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Stadt verbietet Immobilienkauf wegen überhöhtem Kaufpreis - nur ein Einzelfall?

Finde leider keine andere Quelle ohne Bezahlschranke:

https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Stadt-Hannover-verbietet-Wohnungsverkauf-Student-steht-auf-der-Strasse

Im Artikel wird erklärt, dass die Stadt argumentiert, durch den ca 20% überhöhten Preis werden dort absehbar teuer saniert und vermietet, was nicht gewünscht ist, da der Stadtteil ohnehin von Gentrifizierung bedroht sei.

Das hier ist natürlich nochmal ein Härtefall, weil der Käufer ja gar keine Vermietung plant und durch das Verbot nun akut von Obdachlosigkeit bedroht ist. Aber unabhängig davon, ist es anderswo auch bereits gängig, dass die Kommune sich aus politischen Motiven in Käufe einschaltet? Habe bisher noch nicht von solchen Fällen gelesen, gibts da mehr Beispiele?

Andererseits sagt ja u.a. Kommer in Kaufen oder Mieten, dass das Niveau der Kaufpreise eher keinen Einfluss auf die Mietpreise habe, da diese nur von Angebot, Nachfrage und Regulierung (Mietpreisbremse usw.) abhängen. Der neue Eigentümer würde ja auch bei günstigem Kaufpreis bzw. völlig unabhängig davon versuchen das Beste draus zu machen. Insofern frage ich mich, wie weit die Rechtsprechung der Argumentation der Stadt folgen würde?

Ich kann nicht verstehen, dass ein  (Ver-)Kauf verhindert wird. Gibt es dazu mehr?

Woran bemisst sich der Verkaufspreis der zugrunde gelegt wird und dann noch "ok" ist?

Wenn Du alles machen kannst was Du willst solltest Du etwas wollen.

Was ich nicht verstehe: bzgl. des überhöhten Kaufpreise legt die Stadt ihr Veto ein. Warum dann aber nicht bei der erhöhten Miete, nachdem die urspründliche Verkäuferin der Immobilie diese saniert hat?

Konnte den Artikel mittlerweile in Papierform lesen, hab ihn leider aber nicht zur Hand. Da stand, dass die Wohnung in einem Sanierungsgebiet liegt und die Stadt dort bei Käufen eingreifen darf. Wenn man im Internet sucht, ist das kein so seltener Fall. Man kann ggf. eine Ausgleichszahlung machen, um die Wohnung aus dem Sanierungsgebiet auszuschließen und die Genehmigungspflicht zu umgehen. Ist hier dann vermutlich nicht passiert, der Artikel sagt dazu nichts.

Dass ein Kauf ganz abgelehnt wird, im Nachhinein, nachdem der Käufer bereits eingezogen ist, scheint jedenfalls ein seltener Fall zu sein.

Bei Vermietung dürfte die Stadt keine Rechtsgrundlage für Eingriffe haben, sie ist bei Vermietung ja auch nicht involviert, außer im nachhinein durch die Ummeldung. Da gibts zwar in Hannover die Mietpreisbremse, aber aber da muss der Mieter dann selbst tätig werden.

 

Die Stadt hat im Grundbuch einen Sanierungsvermerk eintragen lassen. Bei so was ist immer Vorsicht geboten. Da hat der Käufer sich nicht richtig informiert vor dem Kauf. Er hätte damit rechnen müssen, wenn so ein Vermerk im Grundbuch steht.