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Re-Klassifizierungen bei US-Ausschüttungen (bei z.B. Reits) und einer Nichtanlagebescheinigung/ NV

Hallo zusammen,

ich habe folgende Fragen bzgl. der jährlichen Re-Klassifizierungen bei US-Ausschüttungen (bei z.B. Reits) und einer Nichtanlagebescheinigung/ NV.

 

Beispiel:

-Gesamteinnahmen nur aus Kapitalvermögen und alles unter Grundfreibetrag zzgl. Single Sparerpauschbetrag, daher Ausstellung einer NV Bescheinigung

 

-der einfachheitshalber gehen wir von einem identischen Grundfreibetrag 12.000EUR und Sparerpauschbetrag 1.000 EUR jeweils für 2024,2025,usw. aus

-Gesamtkapitaleinkünfte in 2024 betragen 12.999EUR. hiervon waren 3.000 Dividendenzahlungen aus US-Reits

-die 3.000 EUR Dividendenzahlungen aus Reits unterliegen im Folgejahr 2025 am 20.03. der Reklassifizierung. Bedeutet es wird ein Storno der in 2024 bezahlten 3000 EUR Dividenden durchgeführt.

Zeitgleich findet die Re-Klassifizierung der Summe statt, die meist sich nur um paar Cents unterscheidet. Mit der Re-Klassifizierung findet dann auch die „Neubuchung“ der 3000 EUR Dividenden am 20.03.2025 statt.

In dem Beleg zu diesem Vorgang steht zwar Belegdatum: 20.03.2025 und Buchungdatum 15.10.2024, allerdings:

-Das Buchungsdatum\Valutadatum ist laut Drittanbieter online Banking Software (z.B. Wiso Mein Geld und anderem Banking Programmen) definitiv 20.03.2025. Die stornierte Buchung von 15.10.2024 gibt es nicht mehr (abzurufen) und für diesen Tag (15.10.2024) gibt es keine Buchung mehr jenes Wertpapieres.

-Weiterhin: wenn ich paar Tage nach der Re-Klassifizierung in der Trade Republic App ein Kontoauszug für 10/2024 erstellen lasse, sind hier noch die falschen Dividenden Buchung, die sich ja um ein paar Cents unterscheiden gegenüber der-klassifizierten Dividenden Buchungen.

Fragen:

-macht das alles Trade Republic steuerlich alles so korrekt, wenn steuerlich immer das Datum des Zuflusses zählt?

-hat jemand ebenfalls Reits Abrechnung bei anderen Brokern und sieht korrigierte Kontoauszüge aus dem vorherigem Jahr bzw. ist die korrigierte Buchung auch im Folge- oder Ursprungsjahr?

-Wenn steuerlich das Datum des Zuflusses angewandt wird und ich 2025 meine generellen gleichbleibenden Kapitaleinkünfte von 12.999 EUR kalkuliere, aber durch die re-klassifizierten Dividenden aus 2024 !aber ausbezahlt in 2025!, erhöhen sich ja meine Kapitaleinkünfte in 2025 auf 15.999 EUR, dann ich verliere ja mein Recht auf eine NV-Bescheinigung?!

Danke für Input und sonniges Wochenende!

da kann ich überhaupt nicht helfen...

sehr gute Frage, ist bei mir auch passiert, bin gespannt ob das jemand weiß

Es gilt immer das Zufluss-/Abfluss-Prinzip nach §11 EStG mit nur wenigen Ausnahmen, die wohl aber auf Deine Punkte nicht zu treffen.

Ausschlaggebend ist nach Rechtssprechung, dass eine Einnahme dann zugeflossen ist, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld erlangt hat. Wurde so 2023 auch nochmal vom BFH bestätigt. (Und in dem Verfahren ging es noch knapper um Valuta 31.12. mit Buchung 02.01.)

Ich würde sagen: auch wenn Du mit der Re-Klassifikation in 2024 das Recht auf das Geld erhalten hast, über die Kohle konntest Du erst monate später im März verfügen. Also Zufluss März und somit Einkünfte in 2025.

