Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Steuererklärung/GKV

Hallo zusammen,

ich überlege gerade, ob ich zu Ende dieses Monats meinen Job kündige und Privatier werde 🙂 .Nun hatte ich letztes Jahr große Kapitaleinkünfte erhalten  - aufgrund eines Verkaufs von Aktien.

D.h. dies würde mein Beitrag zu GKV für das "Restjahr" 2025 deutlich erhöhen.

Ich könnte jetzt die Steuererklärung bis Sommer hinausschieben und die von 2023 abgeben, aber vermutlich würde mir das nichts bringen, weil dann die Krankenkasse nächstes Jahr vmtl auch die von 2023 haben möchte und dann rückwirkend hohe Nachzahlungen fällig sind. Ist da meine Annahme richtig ?

Die zweite Annahme wäre: Da aller Voraussicht die Kapitalerträge 2024 deutlich niedriger sind, bedeutet dies, dass ich für die ersten Monate 2025 (bis zur Abgabe der Steuererklärung 2024) Zurückzahlungen durch die KK erhalte ?

Ich weiß dass Midi-Jobs eine Option wären, damit möchte ich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage aber nicht kalkulieren. Eine Option wäre natürlich auch erst in einem Jahr Privatier werde, ob ich so lange nervlich durchhalte, ist aber eine andere Frage 😉

 

Schon mal vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

 

ich überlege gerade, ob ich zu Ende dieses Monats meinen Job kündige und Privatier werde 🙂 .Nun hatte ich letztes Jahr große Kapitaleinkünfte erhalten  - aufgrund eines Verkaufs von Aktien.

D.h. dies würde mein Beitrag zu GKV für das "Restjahr" 2025 deutlich erhöhen.

Nein, wie kommst du darauf? Du bist ja pflichtversichert und nicht freiwillig, da slielen deine Kapitalerträge keine Rolle. Wenn du als Lrivatier nächsten Monat dich freiwillig versicherst, dann erst wird dein Beitrag aus dem Gesamteinkommen ermittelt, dahingehend ust es also egal was im letzten Jahr war.

Ich wollte früher mal ein Sabbatical machen (was ich dann doch nicht realisiert habe) und mich in dieser Zeit (ohne Arbeit) bei der GKV weiterhin versichern. Der Sachbearbeiter meinte, dass ich meinen letzten Steuerbescheid einreichen sollte bzgl. Kapitalerträge.....daher die Annahme, dass die GKV mit dem letzten Jahr (d.h. meinen Kapitalerträgen / 12 Monate) plant oder liege ich da völlig falsch ?

Fas solltest du dann mit deiner KV besprechen wie die das handhaben. Sber selbst wenn die deinen letzten Steuerbescheid als Grundlage nehmen, dann ist das ja auch nur eine Vorauszahlung bis zur finalen Berechnung. Dann gingest du erstmal nur in Auslage und würdest die zu viel gezahlten Beiträge .jt Einreichen der nächsten Steuererklärung wieder erstattet bekommen. Je nachdem wie hoch deine Kapitalerträge bzw. der Gewinnanteil deiner Entnahme ist, bleibst du ggf. auch unter dem Steuerfreibetrag und zahlst dann einen sehr geringen oder gar nur Mindestbeitrag.

ja, das war meine Hoffnung, dass zurückgezahlt wird. Ich werde das dann mit der KV besprechen, ja.

Wurde schon mehrfach durchdiskutiert es wird normalerweise nix zurückgezahlt sondern auf Basis der letzten Steuererklärung/ Unterlagen berechnet

normalerweise nicht aber hier ist ja auch nichts normal. Mit Vorlage der letzten EST wird ja noch volles Gehalt ausgewiesen, ebenso wie "der Hohe Betrag" an Kapitaleinkünften. wenn er nachsten Monat kündigt und z.b. von Cash lebt dann gibt es ja keine oder nur sehr geringe Einkünfte. Dafür zahlt er dann natürlich auch nicht das was üner den letzten Bescheid ausgerechnet wurde, sondern nur das was rückwirkend für das Jahr im nächsten Bescheid auch erklärt wurde. Entsprechend muss die KV das ausgleichen.

kann man aber googeln wie das gemacht wird und wie man das beantragt 🙂

Dann poste mal einen Link dazu...es betrifft mich zwar nicht, aber ich will lernen und kann den konkreten Fall nicht finden...

googlen war gestern 😛 . Die KI hat u.a. darauf verwiesen: https://www.hkk.de/presse/pressemitteilungen/2024-01-25-gesetzesaenderung-fuer-freiwillig-versicherte

Das ist ja was ich sagte. Du reichst den Steuerbescheid für 2025 nach. Deinen Depotauszug erhälst du je nach Broker ja bis März 2026. Den dszugerhörigen Steuerbescheid sendest du an die Kasse und dann führen die eine Neuberechnung für das abgelaufene Jahr, ebensowie für dann 2026 durch.

nebenbei:

Daraus ergibt sich allerdings auch dass du, zumindest für 2026 stuererklärungspflichtig bist.

Die (aufgrund der aktuellen Berechnungsgrundlage hohen) KV Kosten kannst du für 2025 natürlich zunächst wieder von der Steuer absetzen. Allerdings sind die Rückzahlungen die du dann 2026 erhälst auch wieder steuerpflichtiges Einkommen das du in der Erklärung angeben musst. 🤓

 

ZitatAnklicken um Beitrag zu melden.

Dann poste mal einen Link dazu...es betrifft mich zwar nicht, aber ich will lernen und kann den konkreten Fall nicht finden...

Es betrifft dich nicht weil du so hohe Kapitalerträge hast dass du ohnehin den Höchstsatz zahlst oder bist du privat(ier)😉 versichert?

Zitat von Noordlicht am 16. März 2025, 9:30 Uhr

 

Daraus ergibt sich allerdings auch dass du, zumindest für 2026 stuererklärungspflichtig bist.

Die (aufgrund der aktuellen Berechnungsgrundlage hohen) KV Kosten kannst du für 2025 natürlich zunächst wieder von der Steuer absetzen. Allerdings sind die Rückzahlungen die du dann 2026 erhälst auch wieder steuerpflichtiges Einkommen das du in der Erklärung angeben musst. 🤓

 

Das habe ich fast befürchtet xD