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Übergang in Rente ALG1 etc.

Ich werde mit 60 aufhören. Und ich möchte natürlich die 2 Jahre ALG1 Anspruch die mir zustehen, gerne mitnehmen. Jedoch werde ich jeweils 1/2 Jahr pro Jahr nicht in D sein. Und arbeiten werde ich natürlich auch nicht mehr. Ich stelle mir vor, jeweils 1/2 J auf ALG1 zu machen und dann mich wieder abzumelden und als Privatie auf Weltreise unterwegs zu sein (in der Zeit natürlich freiwillig Renten und Krankenversichert oder über einen Pseudo 451€ Job). Das Spiel treiben wir dann 4 Jahre bis der Anspruch verbraucht ist.

Hat das schon jemand gemacht ? Wie reagieren die Ämter da drauf ?

Da würde ich an deiner Stelle mal im Forum Der Privatier (Hinweis: damit habe ich nichts zu tun! Es ist nicht mein Forum, ich bin dort nur stiller Leser) recherchieren oder deine Frage stellen. Dort sind die "Profis" zu solchen Themen unterwegs.

Hallo Nemo,

dass müsste meines Wissens funktionieren. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht vier Jahre lang, so dass du deine Pläne umsetzen kannst.

Aufpassen musst du, wenn du selber kündigst oder einen Aufhebungsvertrag vereinbarst. Dann hasst du eine Sperrfrist von drei Monaten und die Bezugsdauer für dein Arbeitslosengeld verkürzt sich um sechs Monate.

Du solltest auch innerhalb der vier Jahre nicht ernsthaft krank werden; dann verfällt dein Arbeitslosengeldanspruch komplett.

Muss man denn nicht prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Also wenn ich jetzt 6 Monate im Ausland bin.....

Wenn ich mich abmelde, eben nicht. Dann bezieht man ja auch kein ALG1.

Ich werde mit 60 aufhören. Und ich möchte natürlich die 2 Jahre ALG1 Anspruch die mir zustehen, gerne mitnehmen. Jedoch werde ich jeweils 1/2 Jahr pro Jahr nicht in D sein. Und arbeiten werde ich natürlich auch nicht mehr.

ALG1 steht Dir in Deiner Situation nicht zu.

Das ist schäbig.

3 Tage Woche. Teilzeitarbeit.

Schäbig sind ganz andere Sachen von denen du wahrscheinlich gar nichts weißt...

@nemo

Die Formulierungen die Sie wählen sind für mich kaum auszuhalten. Oder  Satire? Was Ihnen "zusteht" und was für "ein Spiel Sie treiben" und "natürlich" alles "mitnehmen" und sehr von seinen Handlungen überzeugt.

Würde mir wünschen, dass der Staat solche Leute erwischt und die Leute, die wirklich aus Gründen Gesundheit und Schicksalsschlag Probleme haben dann etwas großzügiger versorgt werden. Unser ganzer Kontrollwahn und das Meldewesen und Fristsetzungen vom Finanzamt und x-seitige Anträgewenn man denn mal was braucht, der ganze ätzende Bürokratismus ist nur deshalb so entstanden, weil einige Superschlaue meinen Sie müssen ohne Not in die Kasse greifen, da ja ach so gesetzeskonform uns "steht mir ja zu". Nein, auch eine staatliche Sozialversichherung ist eine Versicherungen. Und wenn der Versicherungsfall nicht eintritt, bekommt man auch kein Geld. Ein provozierter Schaden den man sich selbst zufügt und Ausgleich will, das nennt man gemeinhin Versicheurngsbetrug.

Übrigens: Der Staat reagiert darauf mit immer strengeren Gesetzen bis das Sozialgefüge hier in diesem Lande auseinanderfliegt.

Sehr bedauerlich Ihre hoffentlich nur Einzelmeinung!

Absprung_2020, ich finde es ja grundsätzlich nicht falsch, wass Sie sagen. Es geht nur leider völlig an der Realität vorbei. Meiner Beobachtung nach wird das Sozialsystem massiv von nahezu allen, unabhängig von Herkunft, sozialer Schicht, Nationalität oder Alter ausgenutzt. Die Geschichten, die ich alle gehört habe, will ich hier gar nicht auflisten. Da würde Sie wahrscheinlich endgültig vom Glauben abfallen. Das passiert aber nun mal, wenn nach dem Giesskannenprinzip vom Staat Geld verteilt wird und nicht an den Leitungsgedanken sondern nur noch an die Umverteilung appelliert wird.

… das war ja klar, dass dieser Beitrag zu einer Schlammschlacht derjenigen wird, die Moral und Ethik mit der Muttermilch aufgesogen haben. Bin gespannt, wie lange es hier weitergeht bis Oliver regulierend eingreifen muss.

