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Hallo zusammen,

ich lese seit ein paar Wochen hier mit und dachte es wird so langsam mal Zeit für eine kurze Vorstellung meiner Person / Motivation / Situation.

Ich bin vor ein paar Tagen 40 geworden und bin (noch) Beamter.

Seit ein paar Jahren ist es meine Wunschvorstellung den Staatsdienst pünktlich zu meinem 50. Geburtstag zu kündigen und mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen. Bis dahin hätte ich dann natürlich gerne ein entsprechendes Polster um die Zeit bis zur regulären Rente / Pension mit 67 aus Ersparnissen / Zinsen / Dividenden bestreiten zu können. Da mir mit Erreichen des 67. Lebensjahres sowohl ein geringer Rentenanspruch aus meiner Zeit als Angestellter, als auch Pensionsansprüche aus meiner Beamtenlaufbahn zustehen, muss das finanzielle Polster nicht alle Ausgaben bis zum (hoffentlich späten) Lebensende abdecken (es wäre aber schön, wenn auch nach dem 67. Geburtstag noch ein bisschen was davon übrig ist).

Unglücklicherweise arbeite ich erst seit ein paar Jahren an der Idee mein restliches (berufliches) Leben so gestalten zu können, in meinen Zwanzigern und auch noch in den ersten Jahren der Dreißiger habe ich dummerweise mal mehr und mal weniger über meine Verhältnisse gelebt 😳 und hatte dementsprechend auch eher Schulden und Dispo als Aktien und Tagesgeld  😡

Mittlerweile hat sich die Situation aber glücklicherweise etwas gedreht, so dass ich nun seit knapp 2 Jahren komplett schuldenfrei bin und mein Portfolio zwischenzeitlich knapp 60.000 Euro umfasst. Der Plan ist, dass ich hier jährlich rund 22.000 Euro zusätzlich investiere, sodass ich bis zu meinem 50. mit Kurssteigerungen / Zinsen eigentlich bei + / - 300.000,- angekommen sein sollte. 😉

Da niemand sagen kann, wie sich Kapitalertragssteuer, etc. bis dahin entwickeln, ist es schwer den weiteren Verlauf planen zu können, ich denke / hoffe aber mal, dass die 300.000,- durchaus reichen sollten um die 17 Jahre bis zur Rente bei einem jährlichen Finanzmittelbedarf von knapp 20.000,- Euro zu überbrücken, es ist ja auch nicht gesagt, dass durch die ein oder andere Tätigkeit (z.B. Minijob oder Saisontätigkeit) nicht noch ein paar zusätzliche Euros in die Kasse kommen. Außerdem würde ich nach meinen derzeitigen Vorstellungen zumindest einen Teil des Jahres zu günstigeren Lebenshaltungskosten im Ausland verbringen wollen.

Ein Problem sehe ich momentan noch in der Krankenversicherung. Als Bemater bin ich derzeit zu 50% privat verischert (knapp 270 ,- Euro / Monat), die anderen 50% der Arztkosten übernimmt die Beihilfe meines Dienstherren. Mit dem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis fällt die Beihilfe natürlich weg, sodass ich mich zu 100% privat versichern müsste (was dann in etwa doppelte Kosten bedeuten würde). Ich spiele daher derzeit mit dem Gedanken im Anschluss an meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis für ein paar Wochen / Monate nochmal eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunhemen um in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen, das ist aber alles noch ferne Zukunftsmusik.

Soviel erst mal zum Einstieg und danke schon mal für die ganze Inspiration die ich in den letzten Wochen aus euren Beiträgen ziehen konnte 😎

Grüße

Euer Staatsdiener 😕

Zitat von Staatsdiener80 am 28. Januar 2021, 16:24 Uhr

Seit ein paar Jahren ist es meine Wunschvorstellung den Staatsdienst pünktlich zu meinem 50. Geburtstag zu kündigen und mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen.

Erstmal Hallo!

Kündigen ist nicht, das weißt du doch sicher? Lassen die dich denn gehen?

