Recht auf Abfindung

Zitat von Hansen2000 am 5. Februar 2025, 8:50 UhrGuten Morgen zusammen,
ich hatte gestern besuch von meinem Nachbarn.
Er (53) ist seit nun 22 Jahren bei selben Arbeitgeber. Bürojob. 9 Angestellte, kein Tarifvertrag.
Die Arbeitsbedingungen sind mittlerweile mies, er will aufhören-möchte aber eine Abfindung mitnehmen.
Ich meine er hat kein Anrecht wg der og Punkte.
Habt Ihr Erfahrungen gemacht, könnt Ihr Tipps geben?
Lg und einen guten Morgen!
Guten Morgen zusammen,
ich hatte gestern besuch von meinem Nachbarn.
Er (53) ist seit nun 22 Jahren bei selben Arbeitgeber. Bürojob. 9 Angestellte, kein Tarifvertrag.
Die Arbeitsbedingungen sind mittlerweile mies, er will aufhören-möchte aber eine Abfindung mitnehmen.
Ich meine er hat kein Anrecht wg der og Punkte.
Habt Ihr Erfahrungen gemacht, könnt Ihr Tipps geben?
Lg und einen guten Morgen!

Zitat von MFZ73 am 5. Februar 2025, 9:45 UhrPraktisch keine Chance, hängt von der Bereitschaft des AG ab bzw. würde nur gehen, wenn der AG kündigen und die Kündigungsfrist von max. 7 Monaten drücken will.
Bei KMU <10MA (es werden Vollzeitstellen der Angestellten zusammengezählt, d.h., wenn 4 TZ-Kräfte dort sind, kommt das zusammen auf ca. 7 Vollzeitstellen, also weit weg von 10) kann der AG ohne Angabe von Gründen jederzeit mit der vorgeschriebenen Kündigungsfrist von max. 7 Monaten (abhängig von der Beschäftigungsdauer des AN) kündigen. Nur dann, wenn es statt 7 Monaten eben nur 3 sein sollen oder eine sofortige Aufhebung verhandelt werden soll, kann/muss der AG mit einem Geldausgleich arbeiten.
Kann der AG betriebswirtschaftliche Gründe anführen, sieht's noch mal anders aus, aber das wird dann komplex.
Praktisch keine Chance, hängt von der Bereitschaft des AG ab bzw. würde nur gehen, wenn der AG kündigen und die Kündigungsfrist von max. 7 Monaten drücken will.
Bei KMU <10MA (es werden Vollzeitstellen der Angestellten zusammengezählt, d.h., wenn 4 TZ-Kräfte dort sind, kommt das zusammen auf ca. 7 Vollzeitstellen, also weit weg von 10) kann der AG ohne Angabe von Gründen jederzeit mit der vorgeschriebenen Kündigungsfrist von max. 7 Monaten (abhängig von der Beschäftigungsdauer des AN) kündigen. Nur dann, wenn es statt 7 Monaten eben nur 3 sein sollen oder eine sofortige Aufhebung verhandelt werden soll, kann/muss der AG mit einem Geldausgleich arbeiten.
Kann der AG betriebswirtschaftliche Gründe anführen, sieht's noch mal anders aus, aber das wird dann komplex.

Zitat von Rente2027 am 5. Februar 2025, 9:48 Uhrso wie sich das anhört, will er ja selber kündigen? Da gibt es sowieso kein Anrecht drauf bei Eigenkündigung, auch bei 100 Mitarbeitern.
so wie sich das anhört, will er ja selber kündigen? Da gibt es sowieso kein Anrecht drauf bei Eigenkündigung, auch bei 100 Mitarbeitern.

Zitat von Muslime_Frugi am 5. Februar 2025, 9:52 UhrInteressant was du für Bekannte mit spannenden Themen hast 😉
Erbschaft…Abfindung.
…gut für deine Bekannten dass du hier so gute Connection hast.…
aber warum den Beitrag unter Gesetzliche Rente/Betriebliche Altersvorsorge eröffnen??
Interessant was du für Bekannte mit spannenden Themen hast 😉
Erbschaft…Abfindung.
…gut für deine Bekannten dass du hier so gute Connection hast.…
aber warum den Beitrag unter Gesetzliche Rente/Betriebliche Altersvorsorge eröffnen??

