Wohnsitz bei Wohnung auf Zeit
Zitat von Tantchen am 8. August 2021, 20:42 UhrHallo Ihr Lieben,
ich werde nächstes Jahr mein Haus im Speckgürtel zweier Großstädte verkaufen. Dadurch habe ich die Möglichkeit, ohne Arbeit ganz gut über die Runden zu kommen. Diese Phase möchte ich sehr gerne nutzen, um mal hier, mal dort ein paar Monate zu leben - alles in Deutschland. Jetzt hat sich für mich allerdings die Frage aufgetan, wie ich das denn mit dem Wohnsitz angehe? Eigentlich dachte ich, dass ich bei der Anmietung von Wohnungen auf Zeit mich dann brav jeweils bei der Stadtverwaltung mit der Adresse als Erstwohnsitz anmelde. Allerdings sind die Mietverträge wohl so gestaltet, dass eine Meldung als Erstwohnsitz ausgeschlossen wird.
Vielleicht hatte ja schon jemand von Euch eine ähnliche Idee und eine Lösung gefunden?
Herzliche Grüße
Tantchen 🙂
Hallo Ihr Lieben,
ich werde nächstes Jahr mein Haus im Speckgürtel zweier Großstädte verkaufen. Dadurch habe ich die Möglichkeit, ohne Arbeit ganz gut über die Runden zu kommen. Diese Phase möchte ich sehr gerne nutzen, um mal hier, mal dort ein paar Monate zu leben - alles in Deutschland. Jetzt hat sich für mich allerdings die Frage aufgetan, wie ich das denn mit dem Wohnsitz angehe? Eigentlich dachte ich, dass ich bei der Anmietung von Wohnungen auf Zeit mich dann brav jeweils bei der Stadtverwaltung mit der Adresse als Erstwohnsitz anmelde. Allerdings sind die Mietverträge wohl so gestaltet, dass eine Meldung als Erstwohnsitz ausgeschlossen wird.
Vielleicht hatte ja schon jemand von Euch eine ähnliche Idee und eine Lösung gefunden?
Herzliche Grüße
Tantchen 🙂
Zitat von Tim am 8. August 2021, 22:52 Uhr
Zitat von Tantchen am 8. August 2021, 20:42 UhrAllerdings sind die Mietverträge wohl so gestaltet, dass eine Meldung als Erstwohnsitz ausgeschlossen wird.
Wie darf ich mir das vorstellen? Der Mietvertrag ist doch vollkommen egal. Du brauchst eine Wohnungegeberbestaetigung vom Vermieter und meldest dich damit an. Das habe ich schon einige Male fur nur wenige Tage gemacht.
Zitat von Tantchen am 8. August 2021, 20:42 UhrAllerdings sind die Mietverträge wohl so gestaltet, dass eine Meldung als Erstwohnsitz ausgeschlossen wird.
Wie darf ich mir das vorstellen? Der Mietvertrag ist doch vollkommen egal. Du brauchst eine Wohnungegeberbestaetigung vom Vermieter und meldest dich damit an. Das habe ich schon einige Male fur nur wenige Tage gemacht.
Zitat von Tantchen am 9. August 2021, 6:03 UhrZitat von Tim am 8. August 2021, 22:52 Uhr
Zitat von Tantchen am 8. August 2021, 20:42 UhrAllerdings sind die Mietverträge wohl so gestaltet, dass eine Meldung als Erstwohnsitz ausgeschlossen wird.
Wie darf ich mir das vorstellen? Der Mietvertrag ist doch vollkommen egal. Du brauchst eine Wohnungegeberbestaetigung vom Vermieter und meldest dich damit an. Das habe ich schon einige Male fur nur wenige Tage gemacht.
Hm, ich dachte immer, dass ich eine Wohnungsgeberbestätigung nur dann erhalte, wenn ich einen Erstwohnsitz anmelde, also bei "Wohnen auf Zeit" für einen Monat oder so eben keine bekomme. Aber wahrscheinlich hast Du Recht, ich müsste ja auch einen Zweitwohnsitz anmelden.
Zitat von Tim am 8. August 2021, 22:52 Uhr
Zitat von Tantchen am 8. August 2021, 20:42 UhrAllerdings sind die Mietverträge wohl so gestaltet, dass eine Meldung als Erstwohnsitz ausgeschlossen wird.
Wie darf ich mir das vorstellen? Der Mietvertrag ist doch vollkommen egal. Du brauchst eine Wohnungegeberbestaetigung vom Vermieter und meldest dich damit an. Das habe ich schon einige Male fur nur wenige Tage gemacht.
Hm, ich dachte immer, dass ich eine Wohnungsgeberbestätigung nur dann erhalte, wenn ich einen Erstwohnsitz anmelde, also bei "Wohnen auf Zeit" für einen Monat oder so eben keine bekomme. Aber wahrscheinlich hast Du Recht, ich müsste ja auch einen Zweitwohnsitz anmelden.