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wie´s der Name schon sagt, älteres Semester und kein Frugalist im eigentlichen Sinn

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Zitat von Semi-Rentner am 23. März 2021, 9:50 Uhr

... Das mit dem Sozialsystem empfinde ich nicht als Kritik von Dir....

so war es auch nicht gemeint. Für mich ist das ok.

Zitat von Semi-Rentner am 23. März 2021, 9:50 Uhr

...sinnvolle Gestaltung der Vermögensübertragung....

... Ängste, Sicherheitsbedürfnis und Erziehung spielen bei der Wahl des Zeitpunkts sicher auch eine Rolle....

Ein Weitergeben an die nächste Generation ist mir auch wichtig. Manche Kinderlose hier im Forum verstehen das nicht.

Ja, die Prägung ist der größte Widerstand. Es ist aber nicht unmöglich Glaubenssätze zu überwinden aber schwieriger als die Portfolio Sortierung. Du weißt selbst dass du 5 Jahre zu lange gearbeitet hast. Egal, ist halt ein Teil von dir. Vielleicht kannst du was mitnehmen für die Gedanken eines Folgejobs in Teilzeit. Die Zeit wird es vielleicht alleine richten. Nach 2-3 Jahren aus der Mühle ändert sich dann wohl eh der Mindset.

Ansonsten lass dich nicht verunsichern. Immobilien kommen hier meist schlecht weg. Am Ende bist du wahrscheinlich weiter gekommen als es mancher schaffen wird der dir hier Ratschläge gibt

Das mit dem Sozialsystem empfinde ich nicht als Kritik von Dir. Für die 2 Jahre oder 1  3/4 Jahre ALG wurde vorher auch ein Vielfaches eingezahlt.

Das habe ich gerade mal spasseshalber durchgerechnet.

Rahmenannahmen:
ALG 1 = 60% vom letzten Nettoeinkommen

Arbeitslosenversicherung = 2.4% vom Bruttoeinkommen -> Etwa 4% vom Nettoeinkommen?

60 geteilt durch 4 sind 15. Das bedeutet, für jeden Monat den du ALG 1 beziehst, müsstest du rein rechnerisch 15 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Bei vollen zwei Jahren ALG 1 kommt man somit auf 15x24 = 360 Monate = 30 Jahre.

Die Rechnung geht aber nur auf, wenn du dein Leben lang das gleiche verdient hättest. Typischerweise hast du aber zu Arbeitsbeginn deutlich weniger verdient, auch wenn man die Inflation und damalige Kaufkraft ausser Acht lässt.

Vielleicht habe ich einen grundsätzlichen Fehler in meiner Annahme, oder in meiner Rechnung, dann bitte ich um einen Hinweis. Aber dass du "ein Vielfaches" dessen eingezahlt hättest, was dir dann wieder ausgezahlt werden würde, sehe ich noch nicht. Du hast wenn dann überhaupt nur den Betrag eingezahlt, den du dann wiederbekommst.

Das ALG 1 ist ja ohnehin nicht dazu gedacht bis zur Maximaldauer ausgezahlt zu werden, sondern die Leute aufzufangen, welche sich neu orientieren (müssen) und möglichst schnell wieder anfangen werden zu arbeiten.
Wer nicht vor hat wieder zu arbeiten hat auch keinen Anspruch auf ALG 1. Wer dies vortäuscht begeht Sozialbetrug, das ist strafbar.

Grüsse vom Sparschwein.

Zitat von Sparschwein am 23. März 2021, 14:50 Uhr

Das mit dem Sozialsystem empfinde ich nicht als Kritik von Dir. Für die 2 Jahre oder 1  3/4 Jahre ALG wurde vorher auch ein Vielfaches eingezahlt.

Das habe ich gerade mal spasseshalber durchgerechnet.

Vielleicht habe ich einen grundsätzlichen Fehler in meiner Annahme, oder in meiner Rechnung, dann bitte ich um einen Hinweis. Aber dass du "ein Vielfaches" dessen eingezahlt hättest, was dir dann wieder ausgezahlt werden würde, sehe ich noch nicht. Du hast wenn dann überhaupt nur den Betrag eingezahlt, den du dann wiederbekommst.

Hallo Sparfuchs (-schwein):-))

unglaublich, aber damit hatte ich nicht gerechnet, dass da wirklich jemand anfängt zu rechnen.

Du hast insofern Recht, dass ich in den AZUBI-Jahren weniger verdient habe. Sonst ging das immer an die BBMG ALV ran. und das die restlichen 35/36 Jahre.

Der Beitrag für die ALV war nur in den letzten Jahren so niedrig. Vorher betrug er lange Jahre in der Spitze 6,5%. Es kann aber durchaus sein, dass es nur nur das Doppelte oder Dreifache ist....

