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Verflixt unbestimmte Teilungserklärung

Der Fall ist, Dachboden Mehrfamilienhaus ist ausgebaut. Passierte bei Bau des Hauses in den 60ern.

War mal Messewohnung, ist es jetzt nicht mehr, schon lange nicht mehr. Zwei Räume, Flur, Bad.

 

Formulierung Teilungserklärung:

von den zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Abstellplätzen im Dachgeschoss wird

der zwischen dem zur Wohnungen Nr. xx des Aufteilungsplanes als Sondereigentum gehörende Abstellplatz und der Bodentreppe im Dachgeschoss des Hauses z-Straße gelegene Abstellplatz den Wohnungseigentümern der Eigentumswohnungen Nr. xx und yy des Aufteilungsplanes allein zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen

Der Abstellraum ist  mit Miteigentumsanteil versehen, für die Wohnungen xx und yy und dort auch als Abstellraum bezeichnet neben Kellersondereigentum  und Sondereigentum Wohnung.

 

 

Was denn jetzt Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzung oder Sondereigentum ?

Grundbuchzeichnung bezeichnen jeweils einen Raum auf dem Dachboden mit Hinweis auf Wohnung xx und yy. D.h. in der Zeichnung ist xx/ yy in der Zeichnung in die Räume geschrieben.

Flur und Badezimmer ohne Bezeichnung.

Der Bereich ist eine abgeschlossene Einheit.

Im Grundbuch ist nur das Eigentum /Sondereigentum an Wohnung xx und yy eingetragen, vom Dachboden kein Wort.

Nebenbei, der o.g. Abstellraum hat nicht die vorgeschriebene Wohnungshöhe und auch das Treppenhaus ist im Dachbereich nicht als Fluchtweg geeignet weil die Höhe  fehlt.

 

Meine Interpretation:

  1. kein Wohnraum, kann auch nicht umgewandelt werden ohne Zustimmung der anderen Eigentümern an grundsätzlichen Umbauten.
  2. Gemeinschaftseigentum, was bedeutet alle Arbeiten an der Substanz mit WEG Beschluss
  3. das ist total uneindeutig formuliert und damit nervig. Ggf. war jemand bei der Formulierung betrunken? :-))

 

Irgendwie traut sich da kein Notar dran, die Verwaltung auch nicht. Es stehen aber Sanierungen an / Wasserleitungen pp. für Raum xx, yy, Bad (haben alle Steigleitungen und Waschbecken/Küchenanschluss/ Bad hat Toilette pp.) .  Grund Trinkwasserhygiene ( sind ungenutzte Totleitungen), ggf. Leitungen kappen, wollen aber die Nutzer nicht (verständlich)

Ich will keinen Stress im Haus, ich will aber irgendwann mal wissen was Sache ist.

Das Grundbuchamt war auch nicht hilfreich. Klar konnte ich einsehen, aber eine klare Aussage gab es nicht.

 

Was würdet ihr machen zur Klärung? Oder ist es euch klar?

 

Wenn Du alles machen kannst was Du willst solltest Du etwas wollen.

Kannst 'n Gutachter bestellen, der traut sich da ran.

Alles Folgende ohne Gewähr, keine Rechtsberatung!

Meine Interpretation:

  1. kein Wohnraum, kann auch nicht umgewandelt werden ohne Zustimmung der anderen Eigentümern an grundsätzlichen Umbauten.

Ja, so wie Du es beschreibst, ist das kein Wohnraum. Kann vermutlich auch nicht umgewandelt werden, wobei das wenig mit den anderen Eigentümern zu tun hat, die baurechtlichen Hürden dürften deutlich höher sein. Vermutlich ist schon die Dachgeschoss-Messe-Wohnung kein vollwertiger Wohnraum im rechtlichen Sinne.