Hallo,

ja, „kündigen“ ist natürlich die falsche Begrifflichkeit, Beamte müssen einen Antrag auf Entlassung stellen, diesem ist vom Dienstherrn i.d.R. zum gewünschten Datum zu entsprechen (sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, in diesem Fall könnte man sich dann auf einen späteren Zeitpunkt verständigen).

Da raus zu kommen sollte also nicht das Problem werden, sofern man die Entlassung frühzeitig beantragt, kann der Dienstherr auch nur sehr schwer dringende dienstliche Gründe anführen, da er genug Zeit hatte sich auf die gewünschte Entlassung vorzubereiten (z.B. neues Personal einzustellen oder intern umzustrukturieren).

Grüße

Euer Staatsdiener

 

Hallo Staatsdiener,

Das ist ja spannend. Sich aus der Verbeamtung entlassen werden zu wollen hatten wir hier noch nicht.

Kannst du grob datstellen wie es sich dann mit Pensionsansprüchen verhält? Bei gesetzlich Versicherten sind es dann einfach die angesammelten Rentenpunkte.

Die 20k sind schon etwas knapp. Fallen doch die KV Beiträge an und die Inflation hast du nicht berücksichtigt bei der vereinfachten Rechnung 300k/15.

Mit der 4% Regel wie sie der Forumgründer hier darstellt wären es gerade mal 12k p.a..

 

Hallo,

ich versuche es mal einfach darzustellen:

Beamte bekommen pro Dienstjahr 1,79375 % Ruhegehalt (macht nach 40 oder mehr Dienstjahren dann maximal 71;75 % vom letzten „Gehalt“). Früher wurden Beamte beim Ausscheiden aus dem Dienst automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (was auf Grund des von Natur aus niedrigeren Bruttogehalts im Vergleich zu vergleichbaren Angestellten nachteilig war). In manchen Ländern und beim Bund wurde daher bereits das „Altersgeld“ eingeführt, wenn man das nutzt (der Beamte kann bei Entlassung auf eigenen Wunsch wählen ob er nachversichert werden oder später dann Altersgeld beziehen möchte), bleiben die bis zum Ausscheiden aus dem Dienst gesammelten %-Punkte  erhalten und der Beamte erhält mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters die so erworbenen Pensionsansprüche abzüglich 10,8 %.

Kleines Beispiel (Familien- und andere Zuschläge lasse ich hier der Einfachheit halber mal außen vor):

20 Dienstjahre x 1,79375 = 35,875 %

Letzte Besoldung A10 Stufe 6 = 3.988 Euro

3.988 x 35,875 % = 1.430 Euro abzüglich 10,8 % (154) = 1,276 Bruttopension

 

So wie ich es verstanden habe sollte die 4% Regel Anwendung finden wenn man Kapitalverzehr vermeiden will, in meinem Plan gehe ich natürlich von Kapitalverzehr aus, ich möchte das Kapital nur möglichst nicht auf „0“ aufbrauchen. Hatte vorhin auch vergessen noch zu erwähnen, dass ich mit 65 nochmal eine Finanzspritze von voraussichtlich knapp 100.000,- Euro aus einer Lebensversicherung bekomme. Die kommen dann also auch noch in den Topf dazu.

Grüße

Euer Staatsdiener

Von 300.000 € frugal 17 Jahre zu leben könnte mit Kapitalverzehr knapp hinkommen, d.h. pro Monat ca. 1500.

Ggf wäre Teilzeit die bessere Alternative ?!

Achte auf deine Gedanken! Sie sind der Anfang deiner Taten.

Vielen Dank für die Antwort. Wusste ich bislang so nicht. Nur den Abzug von 10,8% habe ich nicht verstanden wenn du die Pension doch erst mit 67 beziehen willst.