Zitat von Privatier am 5. Februar 2025, 10:33 UhrSolange er nicht beim CIA arbeitet, hat er kein Anrecht auf eine Abfindung:
Bericht: Abfindungsangebot an gesamtes CIA-Personal - news.ORF.at
Solange er nicht beim CIA arbeitet, hat er kein Anrecht auf eine Abfindung:
Bericht: Abfindungsangebot an gesamtes CIA-Personal - news.ORF.at

Zitat von Otscho am 5. Februar 2025, 10:38 UhrZitat von Rente2027 am 5. Februar 2025, 9:48 Uhrso wie sich das anhört, will er ja selber kündigen? Da gibt es sowieso kein Anrecht drauf bei Eigenkündigung, auch bei 100 Mitarbeitern.
Es gibt auch kein generelles Anrecht auf Abfindung bei Kündigung des Arbeitgebers, auf was soll sich das begründen?
Dazu müssen schon ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.
Zitat von Rente2027 am 5. Februar 2025, 9:48 Uhrso wie sich das anhört, will er ja selber kündigen? Da gibt es sowieso kein Anrecht drauf bei Eigenkündigung, auch bei 100 Mitarbeitern.
Es gibt auch kein generelles Anrecht auf Abfindung bei Kündigung des Arbeitgebers, auf was soll sich das begründen?
Dazu müssen schon ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.

Zitat von Hansen2000 am 5. Februar 2025, 10:40 UhrEr will nach Möglichkeit nicht kündigen...Ihm ist lar dass er damit alles verspielen würde!
Er will nach Möglichkeit nicht kündigen...Ihm ist lar dass er damit alles verspielen würde!

Zitat von MFZ73 am 5. Februar 2025, 12:14 UhrEr verspielt gar nichts. Ich bin selbst Inhaber eines KMU und da kommt es nur dann zu einer Abfindung, wenn sich der AG ggü. dem AN rechtlich falsch verhält oder er den MA noch vor der Kündigungsfrist loswerden will.
Die Frage ist also nicht, ob Dein Kollege da weg will, sondern ob der Inhaber ein Interesse daran hat, Deinen Kollegen kurzfristig loszuwerden.
Abgesehen davon geht es idR nicht um hohe Summen. Sollte Dein Kollege auf 22 Monatsgehälter abzielen, dann zeig' mir bitte den Chef eines KMU, die nach Deiner Beschreibung ja nicht so richtig gut läuft, aber mal eben so pro MA zwei Jahresgehälter vorrätig hält. Und selbst wenn das Kapital vorhanden wäre - was ein verdammtes Wunder wäre - der Chef dann auch bereit ist, diese Summe nur für den Sachverhalt auszugeben, einen (!) MA vorzeitig zu kündigen.
Der Gedanke ist in mehrfacher Hinsicht absurd.
Viel wahrscheinlicher ist, dass der Chef einem aktiven Miesepeter mehrere Abmahnungen dokumentiert und die dritte oder fünfte dann einfach zur verkürzten oder gar fristlosen Kündigung nutzt. Ganz doof ist auch, wenn MA nur für bestimmte Tätigkeiten einsetzbar sind und ausgerechnet in diesen Kurzarbeit angesetzt wird. Ist schwierig, das nachzuweisen, dass alle anderen nur auf 90% gehen, während ein bestimmter MA auf 30% Kurzarbeit gehalten wird, ist aber möglich und denkbar.
Insofern sollte sich Dein Kollege eher die Frage stellen, was er sonst noch so im Leben vorhat. Einer relativ unwahrscheinlichen Abfindung hinterherzuhecheln scheint mir nicht der richtige Weg.
Er verspielt gar nichts. Ich bin selbst Inhaber eines KMU und da kommt es nur dann zu einer Abfindung, wenn sich der AG ggü. dem AN rechtlich falsch verhält oder er den MA noch vor der Kündigungsfrist loswerden will.
Die Frage ist also nicht, ob Dein Kollege da weg will, sondern ob der Inhaber ein Interesse daran hat, Deinen Kollegen kurzfristig loszuwerden.
Abgesehen davon geht es idR nicht um hohe Summen. Sollte Dein Kollege auf 22 Monatsgehälter abzielen, dann zeig' mir bitte den Chef eines KMU, die nach Deiner Beschreibung ja nicht so richtig gut läuft, aber mal eben so pro MA zwei Jahresgehälter vorrätig hält. Und selbst wenn das Kapital vorhanden wäre - was ein verdammtes Wunder wäre - der Chef dann auch bereit ist, diese Summe nur für den Sachverhalt auszugeben, einen (!) MA vorzeitig zu kündigen.
Der Gedanke ist in mehrfacher Hinsicht absurd.
Viel wahrscheinlicher ist, dass der Chef einem aktiven Miesepeter mehrere Abmahnungen dokumentiert und die dritte oder fünfte dann einfach zur verkürzten oder gar fristlosen Kündigung nutzt. Ganz doof ist auch, wenn MA nur für bestimmte Tätigkeiten einsetzbar sind und ausgerechnet in diesen Kurzarbeit angesetzt wird. Ist schwierig, das nachzuweisen, dass alle anderen nur auf 90% gehen, während ein bestimmter MA auf 30% Kurzarbeit gehalten wird, ist aber möglich und denkbar.
Insofern sollte sich Dein Kollege eher die Frage stellen, was er sonst noch so im Leben vorhat. Einer relativ unwahrscheinlichen Abfindung hinterherzuhecheln scheint mir nicht der richtige Weg.