  1. Gemeinschaftseigentum, was bedeutet alle Arbeiten an der Substanz mit WEG Beschluss
  2. das ist total uneindeutig formuliert und damit nervig. Ggf. war jemand bei der Formulierung betrunken? :-))

Ohne den Plan gesehen zu haben erlaube ich mir folgende Interpretation:

  1. Dein Geschreibsel erscheint mir deutlich alkoholgeschwängerter als die Formulierung aus der Teilungserklärung.
  2. So wie ich das verstehe, gab es zumindest zum Zeitpunkt der Teilungserklärung Abstellräume unterschiedlicher Klassifizierung. Es gab Abstellräume, die diskret (i.S: von abgeschlossen) einer einzelnen Wohnungseinheit zugeordnet worden ... und es gab Abstellräume, die prinzipiell ALLEN Eigentümern zugänglich waren. Von diesen allgemein zugänglichen Abstellräumen ist dann mindestens einer den beiden genannten Wohnungen xx und yy anteilig (vermutlich zu gleichen Teilen) zugeteilt worden. Was nach meiner Interpretation nichts anderes bedeutet, als dass sich zwei Wohnungseingentümer diesen Abstellraum teilen und dieser dem gesamten Gemeinschaftseigentum entzogen wurde. Wenn ich richtig liege, ergibt die Vorgehensweise auch dahingehend Sinn, dass dieser Raum nicht von einem der beiden Wohnungseigentümer xx oder yy verkauft werden kann - auch nicht hälftig! - weil es sich nicht um einen für sich abgeschlossenen Teil des Hauses handelt. Was verkauft/veräußert wird, ist also immer nur das Recht, den Raum gemeinschaftlich zu nutzen. Man kann also als Eigentümer xx oder yy NICHT einfach eine Wand reinziehen und eine Hälfte für sich beanspruchen, es sei denn, man würde die Teilungserklärung ändern. Würde man eine Wand reinziehen ... hätte der jeweilige andere Eigentümer immer noch das Recht, die baulich abgetrennte Hälfte zu begehen und zu nutzen.

Andere offene Fragen Deines Beitrages dürften sich damit klären.

Abgesehen davon, dass man das heutzutage vermutlich anders bauen und regeln würde, stellt sich die Frage, ob die Nutzung (speziell mit Wasserversorgung) im DG noch zeitgemäß ist. Baurechtlich hat es vermutlich Bestandsschutz, muss aber nicht sein, wäre zu prüfen.

Und nochmal: Dein Beitrag ist äußerst wirr formuliert. Ich halte es daher für absolut möglich, dass meine Antwort zwar wohlwollend und in sich logisch formuliert ist - aber in Bezug auf den tatsächlichen Sachverhalt kompletter Nonsens ist.

Der Plan als pdf/Scan und die vollständige Teilungserklärung könnten an der Stelle Wunder wirken. Allerdings ist die Antwort darauf dann ggflls. auch nicht mehr kostenfrei. 😉

Falls gewünscht kann ich Dir aber jederzeit einen Ansprechpartner vor Ort vermitteln, der sich damit auskennt. Wobei das ein fähiger Notar und auch Makler können müsste.

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Die Frage, wie ich persönlich damit umgehen würde, hinge von folgenden Faktoren ab:

  1. Baurecht/Bestandsschutz prüfen
  2. Bin ich Eigennutzer oder Vermieter?
  3. Realer Nutzwert? Wie wird der Raum tatsächlich genutzt? Braucht man dort unbedingt Wasseranschluss?

So wie Du es beschreibst würde ich die Leitung vermutlich einfach kappen und das als zusätzliche Lagerfläche nutzen. Lampe rein, kein Stress in der WEG, fertig.

Wenn die WEG Wasserleitungen sanieren will, würde ich das nur mittragen, wenn die Nutzung das auch hergibt. Das müsste dann schon faktisch Wohnraum mit entsprechender Dämmung, Raumhöhe, Belüftung, Schallschutz und Belichtung sein.