Notargebühren Ehevertrag ?

Zitat von selfmade am 9. Mai 2025, 10:53 UhrHallo,
meine Frau und ich möchten gerne eine Ehevetrag machen.
Die Angaben aus dem Sekretariat des Notars zu den Kosten verwirren mich etwas.
Anscheined sind die Grundgebühren bei einem Vermögen (Ehefrau+Ehemann, ohne Schulden) bei ca. 400.000 = ~ 1500€+Mwst jedoch bei 550000€ gleich mal bei 2300€+Mwst. Hier scheint ein graviernder Sprung von unterhalb 500tsd zu über 500tsd zu sein. Ist das so?
Was aber noch verwirrender ist, sind die naderen Bearbeitungsgebühren.
Hier wurde mir mitgeteilt, dass diese ca bei 2500,-€ liegen können.
Auf die Fragte was hier 2500 € kostet wurden mir Gebühren für die Seiten des Eehevertrages plus Abschriften von 0,15€ mitgeteilt.
Da bin ich nun etwas verwirrt , da ich ja kein Buch drucken lasse.
Auf was müssen wir uns hier konzentrieren, damit hier die Kosten einigermaßen im Rahmen bleiben und gibt es dazu keine klare Regelung?
z.B. Ehevertrag 10 Seiten, Wert 450000 Beider Eheleute zusammen , 1 Vorgespräch beim Notar zusammen, 2 Telefonate im Büro des Notars und eine Änderung des Ehevetragsentwurfes.
?
Wäre super, wenn wir hier in diesem Forum etwas klarheit bekommen könnten.
Schöne Grüße
selfmade
edit: soeben hatte ich noch die Info gefunden:
Gebührentabelle nach Reinvermögen,
Geschäftswert bis ......einfach Gebühren
dort steht:
Beachten Sie bitte, dass es sich bei der notariellen Beglaubigung eines Ehevertrags um eine Beurkundung eines Vertrags handelt. Deswegen kann das Doppelte der vollen Gebühr erhoben werden.
Wie habe ich das KANN zu verstehen? kann der Notar auch z.B. nur das 1,5 fache verlangen?
Macht das überhaupt ein Notar?
Hallo,
meine Frau und ich möchten gerne eine Ehevetrag machen.
Die Angaben aus dem Sekretariat des Notars zu den Kosten verwirren mich etwas.
Anscheined sind die Grundgebühren bei einem Vermögen (Ehefrau+Ehemann, ohne Schulden) bei ca. 400.000 = ~ 1500€+Mwst jedoch bei 550000€ gleich mal bei 2300€+Mwst. Hier scheint ein graviernder Sprung von unterhalb 500tsd zu über 500tsd zu sein. Ist das so?
Was aber noch verwirrender ist, sind die naderen Bearbeitungsgebühren.
Hier wurde mir mitgeteilt, dass diese ca bei 2500,-€ liegen können.
Auf die Fragte was hier 2500 € kostet wurden mir Gebühren für die Seiten des Eehevertrages plus Abschriften von 0,15€ mitgeteilt.
Da bin ich nun etwas verwirrt , da ich ja kein Buch drucken lasse.
Auf was müssen wir uns hier konzentrieren, damit hier die Kosten einigermaßen im Rahmen bleiben und gibt es dazu keine klare Regelung?
z.B. Ehevertrag 10 Seiten, Wert 450000 Beider Eheleute zusammen , 1 Vorgespräch beim Notar zusammen, 2 Telefonate im Büro des Notars und eine Änderung des Ehevetragsentwurfes.
?
Wäre super, wenn wir hier in diesem Forum etwas klarheit bekommen könnten.
Schöne Grüße
selfmade
edit: soeben hatte ich noch die Info gefunden:
Gebührentabelle nach Reinvermögen,
Geschäftswert bis ......einfach Gebühren
dort steht:
Beachten Sie bitte, dass es sich bei der notariellen Beglaubigung eines Ehevertrags um eine Beurkundung eines Vertrags handelt. Deswegen kann das Doppelte der vollen Gebühr erhoben werden.
Wie habe ich das KANN zu verstehen? kann der Notar auch z.B. nur das 1,5 fache verlangen?
Macht das überhaupt ein Notar?

Zitat von MFZ73 am 9. Mai 2025, 12:16 UhrNormalerweise sollte das bei jedem Notar das gleiche kosten, weil sich das nach der Gebührenordnung für Notare richtet:
Notarkosten berechnen: Welche Gebühren drohen? - Anwalt.org
Möchten Eheleute den gesetzlichen Güterstand ändern, ist dafür ein notarieller Ehevertrag nötig. Den Notarkosten beim Ehevertrag liegt dabei das zusammengerechnete Reinvermögen beider Ehegatten zugrunde. Das GNotKG schreibt für die Berechnung eine doppelte Gebühr (KV Nr. 21100 GNotKG) vor.
Der Gebührensprung ergibt sich durch die Grenze zwischen 500T€ und 500.001€. Da gibt's verschiedene Grenzen bzw. Wertespannen, ab denen die Gebühr sprunghaft steigt.
Normalerweise sollte das bei jedem Notar das gleiche kosten, weil sich das nach der Gebührenordnung für Notare richtet:
Notarkosten berechnen: Welche Gebühren drohen? - Anwalt.org
Möchten Eheleute den gesetzlichen Güterstand ändern, ist dafür ein notarieller Ehevertrag nötig. Den Notarkosten beim Ehevertrag liegt dabei das zusammengerechnete Reinvermögen beider Ehegatten zugrunde. Das GNotKG schreibt für die Berechnung eine doppelte Gebühr (KV Nr. 21100 GNotKG) vor.
Der Gebührensprung ergibt sich durch die Grenze zwischen 500T€ und 500.001€. Da gibt's verschiedene Grenzen bzw. Wertespannen, ab denen die Gebühr sprunghaft steigt.

Zitat von Privatier am 9. Mai 2025, 15:10 UhrJa, das kann ganz schön teuer sein. Wir hatten damals bestimmt 4, 5 längere Gespräche und der Vertrag umfasst auch einige Seiten.
Und da ich ein Sparfuchs durch und durch bin, habe ich natürlich auch hierbei den Notar runtergehandelt.
Ja, das kann ganz schön teuer sein. Wir hatten damals bestimmt 4, 5 längere Gespräche und der Vertrag umfasst auch einige Seiten.
Und da ich ein Sparfuchs durch und durch bin, habe ich natürlich auch hierbei den Notar runtergehandelt.