Zitat von Muslime_Frugi am 5. Februar 2025, 13:44 UhrGott sei dank ist @hansen2000 nicht in dieser blöden Situation, sondern nur sein Nachbar.
Gott sei dank ist @hansen2000 nicht in dieser blöden Situation, sondern nur sein Nachbar.

Zitat von Absprung_2020 am 5. Februar 2025, 15:19 Uhr@hansen2000
"...möchte eine Abfindun mitnehmen". Gruß an den Nachbarn, Ideen hat er ja! Bzw. bei derlei Idee Glück gehabt 22 Jahre den gleichen Arbeitgeber NICHT vergrault zu haben.😉
"...möchte eine Abfindun mitnehmen". Gruß an den Nachbarn, Ideen hat er ja! Bzw. bei derlei Idee Glück gehabt 22 Jahre den gleichen Arbeitgeber NICHT vergrault zu haben.😉

Zitat von SpaetzuenderNRW am 5. Februar 2025, 15:55 UhrHatte auch mal so nen Vogel, der nach über 10 Jahre im Betrieb „tollwut“ bekam. . Kündigung provoziert. Krankmeldung mit Ansage und einen Anwalt im Freundeskreis. Damals hatte ich 8 Mitarbeiter. 12 (oder mehr? Weiß ich nicht mehr genau) Wochen später dann 7. selbstverständlich ohne Abfindung.
Hatte auch mal so nen Vogel, der nach über 10 Jahre im Betrieb „tollwut“ bekam. . Kündigung provoziert. Krankmeldung mit Ansage und einen Anwalt im Freundeskreis. Damals hatte ich 8 Mitarbeiter. 12 (oder mehr? Weiß ich nicht mehr genau) Wochen später dann 7. selbstverständlich ohne Abfindung.

Zitat von Rente2027 am 5. Februar 2025, 15:58 UhrZitat von SpaetzuenderNRW am 5. Februar 2025, 15:55 UhrHatte auch mal so nen Vogel, der nach über 10 Jahre im Betrieb „tollwut“ bekam. . Kündigung provoziert. Krankmeldung mit Ansage und einen Anwalt im Freundeskreis. Damals hatte ich 8 Mitarbeiter. 12 (oder mehr? Weiß ich nicht mehr genau) Wochen später dann 7. selbstverständlich ohne Abfindung.
was war der Grund für die Tollwut? Zu wenig Gehalt oder zu wenig Anerkennung? 😉
Zitat von SpaetzuenderNRW am 5. Februar 2025, 15:55 UhrHatte auch mal so nen Vogel, der nach über 10 Jahre im Betrieb „tollwut“ bekam. . Kündigung provoziert. Krankmeldung mit Ansage und einen Anwalt im Freundeskreis. Damals hatte ich 8 Mitarbeiter. 12 (oder mehr? Weiß ich nicht mehr genau) Wochen später dann 7. selbstverständlich ohne Abfindung.
was war der Grund für die Tollwut? Zu wenig Gehalt oder zu wenig Anerkennung? 😉

Zitat von SpaetzuenderNRW am 5. Februar 2025, 16:52 UhrTatsächlich beides seinerseits verdient und von mir umgesetzt.
Tatsächlich beides seinerseits verdient und von mir umgesetzt.

Zitat von geher am 6. Februar 2025, 8:17 UhrZitat von Muslime_Frugi am 5. Februar 2025, 13:44 UhrGott sei dank ist @hansen2000 nicht in dieser blöden Situation, sondern nur sein Nachbar.
Wie das Leben so spielt. Der Großonkel meiner Nachbarin hat einen Vetter zweiten Grades dessen Schwippschwager (54) in der nahezu gleichen Situation ist. Er verfügt allerdings über 35 Arbeitsjahre. Kein Witz.
Zitat von Muslime_Frugi am 5. Februar 2025, 13:44 UhrGott sei dank ist @hansen2000 nicht in dieser blöden Situation, sondern nur sein Nachbar.
Wie das Leben so spielt. Der Großonkel meiner Nachbarin hat einen Vetter zweiten Grades dessen Schwippschwager (54) in der nahezu gleichen Situation ist. Er verfügt allerdings über 35 Arbeitsjahre. Kein Witz.

Zitat von Hansen2000 am 6. Februar 2025, 11:06 UhrZitat von Muslime_Frugi am 5. Februar 2025, 13:44 UhrGott sei dank ist @hansen2000 nicht in dieser blöden Situation, sondern nur sein Nachbar.
Ist man bei fast 3000 Beiträgen hier schon auf Vollzeit ? 😀
Zitat von Muslime_Frugi am 5. Februar 2025, 13:44 UhrGott sei dank ist @hansen2000 nicht in dieser blöden Situation, sondern nur sein Nachbar.
Ist man bei fast 3000 Beiträgen hier schon auf Vollzeit ? 😀

Zitat von Muslime_Frugi am 6. Februar 2025, 12:39 UhrKeine Freunde und Nachbarn
Keine Freunde und Nachbarn