Selbstständigkeit aus Sicht der Krankenkasse
Zitat von andi78 am 22. Juli 2025, 13:14 UhrHallo,
ich hoffe meine Frage passt an diese Stelle. Ich war 27 Jahre sozialvers.pfl. beschäftigt, aus gesundheitlichen Gründen ist mir dies leider nicht mehr in gewohntem Umfang möglich. Meine Haupteinkünfte bestehen im Moment aus Beteiligungen als Kommanditist an GmbH & Co.KGs im Bereich erneuerbare Energien.
Darüberhinaus temporär eine private BU Rente, keine gesetzliche Rente. Bisher war ich in der gesetzl. Krankenkasse pflichtversichert.
Ich möchte auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert bleiben.
Nun zielt meine Frage daraufhin ab, ob die Krankenkasse mich als Selbstständiger einstufen wird aufgrund der Einkünfte aus Beteiligung? Hat da jemand Erfahrung? Tatsächlich leiste ich dort keine Arbeit und habe auch kaum Entscheidungsgewalt. Steuerlich gesehen sind es allerdings ja Einkünfte aus Gewerbe. Weitere Problematik besteht im Umstand dass in der Vergangenheit Sonder Abschreibungen in den Gesellschaften genutzt wurden und künftig höhere Gewinnzuweisungen auf mich zukommen bei geringerem Liqui-Fluss. Kapitaldienste sind ebenfalls noch zu leisten.
Daher überlege ich zumindest in Teilzeit eine sozialversicherungspflichte Anstellung einzugehen um die steigenden Krankenkassenbeiträge auffangen zu können. Hier noch die eigentliche Frage: Würden die Einkünfte aus den Beteiligungen nach einer erneuten Aufnahme einer Angestellten Tätigkeit wieder aus der Berechnung bei der Krankenkasse rausfallen? Oder nagelt mich die Krankenkasse auf diesen gewerblichen Einkünften ab jetzt immer fest? Dann würden wohl dauerhaft alle Einkünfte in die Bemessung fließen
Vielen Dank für eure Rückmeldung und beste Grüße
Hallo,
ich hoffe meine Frage passt an diese Stelle. Ich war 27 Jahre sozialvers.pfl. beschäftigt, aus gesundheitlichen Gründen ist mir dies leider nicht mehr in gewohntem Umfang möglich. Meine Haupteinkünfte bestehen im Moment aus Beteiligungen als Kommanditist an GmbH & Co.KGs im Bereich erneuerbare Energien.
Darüberhinaus temporär eine private BU Rente, keine gesetzliche Rente. Bisher war ich in der gesetzl. Krankenkasse pflichtversichert.
Ich möchte auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert bleiben.
Nun zielt meine Frage daraufhin ab, ob die Krankenkasse mich als Selbstständiger einstufen wird aufgrund der Einkünfte aus Beteiligung? Hat da jemand Erfahrung? Tatsächlich leiste ich dort keine Arbeit und habe auch kaum Entscheidungsgewalt. Steuerlich gesehen sind es allerdings ja Einkünfte aus Gewerbe. Weitere Problematik besteht im Umstand dass in der Vergangenheit Sonder Abschreibungen in den Gesellschaften genutzt wurden und künftig höhere Gewinnzuweisungen auf mich zukommen bei geringerem Liqui-Fluss. Kapitaldienste sind ebenfalls noch zu leisten.
Daher überlege ich zumindest in Teilzeit eine sozialversicherungspflichte Anstellung einzugehen um die steigenden Krankenkassenbeiträge auffangen zu können. Hier noch die eigentliche Frage: Würden die Einkünfte aus den Beteiligungen nach einer erneuten Aufnahme einer Angestellten Tätigkeit wieder aus der Berechnung bei der Krankenkasse rausfallen? Oder nagelt mich die Krankenkasse auf diesen gewerblichen Einkünften ab jetzt immer fest? Dann würden wohl dauerhaft alle Einkünfte in die Bemessung fließen
Vielen Dank für eure Rückmeldung und beste Grüße
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 22. Juli 2025, 13:49 UhrHab's gerade noch mal mit chatGPT geprüft, die Einkünfte werden bei der KK berücksichtigt. Zu klären ist nur, bis zu welcher Höhe (BBM ist ggflls. individuell und BU zählt nicht dazu. Eventuell kommt für Dich eine Härtefallprüfung in Frage?
Ich habe ab 2027 das gleiche "Problem" mit Ausschüttungen aus einer EE-KG und deshalb eine GmbH gegründet, wo die Kapitalzuflüsse erst mal hingehen. Dort wird auf den Gewinn pauschal 15% Körperschaftssteuer fällig, die vergünstigte Einkommensteuer dann erst bei tatsächlicher Einnahme. Die GmbH kostet allerdings auch jedes Jahr Geld, muss man sich ausrechnen, ob sich das lohnt.
Hab's gerade noch mal mit chatGPT geprüft, die Einkünfte werden bei der KK berücksichtigt. Zu klären ist nur, bis zu welcher Höhe (BBM ist ggflls. individuell und BU zählt nicht dazu. Eventuell kommt für Dich eine Härtefallprüfung in Frage?
Ich habe ab 2027 das gleiche "Problem" mit Ausschüttungen aus einer EE-KG und deshalb eine GmbH gegründet, wo die Kapitalzuflüsse erst mal hingehen. Dort wird auf den Gewinn pauschal 15% Körperschaftssteuer fällig, die vergünstigte Einkommensteuer dann erst bei tatsächlicher Einnahme. Die GmbH kostet allerdings auch jedes Jahr Geld, muss man sich ausrechnen, ob sich das lohnt.