Ich kann mich erinnern, dass vor ca. 20 Jahren Frühverrentungsprogramme von der Politik so gestaltet wurden, dass man mit 58 mit zwei Jahre Arbeitslosengeld direkt in die Rente geschickt wurde. Noch einmal zum mitlesen: JA, das wurde von der Politik so unterstützt! Die Profiteure sind jetzt Mitte 70 und kassieren seit 20 Jahren und voraussichtlich noch weitere ca. 10 bis 15 Jahre für lau Rente ein.

Zum Dank darf ich jetzt bis 67 arbeiten!

In meinem privaten Umfeld kenne ich Privatiers. Sie: Selbständige Unternehmerin, Er bei ihr angestellt als "Chef" mit absurd hohem Gehalt.

Als sich beide dazu entschieden haben, dass es Zeit ist mit Arbeiten aufzuhören, wurde das Unternehmen verkauft und Er hat/wurde gekündigt, ging danach zur Arbeitsagentur. Ich weiß nicht mehr den exakten Grund, da das ganze schon ein paar Jahre zurückliegt und ich mich damals nicht so richtig mit solchen Themen auseinandergesetzt habe, aber er wollte kein ALG1 beantragen, sondern nur etwas anderes... eventuell irgendetwas mit Krankenkassenbeiträgen oder soetwas einsparen.

Die/Der Mitarbeiter vom Amt sagte, dass das so nicht ginge und er nun automatisch ALG1 bekommen würde, mit den Worten: "Herr xxx, sie haben nun X Jahre eingezahlt, und nun erhalten Sie, was Ihnen zusteht". Nun ja, da sein Gehalt absurd hoch war und man ja nicht unter x% des letzten Gehaltes arbeiten muss (glaube ich?) musste er auch kein Jobangebot annehmen und hat eben ALG1 erhalten.

Er konnte sich dagegen gar nicht wehren. Da beide sowieso viel zu reich waren (geschätzt das 10-fache von dem, was hier so für gewöhnlich angestrebt wird), und sie das Geld nicht wollten, es aber aufgezwungen wurde, haben sie das dann gespendet.

Was will ich damit sagen? Das System scheint es so vorzusehen, dass man ALG1 kassiert, sobald man aufhört zu arbeiten. Von daher kann ich dem allgemeinen Unmut darüber gar nicht wirklich verstehen. Und wer das ethisch/moralisch nicht vertreten kann, eine Leistung zu beziehen, die einem zusteht, kann das Geld immer noch spenden 🙂

P.S.: Das ist eine wahre Geschichte, die vor ca 6 Jahren so stattgefunden hat und ich erinnere mich nur dunkel. Wenn jemand mehr Details zu dieser Regelung kennt, gerne her damit.

P.p.s: Ich privat hatte auch damit gerechnet, ein wenig ALG1 als Überbrückung zu erhalten.

Auf der Webseite der Arbeitsagentur https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld steht ja ziemlich klar beschrieben, welche Voraussetzungen

  1.  erfüllt sein müssen, um bezugsberechtigt zu sein und
  2.  erfüllt sein müssen, um bezugsberechtigt zu bleiben

Für erstens: Bezugsberechtigt zu sein: trifft wohl auf frische Privatiers zu:

  1. Sie müssen arbeitslos sein. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  2. Sie müssen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben: mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen).Ersatzzeiten werden auch angerechnet, zum Beispiel:
    • Wehrdienst,
    • Mutterschaft und Kindererziehung,
    • Krankengeldbezug,
    • Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Für zweitens: bezugsberechtigt zu bleiben wird es schon schwieriger

Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung des Arbeitslosengeldes aussetzen (Sperrzeit). Eine Sperrzeit wird zum Beispiel verhängt, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst haben oder wenn Ihnen verhaltensbedingt gekündigt wurde. Das Arbeitslosengeld kann in diesen Fällen bis zu 12 Wochen lang nicht gezahlt werden.

Außerdem tritt beispielsweise eine Sperrzeit ein, wenn
• Ihre Agentur Ihnen Arbeit anbietet und Sie diese nicht annehmen,
• Sie nicht an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnehmen,
• Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um eine neue Arbeitsstelle bemühen,
• Sie sich nicht frühzeitig arbeitsuchend melden.

Auch wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und beispielsweise eine Abfindung erhalten haben, hat dies in der Regel eine Sperrzeit zur Folge.

Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn Sie aus einem wichtigen Grund gekündigt haben. Beispiel: Sie heiraten und beenden Ihr Beschäftigungsverhältnis, weil Sie zu Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihrem Partner in eine entfernte Stadt ziehen wollen.

