Steuerlich optimale Entnahme in 2026
Zitat von Steff am 16. Februar 2026, 18:59 UhrHallo,
meine erste Entnahme aus meinem Depot steht an und ich möchte das steuerlich möglichst optimal gestalten. Ziel wäre ja, möglichst die Anteile so zu verkaufen, um alle Freibeträge auszureizen. Hier meine Gedanken dazu:
Freibetrag für Singles ohne Kinder ist bei 12348€ (bei Ehe das doppelte und pro Kind 9756€ extra)
+ Beiträge der GKV, sagen wir 12*250€ = 3000€
= 15348€
+ Sparerpauschbetrag 1000€ (bei Ehe das doppelte)
= 16348€
das nimmt man geteilt durch 0,7 da man bei Aktienfonds nur 70% versteuern muss
= 23354€
Heisst, wenn ein Single in 2026 Aktienanteile verkauft, die einen Gewinnanteil von max. 23354€ haben, zahlt er oder sie 0€ Einkommenssteuer?
Habs versucht neutral zu halten, damit es euch allen dient und bin nicht auf meinen konkreten Fall eingegangen.
Ist meine Rechnung korrekt? Beträge? Reihenfolge? Was vergessen?
Grüße, Stefan
Hallo,
meine erste Entnahme aus meinem Depot steht an und ich möchte das steuerlich möglichst optimal gestalten. Ziel wäre ja, möglichst die Anteile so zu verkaufen, um alle Freibeträge auszureizen. Hier meine Gedanken dazu:
Freibetrag für Singles ohne Kinder ist bei 12348€ (bei Ehe das doppelte und pro Kind 9756€ extra)
+ Beiträge der GKV, sagen wir 12*250€ = 3000€
= 15348€
+ Sparerpauschbetrag 1000€ (bei Ehe das doppelte)
= 16348€
das nimmt man geteilt durch 0,7 da man bei Aktienfonds nur 70% versteuern muss
= 23354€
Heisst, wenn ein Single in 2026 Aktienanteile verkauft, die einen Gewinnanteil von max. 23354€ haben, zahlt er oder sie 0€ Einkommenssteuer?
Habs versucht neutral zu halten, damit es euch allen dient und bin nicht auf meinen konkreten Fall eingegangen.
Ist meine Rechnung korrekt? Beträge? Reihenfolge? Was vergessen?
Grüße, Stefan
Zitat von Arno am 19. Februar 2026, 8:17 UhrEin paar Details:
Ich bin mir nicht sicher, ob der Sparerpauschbetrag zusätzlich zum Grundfreibetrag gilt oder du wählen musst
- Grundfreibetrag und Versteuerung nach Tabelle (Günstigerprüfung) oder
- Sparerpauschbetrag und pauschale BesteuerungDann ist auch mir auch nicht final klar, ob die GKV die Gewinne vor oder nach Teilfreistellung (also deine 23xxx€ oder 16xxx€) verbeitragt. Wenn der höhere Wert, dann wird die GKV deutlich teurer sein als du annimmst. Was wieder das zu versteuernde Einkommen drückt, also mehr Gewinn möglich macht.
Und: Das geht nicht automatisch. Du zahlst beim Verkauf auf 70% der Gewinne Abgeltungssteuer von 25%+Soli, die du dir dann nächstes Jahr mit der Steuererklärung per Günstigerprüfung zurückholen kannst (Anlage KAP).
Natürlich gilt das alles nur unter der Annahme, dass du sonst keine Einnahmen hast - der Grundfreibetrag gilt ja nur einmal.
Aber ja, grundsätzlich wird ein(e) Frugalist(in) mit Günstigerprüfung häufig unterm Strich keine Einkommensteuer zahlen.
Arno
Ein paar Details:
Ich bin mir nicht sicher, ob der Sparerpauschbetrag zusätzlich zum Grundfreibetrag gilt oder du wählen musst
- Grundfreibetrag und Versteuerung nach Tabelle (Günstigerprüfung) oder
- Sparerpauschbetrag und pauschale Besteuerung
Dann ist auch mir auch nicht final klar, ob die GKV die Gewinne vor oder nach Teilfreistellung (also deine 23xxx€ oder 16xxx€) verbeitragt. Wenn der höhere Wert, dann wird die GKV deutlich teurer sein als du annimmst. Was wieder das zu versteuernde Einkommen drückt, also mehr Gewinn möglich macht.
Und: Das geht nicht automatisch. Du zahlst beim Verkauf auf 70% der Gewinne Abgeltungssteuer von 25%+Soli, die du dir dann nächstes Jahr mit der Steuererklärung per Günstigerprüfung zurückholen kannst (Anlage KAP).
Natürlich gilt das alles nur unter der Annahme, dass du sonst keine Einnahmen hast - der Grundfreibetrag gilt ja nur einmal.
Aber ja, grundsätzlich wird ein(e) Frugalist(in) mit Günstigerprüfung häufig unterm Strich keine Einkommensteuer zahlen.
Arno