 

 

 

Nein, die dividenden wurden bereits im letzten Jahr ausgeschüttet und auch ich konnte darüber dann entsprechend verfügen. Nur die Abrechnungen wurden nachträglich geändert und stellen nun den Zufluss der Gelder in 2025 dar.

Wenn Du 2024 Dividenten über 750 Euro auf dein Konto bekommst sind die 2024 zu versteuern und nehmen wir an Du hast die Steuerklärung auch schon gemacht. Erledigt.

Wenn Sich jetzt hinterher eine Änderung ergibt und Du jetzt aus deinem Invest 1000 Euro bekommen müsstest (z.B. Abrechungsfehler), werden dann 1000 Euro überweisen oder nur die Differenz von 250 Euro? Sicher nur 250, mit dem Hinweis, dass 750 bereits ausgezahlt wurden.

Wenn Du jetzt also 250 auf Dein Konto bekommst, bleibt es bei 750 in 2024 und 250 in 2025. Im Prinzip hast Du dann einen Zufluss von 1000 mit einem gleichzeitigen Abfluss von 750 (Verrechnung der Zahlung aus dem letzten Jahr), also in Summe einen Zufluss von 250 für das Jahr 2025. Was Du definitiv nicht hast sind 1000 Euro in 2024 oder in 2025 und im jeweils anderen Jahr 0 Euro.

Fazit: Du hast 2024 einen Betrag von 750 bekommen (wie der auch immer der tituliert ist, Dividende, Abschlag etc.), der in 2024 zu versteuern ist/war und einen in Höhe von 250 im Jahr 2025, der in 2025 zu versteuern ist (auch wenn der sich aus einem Anspruch von 1000 abzgl. Abschlag 750 zusammen setzt). Der Steuer ist es egal woher das Geld kommt und wie es bezeichnet ist. Es in dem Jahr und in der Höhe wie es aufs Konto kommt (Buchungstag) zu versteuern. Das nennt man das Zuflussprinzip. Alles andere würde ja bedeuten, dass Du ggfs. die Steuerklärung des letzten Jahres nochmal ändern müsstest.

Und fürs FA ist das auch egal, denn die 750 wurden besteuert und die 250 ebenso, also die komplette Summe. Dass evtl der Steuersatz für die beiden Vorgänge unterschiedlich ist, liegt jetzt eben an dem Zeitpunkt des Geld-Zuflusses. Nebenbei gefragt: ist die Auszahlung 2025 von der Bank versteuert worden? Wann ja, in welcher Höhe? Vermutlich sind nur die 250 versteuert worden, alles andere wäre mMn falsch.

@early-retired

du hast doch sicher auch die Mail von TR bekommen? Details sind bei mir nachvollziehbar.
Bei mir waren 2 REITs betroffen. Bei REITs kommt es wohl zu diesen Steuerkorrekturen.
Bei meinem Schwager war das gleiche auch bei Consors.
Ist schon nervig und teils schwer nachvollziehbar.

Zitat von MoneyMaker am 29. März 2025, 16:53 Uhr

Wenn Du 2024 Dividenten über 750 Euro auf dein Konto bekommst sind die 2024 zu versteuern und nehmen wir an Du hast die Steuerklärung auch schon gemacht. Erledigt.

Wenn Sich jetzt hinterher eine Änderung ergibt und Du jetzt aus deinem Invest 1000 Euro bekommen müsstest (z.B. Abrechungsfehler), werden dann 1000 Euro überweisen oder nur die Differenz von 250 Euro? Sicher nur 250, mit dem Hinweis, dass 750 bereits ausgezahlt wurden.

Wenn Du jetzt also 250 auf Dein Konto bekommst, bleibt es bei 750 in 2024 und 250 in 2025. Im Prinzip hast Du dann einen Zufluss von 1000 mit einem gleichzeitigen Abfluss von 750 (Verrechnung der Zahlung aus dem letzten Jahr), also in Summe einen Zufluss von 250 für das Jahr 2025. Was Du definitiv nicht hast sind 1000 Euro in 2024 oder in 2025 und im jeweils anderen Jahr 0 Euro.