Dein Plan wäre außerhalb meiner Wohlfühlzone. Wenn du mit wenig klar kommst kann es natürlich gehen, aber für einen klischeehaften Beamten ist das schon kühn 🙂

Die 4% Regel garantiert historisch gesehen nicht eine Pleite und schon gar nicht den vollen Kapitalerhalt.

https://www.finanzen-erklaert.de/4-regel-sicher-ab-60/

 

Zitat von Muslime_Frugi am 28. Januar 2021, 23:01 Uhr

Nur den Abzug von 10,8% habe ich nicht verstanden wenn du die Pension doch erst mit 67 beziehen willst.

Hmm, hab jetzt mal etwas genauer nachgelesen, auf die schnelle konnte ich hierfür jetzt aber auch keine Rechtsgrundlage entdecken, eventuell liegt hier ein Fehler der hiesigen Personalbteilung vor (ich bin der einzigste Beamte bei uns im Haus und daher kennen die sich im Beamtenrecht auch nicht zu 100% aus) - werde hibsichtlich des Abschlags nochmal um Überprüfung / Klärung bitten.

 

Ich starte die Tage mal noch einen Post mit konkreten Zahlen im Forum Strategie / Entnahmepläne, dort passt die Thematik zur weiteren Beratung vermutlich besser rein als hier.

Grüße

Euer Staatsdiener

 

 

Zitat von Ernst am 28. Januar 2021, 22:08 Uhr

Von 300.000 € frugal 17 Jahre zu leben könnte mit Kapitalverzehr knapp hinkommen, d.h. pro Monat ca. 1500.

Ggf wäre Teilzeit die bessere Alternative ?!

Mit 50 in Teilzeit zu gehen stellt für mich, zumindest nach derzeitigem Kenntnisstand, keine Alternative dar. Vom Finanzmittelbedarf her gesehen könnte ich meine Arbeitszeit schon jetzt von den regulären 41 auf 16 Wochenstunden reduzieren ohne etwas an meinem Lebensstandart verändern zu müssen (mal abgesehen von den knapp 22.000 Euro die ich jährlich zusätzlich zu meinem "Notgroschen" investieren möchte, das ginge dann natürlich nicht mehr). Zu den konkreten Zahlen meines Vorhabens / Plans / Wunsches schreibe ich dann aber wie schon erwähnt nochmal was im Forum Strategie / Entnahmepläne.

Grüße

Euer Staatsdiener

Moin,

 

ich bin auch Beamter (des Bundes) und kann dazu Folgendes sagen (Gesetzestext AltGG auf den ich mich beziehe https://www.gesetze-im-internet.de/altgg/BJNR338610013.html):

