Zitat von
egon am 23. April 2026, 11:20 Uhr
Hallo!
Ich meine meinen vorläufigen Steuerbescheid bekommen. Die sind ja wohl immer vorläufig.
Bei mir hat das aber mehr Relefanz als sonst, da ich 2025 mit Varta einen Totalverlust erlitten hatte und meine Bank den Totalverlust in Aktienverlust gebucht hatte.
Jetzt soll ja das BVerfG sich die Sache angucken. Ich nehme mal an, die Vorläufigkeitserklärung erfasst diesen Teil auch und ich brauch keinen Widerspruch einlegen?
Hallo!
Ich meine meinen vorläufigen Steuerbescheid bekommen. Die sind ja wohl immer vorläufig.
Bei mir hat das aber mehr Relefanz als sonst, da ich 2025 mit Varta einen Totalverlust erlitten hatte und meine Bank den Totalverlust in Aktienverlust gebucht hatte.
Jetzt soll ja das BVerfG sich die Sache angucken. Ich nehme mal an, die Vorläufigkeitserklärung erfasst diesen Teil auch und ich brauch keinen Widerspruch einlegen?