Fazit: Du hast 2024 einen Betrag von 750 bekommen (wie der auch immer der tituliert ist, Dividende, Abschlag etc.), der in 2024 zu versteuern ist/war und einen in Höhe von 250 im Jahr 2025, der in 2025 zu versteuern ist (auch wenn der sich aus einem Anspruch von 1000 abzgl. Abschlag 750 zusammen setzt). Der Steuer ist es egal woher das Geld kommt und wie es bezeichnet ist. Es in dem Jahr und in der Höhe wie es aufs Konto kommt (Buchungstag) zu versteuern. Das nennt man das Zuflussprinzip. Alles andere würde ja bedeuten, dass Du ggfs. die Steuerklärung des letzten Jahres nochmal ändern müsstest.

Und fürs FA ist das auch egal, denn die 750 wurden besteuert und die 250 ebenso, also die komplette Summe. Dass evtl der Steuersatz für die beiden Vorgänge unterschiedlich ist, liegt jetzt eben an dem Zeitpunkt des Geld-Zuflusses. Nebenbei gefragt: ist die Auszahlung 2025 von der Bank versteuert worden? Wann ja, in welcher Höhe? Vermutlich sind nur die 250 versteuert worden, alles andere wäre mMn falsch.

Hi, so wie du beschrieben hast nur die "Differenz" weiter als Einkunft zu werten wäre super und (zu) einfach, aber...

Diese Reklassifizierung werden bei jeglichen Broker für die Buchung in 2024 storniert im Jahr 2025.

Dann wird die reklassifizierte Dividende (aus 2024) im Jahr 2025 korrigiert gutgeschrieben. Bei TR einsehbar in der App, als auch mit Banking Programm ist das Buchungsdatum dann 2025.

Es erfolgt daher faktisch 2x das Zuflussprinzip, einmal in 2024 und dann 2025 für die "gleiche" Dividende. Das könnte m.E. wenn man mit NV Bescheinigung oder eng mit Freigrenzen kalkuliert dann anders ausgehen. in 2025 kommt ja dann auch noch zusätzlich die reguläre Dividende für 2025, die dann in 2026 ebenfalls re-klassifiziert wird.

Ich könnte mir nur vorstellen, dass man in der Steuererklärung 2025 WErte aus der bereits abgeschlossene Steuererkärung 2024  widerufen könnte?

 

mir fällt gerade auf, man muss das gar nicht so kompliziert mit dem Grundfreibetrag und NV begründen, es reicht ja schon der Sparer Pauschbetrag um die "unfairness" da zu stellen.

Dividenden eines Reits in

2024: 999EUR Jahresdividenden, Sparerpauschbetrag: 1000EUR

2025: 999EUR Jahresdividenden+999EUR Reklasssifizierte Jahresdividenden aus 2024 =1998 zugeflossene Dividenden, aber nur Sparerpauschbetrag:1000EUR

 

Zitat von early-retired am 29. März 2025, 21:33 Uhr

Es erfolgt daher faktisch 2x das Zuflussprinzip, einmal in 2024 und dann 2025 für die "gleiche" Dividende.

Das gibt es nicht. Es ist ein Prinzip, das besagt, wann ein Betrag zu versteuern ist, nämlich dann wenn er zufließt. Du beantwortest Dir eigentlich Deine Frage selber. Die Dir zustehende Dividende von 2024 ist die in zwei Zahlungen bezahlt worden (in zwei Tranchen zugeflossen) und damit sind die zwei Zuflüsse in der jeweiligen Steuerperiode zu versteuern. Es bleibt also dabei.

Um das Prozedere etwas genauer zu beleuchten schreibt z.B. die ING:

"Bei Dividenden für US-Immobiliengesellschaften (REITs) kann es nach Abschluss des Geschäftsjahres zu Anpassungen in der steuerlichen Behandlung nach US-Recht kommen. Das sind amerikanische Wertpapiere, die auch Immobilienbeteiligungen beinhalten.