Zitat von andi78 am 22. Juli 2025, 14:49 UhrMoin MFZ73,
Lieben Dank für deine Antwort. Die GmbH Gründung ist eine interessante Variante, hatte ich auch schon von gehört. Müsste ich mal mit StB besprechen.
MFZ73, bist Du noch sozialversichert angestellt oder nur sonstige Einkünfte?
Ich hätte jetzt kurzfristig kein Problem damit sogar den Höchstbeitrag zu zahlen, auch wenn ich da wahrscheinlich nicht lande.
Es ist mir nur wichtig mir nicht die Chance zu verbauen in den Augen der Krankenkasse wieder irgendwann als normaler Angestellter mit Pflichtbeiträgen geführt zu werden.
Ich überlege ob es Sinn macht der Krankenkasse zu sagen sie sollen mich einfach ohne Nachweise in den Höchstbeitrag setzen bis auf Weiteres. Ob dies funktioniert? Dann wäre es eventuell leichter später wieder auf Pflichtbeiträge aus N umzuschalten.
Im Kern geht es mir ja um die eine Frage:
Fallen die Kassenbeiträge auf Beteiligung wieder weg bei neuer Aufnahme einer sozialvers. Anstellung oder muss ich weiterhin auf alle Einkünfte Beiträge zahlen?
Lieben Dank
Moin MFZ73,
Lieben Dank für deine Antwort. Die GmbH Gründung ist eine interessante Variante, hatte ich auch schon von gehört. Müsste ich mal mit StB besprechen.
MFZ73, bist Du noch sozialversichert angestellt oder nur sonstige Einkünfte?
Ich hätte jetzt kurzfristig kein Problem damit sogar den Höchstbeitrag zu zahlen, auch wenn ich da wahrscheinlich nicht lande.
Es ist mir nur wichtig mir nicht die Chance zu verbauen in den Augen der Krankenkasse wieder irgendwann als normaler Angestellter mit Pflichtbeiträgen geführt zu werden.
Ich überlege ob es Sinn macht der Krankenkasse zu sagen sie sollen mich einfach ohne Nachweise in den Höchstbeitrag setzen bis auf Weiteres. Ob dies funktioniert? Dann wäre es eventuell leichter später wieder auf Pflichtbeiträge aus N umzuschalten.
Im Kern geht es mir ja um die eine Frage:
Fallen die Kassenbeiträge auf Beteiligung wieder weg bei neuer Aufnahme einer sozialvers. Anstellung oder muss ich weiterhin auf alle Einkünfte Beiträge zahlen?
Lieben Dank
Zitat von Absprung_2020 am 22. Juli 2025, 15:12 UhrSobald du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist bist du nicht mehr freiwillig versichert. Das schließt sich in beide Richtungen auch über diverse Monatswechsel nicht aus.
Mache einen Termin.... GKV Sprechstunde. Da wird dir geholfen. Ganz offen Sachverhalt beschreiben.
Sobald du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist bist du nicht mehr freiwillig versichert. Das schließt sich in beide Richtungen auch über diverse Monatswechsel nicht aus.
Mache einen Termin.... GKV Sprechstunde. Da wird dir geholfen. Ganz offen Sachverhalt beschreiben.
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 22. Juli 2025, 16:41 UhrZitat von andi78 am 22. Juli 2025, 14:49 UhrMFZ73, bist Du noch sozialversichert angestellt oder nur sonstige Einkünfte?
Selbstständig, KMU, 5-10 MA und in der pKV.
Wenn Du mit einer GmbH liebäugelst, denk‘ mindestens mittelfristig. Die Gründung und Eintragung kostet Dich etwa 3 Monate Zeit und bringt Dir auch nur was, wenn die KG juristische Personen als Kommanditisten zulässt. Zudem ist vermutlich die Beteiligung von Dritten, die nicht zur Familie gehören, ausgeschlossen, d.h. die GmbH sollte Dir allein gehören und das sollte auch so bleiben. Wenn die GmbH als Kommanditist zugelassen ist, müssen die KG-Anteile über Notar von Dir auf Deine GmbH übertragen werden. Der Vorgang allein zieht sich bei mir gerade seit ca. 6 Wochen und wird sicher noch weitere 6-12 Wochen in Anspruch nehmen.
Zitat von andi78 am 22. Juli 2025, 14:49 UhrMFZ73, bist Du noch sozialversichert angestellt oder nur sonstige Einkünfte?
Selbstständig, KMU, 5-10 MA und in der pKV.
Wenn Du mit einer GmbH liebäugelst, denk‘ mindestens mittelfristig. Die Gründung und Eintragung kostet Dich etwa 3 Monate Zeit und bringt Dir auch nur was, wenn die KG juristische Personen als Kommanditisten zulässt. Zudem ist vermutlich die Beteiligung von Dritten, die nicht zur Familie gehören, ausgeschlossen, d.h. die GmbH sollte Dir allein gehören und das sollte auch so bleiben. Wenn die GmbH als Kommanditist zugelassen ist, müssen die KG-Anteile über Notar von Dir auf Deine GmbH übertragen werden. Der Vorgang allein zieht sich bei mir gerade seit ca. 6 Wochen und wird sicher noch weitere 6-12 Wochen in Anspruch nehmen.
Zitat von andi78 am 22. Juli 2025, 18:23 UhrLieben Dank für eure ausführlichen Antworten. Zwischenzeitlich hat sich auch mein Steuerberater geäussert, ähnlich der Aussage wie Absprung_2020.
Jetzt bin ich beruhigt.
Alles Gute für eure private und geschäftliche Zukunft
Lieben Dank für eure ausführlichen Antworten. Zwischenzeitlich hat sich auch mein Steuerberater geäussert, ähnlich der Aussage wie Absprung_2020.
Jetzt bin ich beruhigt.
Alles Gute für eure private und geschäftliche Zukunft