Bei einem Alter von Ende 50 ist es unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber ca. 70-80% des letzten Gehalts zahlt, noch dazu, wenn man vielleicht gesundheitliche Probleme hat.

Danke für den Beitrag. Man kommt tatsächlich ins Überlegen!

 

 

Moralisch korrekt hier zu schreiben ist leicht getan. Ob man auf den Anspruch bewusst verzichtet weiß dann hier im Forum niemand.

Hätte der Maskenverticker Löbel 5 Monate länger als Abgeordneter im Parlament gesessen (was er wollte) hätte er einen Mehranspruch an Ruhegeld von 250€ gehabt. Der angestellte Gutverdiener zahlt dafür 3,5 Jahre Rentenbeiträge. Löbel hätte genauso wenig ein schlechtes Gewissen gehabt wie der verbeamtete Lehrer der fast die doppelte Pension wie sein angestellter Kollege bekommt.

Der Mensch ist im Kern grundsätzlich gut und die Welt ist schlecht.

Hallo Muslime_Frugi,

Mir persönlich ist es völlig egal ob sich jemand Arbeitslosengeld erschleicht, oder sonstige Sozialleistungen, auf die rechtlich kein Anrecht besteht. Ich möchte nur dass sich derjenige bewusst ist was er tut.

Das Ganze kannst du eigentlich auf jede Sache im Leben beziehen bei der man etwas verbotenes begeht, die Chancen erwischt zu werden aber gering sind. Nimmst du nachts ein nicht angeschlossenes Fahrrad mit und belastest damit dein Gewissen, oder kannst du es mit reinem Gewissen mitnehmen, weil du denkst "wenn ich es nicht nehme, kommt ein Anderer"?

Für mich ist auch unentdecktes Unrecht unrecht. Und es wiegt wahrscheinlich noch schwerer auf dem Ich als entdecktes.

Grüsse vom Sparschwein.

 

@sparschwein

Hallo,

ich will DIR jetzt nichts unterstellen, aber ich glaube mit dem "Erschleichen" bringst Du die Diskussion in eine falsche Richtung und machst ein Fass auf, welches hier nicht hingehört. Du kannst nicht irgendwas von jemandem behaupten, den du gar nicht kennst!

Davon kann man bei jemandem, der seit 38 Jahren durchgearbeitet hat, wohl weniger ausgehen, dass er die Staatskasse ungerechtfertigt belastet.

Man muss es mit bald 58 aber auch realistisch sehen, wie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehen.

 

Zitat von Semi-Rentner am 23. März 2021, 19:49 Uhr

 

@sparschwein

Hallo,

ich will DIR jetzt nichts unterstellen, aber ich glaube mit dem "Erschleichen" bringst Du die Diskussion in eine falsche Richtung und machst ein Fass auf, welches hier nicht hingehört. Du kannst nicht irgendwas von jemandem behaupten, den du gar nicht kennst!

Was hat das damit zu tun ob ich dich kenne, oder nicht?

Wenn du dir Sozialleistungen erschleicht, erschleichst du dir Sozialleistungen, da beisst die Maus keinen Faden ab.

Gilt genauso bei jeder anderen Gesetzesverletzung. Es geht in einem Rechtsstaat eben nicht darum, ob ich jemanden kenne, oder ob der jemanden kennt und deshalb Sonderrechte hat. Stattdessen sind alle vor dem Gesetz gleich, ist doch herrlich.

Davon kann man bei jemandem, der seit 38 Jahren durchgearbeitet hat, wohl weniger ausgehen, dass er die Staatskasse ungerechtfertigt belastet.

Doch, genau das kann man. Es ist eine ArbeitslosenVERSICHERUNG. Wenn du die Kriterien nicht erfüllst, wird die Versicherung nicht zahlen, so bald sie davon weiss.

Das ist in etwa so, als wenn du eine Krankheit vortäuschen und von deiner Krankenkasse die Behandlung bezahlen lassen würdest, obwohl du top fit bist. Das Ganze dann damit zu rechtfertigen, dass du seit 40 Jahren Beiträge einzahlst. Ergibt keinen Sinn? Ist prinzipiell aber das Gleiche wie ALG 1 kassieren, obwohl man nicht wirklich nach einer Arbeit sucht.

Das für dich entscheidende Kriterium, welches du nicht erfüllen würdest, wäre: "Sie suchen eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen."

Nachzulesen unter https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Man muss es mit bald 58 aber auch realistisch sehen, wie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehen.

Noch ein Grund keine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit herbeizuführen, wenn man sich der eigenen finanziellen Lage nicht komplett sicher ist.

Ich wünsche noch einen schönen Abend

 

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