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Was passiert mit meinen ETFs bei der Scheidung?

Hallo Zusammen,

ich bin noch ganz neu hier und habe direkt eine Frage an euch. Und zwar ist es so, dass mein noch Mann und ich uns vor einiger Zeit getrennt haben und über kurz oder lang auch die Scheidung ansteht. Nun ist es so, dass ich während unserer Ehe angefangen habe mich mit dem Thema Investment und ETFs auseinanderzusetzen und jeden Monat einen Teil meines Gehaltes Investiert habe und damit jetzt auch bereits gut was erwirtschaften konnte. Meinem Mann war das schon immer zu suspekt und sparen war insgesamt nicht so sein Ding. Er hat sein Geld immer gerne direkt mit beiden Händen ausgegeben.... Da wir unsere Finanzen aber immer getrennt haben war mir das egal. Nur frage ich mich jetzt, was die Scheidung für meine Depots bedeutet. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss ich ihm ja die Hälfte davon abgeben, oder? Gibt es Möglichkeiten das zu verhindern? Denn das entspricht ja gerade nicht dem was wir in unserer Ehe gelebt haben. Und warum sollte ich ihm jetzt was geben, nur weil er immer direkt alles ausgegeben hat? Fallen solche Vermögenswerte überhaupt mit in die Vermögensteilung hinein?

Ich vermute ihr habt für eure Ehe offiziell die Zugewinngemeinschaft vereinbart (der Standardfall) und nur praktisch getrennte Konten gehabt?

In dem Fall ist es juristisch glaub ich recht klar: Jeder zahlt dem anderen die Differenz des Zuwachses an seinem Gesamtvermögen. Dazu zählen ETFs sicher auch.

Aber das heißt ja noch nicht, das ihr euch nicht anders einvernehmlich einigen könnt.

Servus, Jurist hier,

BrotBrot hat ganz recht, ETFs werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs abgewickelt. Scheint nicht so, als hättet ihr einen Ehevertrag, damit seid ihr automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Wenn ihr euch über alles einig sein solltet, könntet ihr bei einer einvernehmlichen Scheidung Geld sparen. Das wäre außerdem die einzige Möglichkeit, mehr als die Hälfte deines erwirtschafteten Vermögens zu behalten.

Zitat von BrotBrot am 11. November 2021, 19:39 Uhr

Ich vermute ihr habt für eure Ehe offiziell die Zugewinngemeinschaft vereinbart (der Standardfall) und nur praktisch getrennte Konten gehabt?

Ja genau so war es... Da wäre es sicher besser gewesen das direkt auch rechtlich zu trennen.... Aber vielen Dank, ich werde da auf jeden Fall versuchen mit ihm eine gute Lösung zu finden, denn ich fänd es schon ziemlich unfair, wenn er dadurch jetzt finanziell besser gestellt werden würde...

zur Frage

Was passiert mit meinen ETFs bei der Scheidung?

dasselbe, was bei der Scheidung mit Deinem Aktiendepot, dem Mietshaus und/oder dem Sparbuch passiert!
was soll da bei ETFs anders sein?
theoretisch passiert das Gleiche auch mit Deinen Goldbarren, BitCoins, usw. - bei diesen ist halt die Frage, ob der noch-Gatte davon weiß  😛
Zitat von Emma9 am 18. November 2021, 13:48 Uhr

..., ich werde da auf jeden Fall versuchen mit ihm eine gute Lösung zu finden, denn ich fänd es schon ziemlich unfair, wenn er dadurch jetzt finanziell besser gestellt werden würde...

Problem:
Fairness im Rosenkrieg?

Hi Emma

bei der Scheidung geht es nicht um nicht um Fairness im Sinne der Leistungsgerechtigkeit. Es wird dann sozialisiert. Was der einzelne eingebracht hat ist dann nicht der Maßstab.

Versucht euch friedlich und einvernehmlich zu einigen. Lieber etwas nachgeben und loslassen als sich zu verbeißen und festhalten. Es ist besser für deinen Seelenfrieden und auch für euer künftiges Verhältnis. Auch wenn es dir jetzt unschlüssig erscheint. In ein paar Jahren wirst du das verschmerzt haben.

Sind Kinder im Spiel?

Zitat von exit-tbd am 18. November 2021, 16:27 Uhr

Problem:
Fairness im Rosenkrieg?

Wurde irgendwo etwas von Rosenkrieg geschrieben?

Hi Emma,

auch eine einvernehmliche Scheidung benötigt einen Anwalt. Selbstverständlich ist das Gespräch für eine Einigung nicht zu ersetzen. Ich würde jedoch schauen, dass du den Anwalt beauftragst selbst für eine einvernehmliche Scheidung. Letztlich hat der Anwalt immer nur einen Auftraggeber.

Es benötigt dann eine notarielle Scheidungsvereinbahrung in der man gemeinsam festlegt wie das Vermögen, sowie andere Ansprüche aufgeteilt werden

LG