Rentenpunkte fallen

Zitat von egon am 1. Februar 2025, 19:15 UhrHallo!
Ich habe gerade online meine Rente gescheckt und mir meine Rentenpunkte angesehen.
Die Punkte haben zu gegenüber Oktober 2024 um knapp 0,4 Punkte reduziert.
Wie geht sowas?
Hallo!
Ich habe gerade online meine Rente gescheckt und mir meine Rentenpunkte angesehen.
Die Punkte haben zu gegenüber Oktober 2024 um knapp 0,4 Punkte reduziert.
Wie geht sowas?

Zitat von MoneyMaker am 1. Februar 2025, 21:11 UhrDie Beitragsbemessungsgrenze RV ist von 2024 7550 bzw. 7450 Euro auf 2025 8050 Euro angehoben worden. D.h. gleicher Verdienst weniger Punkte... Falls du das meinst.
Die Beitragsbemessungsgrenze RV ist von 2024 7550 bzw. 7450 Euro auf 2025 8050 Euro angehoben worden. D.h. gleicher Verdienst weniger Punkte... Falls du das meinst.

Zitat von egon am 1. Februar 2025, 21:51 UhrIch weiss nicht, ob ich das meine. 😉
Allerdings sagte der Wisch, er würde nur Zeiten bis 31.12.203 berücksichtigen.
Auch die 3 Rentenwerte in dem kleinen Kasten rechts sind leicht verändert.
Ich weiss nicht, ob ich das meine. 😉
Allerdings sagte der Wisch, er würde nur Zeiten bis 31.12.203 berücksichtigen.
Auch die 3 Rentenwerte in dem kleinen Kasten rechts sind leicht verändert.

Zitat von TheWanderer am 1. Februar 2025, 23:25 UhrWenn du online eine Renteninformation abgerufen hast, die bis Ende 2023 geht (falls das mit "203" gemeint war), dann lag die neue Renteninformation einfach noch nicht vor. Die bekommt man i.d.R. ab Ende Januar im Portal der Rentenversicherung, aber vielleicht warst du zu früh dran. Aber das Dokument sollte dann identisch mit einem Stand von Oktober sein.
Die Punkte reduzieren sich im Normalfall nicht. Lad mal geschwärzt die beiden Dokumente hoch, dann kann man mehr sagen.
Wenn du online eine Renteninformation abgerufen hast, die bis Ende 2023 geht (falls das mit "203" gemeint war), dann lag die neue Renteninformation einfach noch nicht vor. Die bekommt man i.d.R. ab Ende Januar im Portal der Rentenversicherung, aber vielleicht warst du zu früh dran. Aber das Dokument sollte dann identisch mit einem Stand von Oktober sein.
Die Punkte reduzieren sich im Normalfall nicht. Lad mal geschwärzt die beiden Dokumente hoch, dann kann man mehr sagen.

Zitat von egon am 2. Februar 2025, 0:29 UhrDie Berechnung der Entgeltpunkte hat sich geändert:
2025: 39,32 € pro Punkt
2024: 37,60 €
Mehr sehe ich nicht.
Die Berechnung der Entgeltpunkte hat sich geändert:
2025: 39,32 € pro Punkt
2024: 37,60 €
Mehr sehe ich nicht.

Zitat von Noordlicht am 2. Februar 2025, 1:59 UhrWas du beschreibst kann vorkommen wenn du z.b. zwischenzeitlich arbeitslos oder über die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers hinaus krank warst und die "Prognose" nach erfolgter Endabrechnung angepasst wird. Entscheidend ist was du im Bescheid stehen hast.
Bei Unklarheiten empfehle ich einen Anruf bei der RV - die haben nicht nur mehr Einblick in den Vorgang als wir sondern sind auch fachlich versierter und können (und müssen) erklären wie das zu erklären ist.
VG
Was du beschreibst kann vorkommen wenn du z.b. zwischenzeitlich arbeitslos oder über die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers hinaus krank warst und die "Prognose" nach erfolgter Endabrechnung angepasst wird. Entscheidend ist was du im Bescheid stehen hast.
Bei Unklarheiten empfehle ich einen Anruf bei der RV - die haben nicht nur mehr Einblick in den Vorgang als wir sondern sind auch fachlich versierter und können (und müssen) erklären wie das zu erklären ist.
VG

Zitat von Muslime_Frugi am 2. Februar 2025, 10:09 UhrRentenpunkte können nicht weniger werden, außer nach Scheidung bei Versorgungsausgleich. Der Rentenwert pro Punkt steigt jährlich um die allgemeine Lohnentwicklung.
Wir werden dies deshalb hier nicht klären können.
Bitte kläre das mit der DRV und gibt uns gerne Bescheid.
Der Rentenbescheid wird nach Beantragung vor Rentenbezug verschickt.
Was regelmäßig verschickt wird ist die Renteninformation und ab 50 alle paar Jahre die ausführliche Renteninformation mit detailliertem Versicherungsverlauf.
Rentenpunkte können nicht weniger werden, außer nach Scheidung bei Versorgungsausgleich. Der Rentenwert pro Punkt steigt jährlich um die allgemeine Lohnentwicklung.
Wir werden dies deshalb hier nicht klären können.
Bitte kläre das mit der DRV und gibt uns gerne Bescheid.
Der Rentenbescheid wird nach Beantragung vor Rentenbezug verschickt.
Was regelmäßig verschickt wird ist die Renteninformation und ab 50 alle paar Jahre die ausführliche Renteninformation mit detailliertem Versicherungsverlauf.