  • Deine Rechnung ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Die 10,8% spielen keine Rolle, diese kommen nur zum tragen wenn du gem. §3 Abs. 3 Satz 2 AltGG  eine der 4 Alternativen erfüllst (schwerbehindert, erwerbsgemindert usw.). Ich gehe mal davon aus, dass das nicht zutrifft.
  • Altersgeld gibt es somit gem. §3 Abs. 3 Satz 1 AltGG erst ab der "Regelaltersgrenze" also aktuell 67 Jahren (Anspruch "ruht" bis dahin). Genau wie auch die Pension regulärer Beamter.
  • Das Altersgeld wird im  Vergleich zur Pension noch um pauschal 15% gekürzt (gilt nur für den Bund, ).
  • Kalkulation ist also mit deiner Brutto-Zahl: 3988€ * 20 Dienstjahre * 0,0179375%/Dienstjahr * 0,85 = 1216€
  • Du erhältst also ab 67 1216€ Brutto.
  • Wichtig ist hierbei noch zu beachten, dass dieser Wert nicht inflationiert werden muss, da er durch die regelmäßigen Besoldungsanhebungen (idR >= Inflation) mitsteigt.
  • Teilzeit/Urlaub ohne Dienstbezüge geht normalerweise nicht wenn man keine Kinder <18 Jahre hat.
  • Du schreibst du brauchst 20000€ (1666€/monat). Die Zeit zwischen 50 und 67 musst du also vom Kapital leben.
  • Kapitalentnahme 1666€/Monat ergibt bei einer angenommenen Rendite (Sequence of Return und Inflation berücksichtigt) von 4% ein Restvermögen von 100.000€ (heutige Kaufkraft) mit 67. (Berechnung mit eingegebenen Daten https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=7bb50ybpmo). Steuern kannst du hierbei mit Olis Methoden auf (fast) Null reduzieren (LIFO usw. https://frugalisten.de/steuern-kapitalertraege-privatier-optimieren/)
  • Mit 67 erhältst du dann die 1216€ auf die du so an sich wenig Steuern zahlst (Grundfreibetrag + GKV werden im Jahr abgezogen). Zusätzlich kannst du mit der 4% Regel (die du noch mit Olis Methoden insb. CAPE optimieren solltest) 333€/Monat aus den 100.000€ dauerhaft mit recht geringem Risiko entnehmen. Also 1549€ Brutto. Aufgrund des insgesamt höheren nicht-Kapital-Einkommens dürfte die Steuerlast hier ein kleines bisschen höher sein als davor (grob überschlagen ca. 50-60€).
  • KV ist ein nicht einfaches Problem. PKV musst du unbedingt raus, die würde im Alter bei 100% ohne Beihilfe alles zerstören (Pensionäre bekommen ja 70% Beihilfe).
  • Wie du vorgeschlagen hast: Midijob (>=451€) annehmen und so in die GKV. ACHTUNG: Muss unter 55 Jahren passieren. 
  • Problem: Du wirst ab 67 weiterhin in der freiwilligen GKV sein, nicht in der KVdR (Bedingung >90% in 2. Hälfte Berufsleben schaffst du eher nicht). Das bedeutet, dass du auch auf Kapitalerträge Beiträge zahlen musst. Für Details schau dir das an: https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/ (Tabelle GKV-Beiträge als Rentner) und https://frugalisten.de/krankenversichert-als-privatier/

 

Du siehst, der Plan ab 50 nicht mehr arbeiten scheint schon sehr knapp kalkuliert. Ein Vermögen von 300.000€ mit 50 ist dafür nach meiner Einschätzung eher zu gering. Optionen:

  • In ein deutlich günstigeres Land auswandern
  • Länger arbeiten (aber nicht länger als 53-54, sonst kommst du nicht mehr in die GKV!!)
  • mehr sparen/mehr verdienen
  • Ab 50 in einem Midijob längerfristig arbeiten der die GKV bezahlt und gleichzieitig das Vermögen ein bisschen schont

Meine Einschätzung: Es ist NICHT SINNVOLL zwischen 55 und 67 auszusteigen. Die Zeit bis zur Pension ist da zu kurz damit sich die Kosten/Abschläge lohnen und du kommst (fast) nicht aus der PKV raus, die bleibt dann ein Leben lang. Also entweder vor 55 "kündigen" oder wie jeder andere auf die Pension warten.

Hoffe das hilft etwas 🙂

Zitat von Privatier am 28. Januar 2021, 16:46 Uhr
Zitat von Staatsdiener80 am 28. Januar 2021, 16:24 Uhr

Seit ein paar Jahren ist es meine Wunschvorstellung den Staatsdienst pünktlich zu meinem 50. Geburtstag zu kündigen und mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen.

Erstmal Hallo!

Kündigen ist nicht, das weißt du doch sicher? Lassen die dich denn gehen?

Das wärs ja wenn man sich da bis zum Lebensende verkaufen würde 🙂 Es ist nur so dass es nach der Entlassung nicht vorgesehen ist, dass man nochmal zurück in den Job kommt (unmöglich ist das auch nicht, hängt vom Bedarf ab).

Das Altersgeldgesetz wurde sogar explizit dafür gemacht um die Jobmobilität zu erhöhen und den Ausstieg nicht so hart zu machen:

"Mit dem Gesetz wird für freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten (nachfolgend Bedienstete) ein Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld gegen den vormaligen Dienstherrn gewährt.
Hauptziel des Altersgeldgesetzes ist, die Mobilität und Flexibilität der Bediensteten zu erhöhen und den Austausch mit der Wirtschaft zu fördern, indem die mit der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verbundenen wirtschaftlichen Nachteile abgebaut werden."