Bei der Reklassifizierung werden die ursprünglichen Ausschüttungen neu in mehrere Bestandteile zerlegt. Am Anfang eines Geschäftsjahrs ist für das Unternehmen meist noch nicht klar, woher die Erträge stammen. Deshalb sind die Ausschüttungen erst mal eine Vorauszahlung auf den zu erwartenden Gewinn. Bei einer Reklassifizierung "definieren" die Gesellschaften am Ende des Geschäftsjahres dann die Erträge steuerlich neu.

Diese Teile werden dann nachträglich in den USA unterschiedlich besteuert. Das wird dann hier nachvollzogen - und kann auch zukünftig wieder jedes Jahr passieren. Durch die Reklassifizierung kann sich dann auch die Quellensteuer ändern. Damit können nachträglich auch Steuern zusätzlich belastet oder gutgeschrieben werden."

Also das in 2024 waren Vorauszahlungen auf Ausschüttugen von erwarteten Gewinnen (Dividenden). Und durch die nachträglich veränderte steuerliche Zuordnung im Quellland, verändert sich dort die steuerliche Betrachtung und ggfs Belastung. Das wird natürlich hier in Deutschland weitergegeben und ggfs neu berechnet. Aber ändert aber nichts an deinem Zufluss einer Ausschüttung in 2024. Bei der Neuberechnung insbesondere der Quellensteuer, kann es hier evtl zu nicht rückerstatteter Quellensteuer und Verschiebungen im Bereich des Steuerfreibetrags kommen. Bzgl. der Quellensteuer müsste man sich dann an die USA wenden (viel Spaß...) und das mit dem Freibetrag niveliert sich vermutlich. Denn, wenn das jedes Jahr passiert, gleicht sich das eh im Lauf der Zeit aus, d.h. Du hast in 2025 die Nachzahlung von  2024 und die Abschläge von 2025....

Bleibt: Du hast eine Vorabzahlung erhalten, die in dem Jahr wo Sie auf Deinem Konto aufschlägt zu versteuern ist. Genaugenommen macht das die Bank ja schon für Dich. Dann ergibt sich eine Nachkalkulation. Diese wird dann als Differenz (i.d.R. wieder bereits versteuert) ausgezahlt. Dem deutschen Fiskus ist es egal warum Du Kohle bekommen hast. Nur wann Du Sie bekommen hast und dass sie dann auch in der Steuerperiode versteuert wird. Also musst Du diesbezüglich vermutlich gar nichts tun.

Aber zurück zum Thema: Bei Deinem NV-Antrag musst Du deine Kapitaleinkünfte (brutto) in dem Jahr angeben in dem sie geflossen sind, und das sind dann eben die Abschlagszahlungen. Im Folgejahr wären das dann die Nachzahlungen (org. Betrag minus Abschlag).

Zitat von early-retired am 29. März 2025, 21:43 Uhr

2024: 999EUR Jahresdividenden, Sparerpauschbetrag: 1000EUR

2025: 999EUR Jahresdividenden+999EUR Reklasssifizierte Jahresdividenden aus 2024 =1998 zugeflossene Dividenden, aber nur Sparerpauschbetrag:1000EUR

Wie? Hast Du jetzt 999+1998 also in Summe 2997 Euro erhalten oder doch nur ingesamt 1998 in Form eines Abschlags von 999 in 2024 und einer Restzahlung von 999 in 2025? Also solange Du in 2025 keine Buchung von 1998 auf Deiner Bank findest dürfte der Sachverhalt klar sein. Dividendenanspruch für 2024: 1998 Euro, bezahlt in 2 Tranchen eine 2024 und eine 2025, oder? Und jetzt die Kontrollfrage: wann sind die Beträge zu versteuern und damit im NV-Antrag anzugeben?

super Erklärung, vielen Dank!