Zitat von MoneyMaker am 2. Februar 2025, 10:14 UhrVielleicht hilft das hier: https://www.hopkins.law/expertise/rentenpunkte
Vielleicht hilft das hier: https://www.hopkins.law/expertise/rentenpunkte

Zitat von egon am 2. Februar 2025, 14:12 UhrZitat von Muslime_Frugi am 2. Februar 2025, 10:09 UhrRentenpunkte können nicht weniger werden, außer nach Scheidung bei Versorgungsausgleich. Der Rentenwert pro Punkt steigt jährlich um die allgemeine Lohnentwicklung.
Wir werden dies deshalb hier nicht klären können.
Bitte kläre das mit der DRV und gibt uns gerne Bescheid.
Der Rentenbescheid wird nach Beantragung vor Rentenbezug verschickt.
Was regelmäßig verschickt wird ist die Renteninformation und ab 50 alle paar Jahre die ausführliche Renteninformation mit detailliertem Versicherungsverlauf.Ich habe mal hingeschrieben...
Zitat von Muslime_Frugi am 2. Februar 2025, 10:09 UhrRentenpunkte können nicht weniger werden, außer nach Scheidung bei Versorgungsausgleich. Der Rentenwert pro Punkt steigt jährlich um die allgemeine Lohnentwicklung.
Wir werden dies deshalb hier nicht klären können.
Bitte kläre das mit der DRV und gibt uns gerne Bescheid.
Der Rentenbescheid wird nach Beantragung vor Rentenbezug verschickt.
Was regelmäßig verschickt wird ist die Renteninformation und ab 50 alle paar Jahre die ausführliche Renteninformation mit detailliertem Versicherungsverlauf.
Ich habe mal hingeschrieben...

Zitat von Otscho am 3. Februar 2025, 10:27 UhrBin sehr an einem Feedback interessiert, da ich ein ähnliches Phänomen habe.
Ich habe im Januar meine Info abgerufen in der Hoffnung, dort schon den neuen Stand Ende 2024 zu bekommen, es war aber weiterhin nur der Stand Ende 2023.
Der Vergleich mit dem offiziellen Schreiben hat dann ergeben, dass ich beim aktuellen Online-Auszug ebenfalls weniger Rentenpunkte habe. Bei mir macht es allerdings weniger aus, wenn ich es richtig im Kopf habe war es nur die zweite Nachkommastelle.
Bin sehr an einem Feedback interessiert, da ich ein ähnliches Phänomen habe.
Ich habe im Januar meine Info abgerufen in der Hoffnung, dort schon den neuen Stand Ende 2024 zu bekommen, es war aber weiterhin nur der Stand Ende 2023.
Der Vergleich mit dem offiziellen Schreiben hat dann ergeben, dass ich beim aktuellen Online-Auszug ebenfalls weniger Rentenpunkte habe. Bei mir macht es allerdings weniger aus, wenn ich es richtig im Kopf habe war es nur die zweite Nachkommastelle.

Zitat von Noordlicht am 3. Februar 2025, 10:43 UhrDa sind wir dann aber im Bereich von 40 Cent monatlich pro "Stelle" der Abweichung - um das in der Größenordnung mal einzuordnen 🙈
Da sind wir dann aber im Bereich von 40 Cent monatlich pro "Stelle" der Abweichung - um das in der Größenordnung mal einzuordnen 🙈


Zitat von Matze am 3. Februar 2025, 15:38 Uhr… um die Rente kümmere ich mich später. Habe noch paar Tage „zu schaffen“…
„Heute ist der 3. Februar 2025. Bis zum 31. Januar 2058 sind es noch 32 Jahre und 362 Tage. Das sind etwa 11.939 Tage.“ - Gemini
… um die Rente kümmere ich mich später. Habe noch paar Tage „zu schaffen“…
„Heute ist der 3. Februar 2025. Bis zum 31. Januar 2058 sind es noch 32 Jahre und 362 Tage. Das sind etwa 11.939 Tage.“ - Gemini