(Quelle: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810680.pdf)

 

 

Zitat von just am 29. Januar 2021, 22:53 Uhr
  • Teilzeit/Urlaub ohne Dienstbezüge geht normalerweise nicht wenn man keine Kinder <18 Jahre hat.

Du siehst, der Plan ab 50 nicht mehr arbeiten scheint schon sehr knapp kalkuliert. Ein Vermögen von 300.000€ mit 50 ist dafür nach meiner Einschätzung eher zu gering. Optionen:

  • In ein deutlich günstigeres Land auswandern

Heisst das, dass der Anspruch auf Teilzeit nicht für Beamte gilt?

Der Wegzug in ein anderes Land ist eine gute Möglichkeit, Kosten zu reduzieren, z.B. Rumänien, Georgien oder Vietnam.
Wenn man aus dem Job aussteigt, kann man ja etwas machen, was mehr Spass macht, und so nebenher Geld verdienen.
Warum nicht mal vier Wochen auf dem Bau arbeiten, oder bei der Ernte helfen, das ist besser als jedes Fitnesstudio.

Achte auf deine Gedanken! Sie sind der Anfang deiner Taten.

Hallo,
danke für die umfangreichen Ausführungen, leider sind sie in meinem Fall jedoch wenig zutreffend. Ich habe extra mehrfach geschrieben, dass ich noch ein neues Thema mit konkreten Zahlen in einem anderen Teil des Forums erstelle. Die ganzen Ausführungen waren, wenn auch sicherlich gut gemeint, leider für die Füße... ich bin weder Bundesbeamter, noch A 10, noch habe ich mit 50 nur 20 ruhegehaltsfähige Dienstjahre (waren alles nur fiktive Angaben) und die Rentenansprüche die ich noch habe werden auch nicht berücksichtigt. Zudem wäre Teilzeit für mich durchaus auch momentan schon möglich (und das natürlich nicht auf Basis der „Brückenteilzeit“ oder sonstiger Regeln die tatsächlich nur für Angestellte gelten).

Ich bitte hiermit nochmals von wilden Berechnungen / Diskussionen über fiktive Zahlen / Rechenbeispielen abzusehen bis ich die zutreffenden Zahlen wie bereits mehrfach angekündigt veröffentlicht habe. Mein Eingangspost hier war zur lediglich zur Vorstellung und freundlichen Begrüßung der Forenmitglieder gedacht, ein kurzes „Hallo, willkommen im Forum, viel Spaß hier“ hätte als Reaktion in diesem Bereich des Forums vollkommen gereicht.

Schönes Wochenende!

Euer  Staatsdiener

Naja du hattest in deinem eingangspost ja auch konkrete Zahlen genannt, dann brauchst du dich doch nicht zu wundern, dass hier Vorschläge kommen und wild diskutiert wird. Nicht jeder beherrscht die Kunst des Beamtenmikados 😀

Zitat von Ernst am 30. Januar 2021, 7:23 Uhr

Heisst das, dass der Anspruch auf Teilzeit nicht für Beamte gilt?

Doch, man kann auf 50% gehen. Alles was darunter liegt, benötigt allerdings besondere Gründe: Kinder, pflegebedürftige Angehörige etc. Gilt so zumindest in BW, dürfte aber in anderen Bundesländern sehr ähnlich sein. Es wird bei Beamten allerdings wohl nicht immer jeder Antrag auf Teilzeit genehmigt. Jedenfalls habe ich in einem Lehrerforum auch schon mal von nicht genehmigten Anträgen gelesen. Mir wurde mein Sabbatical immerhin genehmigt, ist ja auch eine Form von Teilzeit.

Übrigens: In BW kann man sich als Landesbeamter wohl ab 58 bis zur Pension beurlauben lassen. Es gibt auch die Möglichkeit, bis zu drei Sabbaticals anzusparen und nach hinten zu schieben. In der Kombination wäre man dann schon mit 55 draußen. Vermutlich hat der Threadersteller derlei schon bedacht und alle Optionen durchgespielt. Den ungewollten Hinweis möge er mir daher verzeihen 😉

@staatsdiener80

Hallo, willkommen im Forum, viel Spaß hier.