Bitte legen Sie die entsprechenden Nachweise vor, um eine Sperrzeit zu vermeiden.

Hier sollte man dann wohl ehrlich sein und die Sperrzeit akzeptieren und sich auch offiziell nicht um Arbeit bemühen. Dann erhält frühestens nach der Sperrfrist ALG1 und zudem werden die Prozesse in Bewegung gesetzt, sodass man irgendwann (zurecht) kein ALG1 mehr erhalten wird.

Sieht für mich in diesem Rahmen alles völlig in Ordnung aus, ohne irgendwelche moralischen/ethischen Bedenken haben zu müssen. Oder übersehe ich etwas?

Zitat von Absprung_2020 am 11. November 2019, 19:18 Uhr

Nein, auch eine staatliche Sozialversichherung ist eine Versicherungen. Und wenn der Versicherungsfall nicht eintritt, bekommt man auch kein Geld. Ein provozierter Schaden den man sich selbst zufügt und Ausgleich will, das nennt man gemeinhin Versicheurngsbetrug.

 

 

Ich bin kein Jurist und kenne die Gesetzestexte nicht genau, daher könnte folgendes falsch sein, aber so kenne ich es bisher:

ALG I ist in dem Sinne keine staatliche Sozialversicherung, dies würde auf ALG II zutreffen. ALG II kann, sofern Bedarf vorliegt, jeder bekommen - sogar aufstockend zur Arbeit und selbst als ALG I - Empfänger (wenn ALG I zu gering ist, kann mit ALG II aufgestockt werden).

ALG I ist eine erarbeitete Versicherungsleistung - man muss bestimmte Zeit gearbeitet und eingezahlt haben, und erhält dann die entsprechende Leistung ausbezahlt, wenn, wie du schreibst, der Versicherungsfall eintritt - unabhängig davon, ob man bedürftig ist oder nicht (was ich als "Sozial" definieren würde?).

 

Meine persönliche Erfahrung mit ALG I: Habe ich in einer "Zwischenzeit" für 2 Wochen bekommen, d.h. ich hatte bereits einen neuen Job/Arbeitsvertrag zum 1. des folgenden Monats, und den vorherigen habe ich selbst gekündigt. Ich dachte damals auch, ich bräuchte nicht zum Amt und nichts machen, aber mir wurde dringendst nahegelegt beim Amt vorstellig zu werden aus sozialversicherungstechnischen Gründen - damit war RV und KV gemeint. Also habe ich das halt gemacht und mich arbeitslos gemeldet - was ich ja 2 Wochen quasi war - aber ich war weder bedürftig und auch nicht arbeitssuchend, ich hatte ja den zukünftigen Vertrag schon. Ich habe keinerlei Sperre bekommen und für diese 2 Wochen ALG I erhalten inkl. RV/KV, bekam auch keinerlei Termine o.ä. da ich ja dem Amt schon den zukünftigen Arbeitsvertrag vorweisen konnte.

Übrigends habe ich da auch feststellen dürfen, dass es für ALG I / ALG II unterschiedliche Ämter gibt - da wo ich zuerst war, hat man mich gleich aufs andere verwiesen, denn dieses Arbeitsamt war nur für ALG II. Keine Ahnung ob das generell so ist oder kommunal unterschiedlich, aber auch örtlich/Amt war das klar getrennt.

Soweit aus meiner (kurzen/kleinen) Erfahrung in der Realität mit ALG I...

 

Auf jeden Fall, um auf das Thema Rente vom TO zurückzukommen, kenne ich das aus Betrieben ebenfalls so, dass mit ALG I gerechnet wird. So werden AN im entsprechenden Alter vorgerechnet, dass sie 2 Jahre eher gehen können, und die Differenz aus ALG I zum entgangenen Lohn wird vom AG als Abfindung bezahlt. So gehen AN in der Praxis 2 Jahre vorzeitig in Rente, da sind die 2 Jahre ALG I fest einkalkuliert von allen Seiten...so die Praxis in D.

Daher, nach meinem aktuellen Wissensstand, ist der Vorschlag bzw. Plan vom TO eigentlich nur die gelebte Realität wie ich sie bisher erfahren habe, da verstehe ich dann die moralischen Vorwürfe nicht so ganz - er erschleicht sich ja keine Sozialleistungen wie ALG II?

Was ich jetzt noch bei meinem Rentenberatungstermin erfahren habe: wenn man vorhat, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen (also z.B. mit 65 Jahren als Frau mit 45 eingezahlten Versicherungsjahren), dann geht das nicht, wenn man die zwei Jahre davor arbeitslos gemeldet ist. Dann „verlängert“ sich die Frist wieder...