Zitat von GenerationX am 4. Februar 2025, 16:32 UhrHallo zusammen,
ich kann ähnliches berichten - mit konkreten Zahlen aus meinen online erzeugten Renteninformationen - Zeiten sind jeweils bis 31.12.2023 berücksichtigt:
Abgerufen am 3. Juli 2024
Rente wegen voller Erwerbsminderung: 2.761,99 EUR
Höhe Ihrer künftigen Regelsaltersrente:
bislang erreichte Rentenanwartschaft: 1.945,33 EUR
Sollten bis zum Rentenbeginn...: 3.296,36 EUR
Entgeltpunkte: 49,4742Abgerufen am 4. Februar 2025
Rente wegen voller Erwerbsminderung: 2.697,42 EUR
Höhe Ihrer künftigen Regelsaltersrente:
bislang erreichte Rentenanwartschaft: 1.942,49 EUR
Sollten bis zum Rentenbeginn...: 3.203,59 EUR
Entgeltpunkte: 49,4020Die jeweils angegebenen Rentenbeiträge sind exakt gleich hoch: AN/AG jeweils 158.446,95 EUR + 1.319,41 Arbeitsagentur.
Übrigens habe ich in 2024 keine Renteninformation per Post erhalten.
Hallo zusammen,
ich kann ähnliches berichten - mit konkreten Zahlen aus meinen online erzeugten Renteninformationen - Zeiten sind jeweils bis 31.12.2023 berücksichtigt:
Abgerufen am 3. Juli 2024
Rente wegen voller Erwerbsminderung: 2.761,99 EUR
Höhe Ihrer künftigen Regelsaltersrente:
bislang erreichte Rentenanwartschaft: 1.945,33 EUR
Sollten bis zum Rentenbeginn...: 3.296,36 EUR
Entgeltpunkte: 49,4742
Abgerufen am 4. Februar 2025
Rente wegen voller Erwerbsminderung: 2.697,42 EUR
Höhe Ihrer künftigen Regelsaltersrente:
bislang erreichte Rentenanwartschaft: 1.942,49 EUR
Sollten bis zum Rentenbeginn...: 3.203,59 EUR
Entgeltpunkte: 49,4020
Die jeweils angegebenen Rentenbeiträge sind exakt gleich hoch: AN/AG jeweils 158.446,95 EUR + 1.319,41 Arbeitsagentur.
Übrigens habe ich in 2024 keine Renteninformation per Post erhalten.

Zitat von Otscho am 4. Februar 2025, 18:19 UhrIch habe mal etwas nachgeforscht und die Vermutung, dass das Durchschnittsentgelt zur Berechnung eines Rentenpunkts im Nachhinein nochmal angepasst wurde.
Wenn ich mir dazu §3 VRechGrV ansehe, einmal in der Version für 2023, einmal in der Version für 2025:
2023
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 beträgt 43 142 Euro.
2025
(1) Das Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 beträgt 44.732 Euro.
Das "vorläufig" verschwindet immer erst 2 Jahre später, wie man sieht, ist der Wert für 2023 in der Version aus 2025 auch höher als in der vorläufigen Version aus 2023. Das würde bedeuten, die erhaltenen Rentenpunkte sind etwas weniger geworden.
-> Das würde bei mir die kleiner Verringerung erklären, allerdings nicht die 0,4 Punkte bei egon.
Ich habe mal etwas nachgeforscht und die Vermutung, dass das Durchschnittsentgelt zur Berechnung eines Rentenpunkts im Nachhinein nochmal angepasst wurde.
Wenn ich mir dazu §3 VRechGrV ansehe, einmal in der Version für 2023, einmal in der Version für 2025:
2023
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 beträgt 43 142 Euro.
2025
(1) Das Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 beträgt 44.732 Euro.
Das "vorläufig" verschwindet immer erst 2 Jahre später, wie man sieht, ist der Wert für 2023 in der Version aus 2025 auch höher als in der vorläufigen Version aus 2023. Das würde bedeuten, die erhaltenen Rentenpunkte sind etwas weniger geworden.
-> Das würde bei mir die kleiner Verringerung erklären, allerdings nicht die 0,4 Punkte bei egon.

Zitat von FSVUwe am 10. Februar 2025, 21:09 UhrHallo,
Otscho hat es perfekt erklärt.
Mir war dieser Vorgang vor 2 Jahren schon mal aufgefallen und ich hatte darauf hin mit der RV telefoniert.
Die Rentenpunkte werden erst nach dem vorläufigen Durchschnittsentgelt berechnet, auch wenn das entsprechende Jahr schon um ist
ist der Wert noch vorläufig. Erst ca 1 Jahr später wird der endgültige Wert festgestellt, was dann zu geringfügigen Änderungen bei den Rentenpunkten führt.
LG Uwe
Hallo,
Otscho hat es perfekt erklärt.
Mir war dieser Vorgang vor 2 Jahren schon mal aufgefallen und ich hatte darauf hin mit der RV telefoniert.
Die Rentenpunkte werden erst nach dem vorläufigen Durchschnittsentgelt berechnet, auch wenn das entsprechende Jahr schon um ist
ist der Wert noch vorläufig. Erst ca 1 Jahr später wird der endgültige Wert festgestellt, was dann zu geringfügigen Änderungen bei den Rentenpunkten führt.
LG Uwe
