Das hat meine Rente zwar nicht erhöht, hilft aber um auf die Wartezeit von 35 Jahren zu kommen.
Die Kindererziehungszeiten unserer beiden Kinder haben meine Partnerin und ich 50/50 aufgeteilt, was auch der Realität entspricht. Ich bin kein Experte, daher weiß ich nicht, ob dies nur Auswirkungen auf die Wartezeit oder auch Einfluss auf die Höhe der Rente hat.

Zitat von goldjunge am 3. Juli 2024, 12:10 Uhr

Ja, ich habe mir die Schul- und Studienzeiten bereits anrechnen lassen, wie auch meinen Zivildienst. Das hat meine Rente zwar nicht erhöht, hilft aber um auf die Wartezeit von 35 Jahren zu kommen.

Zivildienst zählt für die Zeit und erhöht auch die Rente. Du bekommst für die Zivildienstzeit Punkte für das Durchschnittseinkommen angerechnet. 1 Jahr Zivildienst = 1 Entgeltpunkt.

Für Schulzeiten kannst Du bis zum 45. Lebensjahr Beiträge nachentrichten. Das ist in Deinem Fall gegessen, da Du schon 48 bist.

Die Kindererziehungszeiten unserer beiden Kinder haben meine Partnerin und ich 50/50 aufgeteilt, was auch der Realität entspricht. Ich bin kein Experte, daher weiß ich nicht, ob dies nur Auswirkungen auf die Wartezeit oder auch Einfluss auf die Höhe der Rente hat.

Rechne die Kinderzeiten so, als ob Du in den fraglichen 3 Jahren ein um das Durchschnittseinkommen höheres Einkommen bezogen hättest. Wenn Du damals gearbeitet hast (etwa Teilzeit), so zählt die Zeit schon der Arbeit wegen. Hast Du nicht gearbeitet, zählt die Zeit der Kindererziehung wegen. Doppelt angerechnet wird die Zeit nicht.

Hast Du in der Zeit nicht gearbeitet, bekommst Du für diese drei Jahre ohne eigene Beiträge pro Jahr 1 Punkt. Hast Du in dieser Zeit gearbeitet, bekommst Du 3 Jahre lang pro Jahr 1 Punkt dazu, ABER mit einer Kappungsgrenze von etwa 2 Punkten. Hast Du in dieser Zeit nämlich mehr als für 1 Entgeltpunkt gearbeitet (also mehr als das Durchschnittseinkommen verdient), so verlierst Du durch die Kappung Entgeltpunkte. Also: Normalerweise wirkt sich die Kinderzeit durchaus auf die Höhe der Rente aus, wobei die Kappung zu beachten ist. Man sollte das berücksichtigen, bevor man die Kindererziehungszeit bei Mutter oder Vater gutschreiben läßt.

Einschließlich Krankenkassenzuschuß sind das ab diesem Juli (bis zu) 127,57 € Rente pro Monat. Kann man mitnehmen.