Verkauf Eigentumswohnung
Zitat von MrsMoney am 2. April 2025, 10:41 UhrVielleicht gibt es hier ja Immobilienprofis:
Problem:
ich besitze ein 4 Fam.haus -seit 2020.
-4 Einheiten/gleiche Fläche/ alles vermietet / Immobilie ist noch nicht aufgeteilt
-ein Grundstück
-eine Doppelgarage
Nun möchte ein Bekannter gerne eine Wohnung mit Garage und Garten (nicht von den Mieter genutzt) abkaufen-er hat mir einen guten Preis geboten, der Erlös würde gut zu meinem Lebensentwurf passen.
Meine Frage:
-wie hoch wird die Forderung vom Finanzamt bezgl. der AFA sein. Ich habe Sie gut 5 Jahre geltend machen können.
Wie rechne ich diesen Betrag aus?
-ich möchte die Garage und den Garten als Sondereigentum zur Wohnung verkaufen
-wie besteuert das Finanzamt den Gewinn?
-Die Immobilie hat 600.000 € gekostet, ich bekomme für 1 Wohnung / Garage und Garten 280.000 € geboten.
Ich freue mich auf eure Antworten
Eure MrsMoney
Vielleicht gibt es hier ja Immobilienprofis:
Problem:
ich besitze ein 4 Fam.haus -seit 2020.
-4 Einheiten/gleiche Fläche/ alles vermietet / Immobilie ist noch nicht aufgeteilt
-ein Grundstück
-eine Doppelgarage
Nun möchte ein Bekannter gerne eine Wohnung mit Garage und Garten (nicht von den Mieter genutzt) abkaufen-er hat mir einen guten Preis geboten, der Erlös würde gut zu meinem Lebensentwurf passen.
Meine Frage:
-wie hoch wird die Forderung vom Finanzamt bezgl. der AFA sein. Ich habe Sie gut 5 Jahre geltend machen können.
Wie rechne ich diesen Betrag aus?
-ich möchte die Garage und den Garten als Sondereigentum zur Wohnung verkaufen
-wie besteuert das Finanzamt den Gewinn?
-Die Immobilie hat 600.000 € gekostet, ich bekomme für 1 Wohnung / Garage und Garten 280.000 € geboten.
Ich freue mich auf eure Antworten
Eure MrsMoney
Zitat von MoneyMaker am 2. April 2025, 13:01 Uhrbin kein Profi, aber meine erste Sichtweise dazu wären (quick and dirty):
Bei einem Kauf von 600T€ wären das 130T€ Gewinn (=280-600/4), die wegen privaten Veräußerungsgeschäft innerhalb 10 Jahren zum pers. Steuersatz zu versteuern wären. Bei 130T Gewinn wäre das vermutlich der Spitzensteuersatz, nehmen wir mal 42% an, heißt ca 55T€ Steuern. 280T€ bekommen und 55T€ ans FA, bleiben also ca 225T€ über.
Ob die Afa (2%?) hier eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Wenn dann höchsten, dass der Wert sinkt und damit der Gewinn steigt. Abgeschriebener Wert ca 542T€, also ca 145T€ Gewinn, nach Steuern beiben dann noch ca 220T€ über.... Also die Afa ist wohl nicht unbedingt das Thema.
Umwandlung in 4 ETW, d.h. Teilungserklärung machen. Damit wäre eine Wohnung (250/1000) verkaufbar. 3 bleiben im Eigentum. Notar Kosten dazu? Aber man fängt sich evtl andere Probleme ein: Heizkostenbabrechnungen, Rücklagenbildung, die dann definitiv durchgeführt werden muss, alle Entscheidungen in einer Eigentümerversammlung... etc.Ist sicher die sauberste Lösung.
Ohne Teilungserklärung wären es dann 2 Eigentümer im Grundbuch, d.h. alle Mietverhältnisse müssten auch von beiden abgeschlossen werden. Am einfachsten erscheint mir hier dann eine Verw.GbR. d.h. das ganze Grundstück wird an eine GbR übertragen in der die Anteile 25 bzw. 75% wären. In meinen Augen Ärger (Renovierungsthemen etc) vorprogrammiert.
Das Thema ist wohl nicht ganz so einfach und ich würde hier ohne Konsultation eines Steuerberaters gar nichts machen. Ich persönlich würde es vermutlich nicht machen....
bin kein Profi, aber meine erste Sichtweise dazu wären (quick and dirty):
Bei einem Kauf von 600T€ wären das 130T€ Gewinn (=280-600/4), die wegen privaten Veräußerungsgeschäft innerhalb 10 Jahren zum pers. Steuersatz zu versteuern wären. Bei 130T Gewinn wäre das vermutlich der Spitzensteuersatz, nehmen wir mal 42% an, heißt ca 55T€ Steuern. 280T€ bekommen und 55T€ ans FA, bleiben also ca 225T€ über.
Ob die Afa (2%?) hier eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Wenn dann höchsten, dass der Wert sinkt und damit der Gewinn steigt. Abgeschriebener Wert ca 542T€, also ca 145T€ Gewinn, nach Steuern beiben dann noch ca 220T€ über.... Also die Afa ist wohl nicht unbedingt das Thema.
Umwandlung in 4 ETW, d.h. Teilungserklärung machen. Damit wäre eine Wohnung (250/1000) verkaufbar. 3 bleiben im Eigentum. Notar Kosten dazu? Aber man fängt sich evtl andere Probleme ein: Heizkostenbabrechnungen, Rücklagenbildung, die dann definitiv durchgeführt werden muss, alle Entscheidungen in einer Eigentümerversammlung... etc.Ist sicher die sauberste Lösung.
Ohne Teilungserklärung wären es dann 2 Eigentümer im Grundbuch, d.h. alle Mietverhältnisse müssten auch von beiden abgeschlossen werden. Am einfachsten erscheint mir hier dann eine Verw.GbR. d.h. das ganze Grundstück wird an eine GbR übertragen in der die Anteile 25 bzw. 75% wären. In meinen Augen Ärger (Renovierungsthemen etc) vorprogrammiert.
Das Thema ist wohl nicht ganz so einfach und ich würde hier ohne Konsultation eines Steuerberaters gar nichts machen. Ich persönlich würde es vermutlich nicht machen....