Achte auf deine Gedanken! Sie sind der Anfang deiner Taten.
Zitat von Ernst am 30. Januar 2021, 7:23 Uhr
Zitat von just am 29. Januar 2021, 22:53 Uhr
  • Teilzeit/Urlaub ohne Dienstbezüge geht normalerweise nicht wenn man keine Kinder <18 Jahre hat.

Du siehst, der Plan ab 50 nicht mehr arbeiten scheint schon sehr knapp kalkuliert. Ein Vermögen von 300.000€ mit 50 ist dafür nach meiner Einschätzung eher zu gering. Optionen:

  • In ein deutlich günstigeres Land auswandern

Heisst das, dass der Anspruch auf Teilzeit nicht für Beamte gilt?

Der Wegzug in ein anderes Land ist eine gute Möglichkeit, Kosten zu reduzieren, z.B. Rumänien, Georgien oder Vietnam.
Wenn man aus dem Job aussteigt, kann man ja etwas machen, was mehr Spass macht, und so nebenher Geld verdienen.
Warum nicht mal vier Wochen auf dem Bau arbeiten, oder bei der Ernte helfen, das ist besser als jedes Fitnesstudio.

Wer Kinder oder Pflegebedürftige hat, hat Anspruch auf Teilzeit und Beurlaubung ohne Bezüge. Es gilt §92 BBG für Bundesbeamte:

(1) 1Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn

1. sie
a) mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder pflegen oder
b) eine sonstige Angehörige oder einen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebedürftig ist nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten oder an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet, und
2. keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen.

 

Die ggf. entgegenstehenden "zwingenden dienstlichen Belange"  sind dabei sehr eng auszulegen, der Dienstherr kann diese nicht über eine längere Dauer angeben.

Wer dagegen keine Kinder und Pflegebedürftige hat kann diesen § nicht nutzen und ist auf §91 BBG angewiesen:

(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.

 

Diese "dienstlichen Belange" sowie das Wort "kann" lassen dem Dienstherrn einen weiten Spielraum. Er kann auch pauschal sagen, dass Personalmangel herrscht und diese Anträge generell abgelehnt werden. Viele Behörden wo es knapp ist (und nicht zB Personalabbau betrieben wird) nutzen dies und lehnen alle Anträge ab.

Zitat von luxander am 30. Januar 2021, 10:56 Uhr
Zitat von Ernst am 30. Januar 2021, 7:23 Uhr

Heisst das, dass der Anspruch auf Teilzeit nicht für Beamte gilt?

Doch, man kann auf 50% gehen. Alles was darunter liegt, benötigt allerdings besondere Gründe: Kinder, pflegebedürftige Angehörige etc. Gilt so zumindest in BW, dürfte aber in anderen Bundesländern sehr ähnlich sein. Es wird bei Beamten allerdings wohl nicht immer jeder Antrag auf Teilzeit genehmigt. Jedenfalls habe ich in einem Lehrerforum auch schon mal von nicht genehmigten Anträgen gelesen. Mir wurde mein Sabbatical immerhin genehmigt, ist ja auch eine Form von Teilzeit.

Übrigens: In BW kann man sich als Landesbeamter wohl ab 58 bis zur Pension beurlauben lassen. Es gibt auch die Möglichkeit, bis zu drei Sabbaticals anzusparen und nach hinten zu schieben. In der Kombination wäre man dann schon mit 55 draußen. Vermutlich hat der Threadersteller derlei schon bedacht und alle Optionen durchgespielt. Den ungewollten Hinweis möge er mir daher verzeihen 😉

Hm vielleicht sollte man dann irgendwann mal nach BW wechseln 😀 Solche guten Möglichkeiten gibt es meines Wissens beim Bund nicht. Altersteilzeit mit 60 wurde da anscheinend 2010 abgeschafft. §93 BBG:

 

(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit, höchstens der Hälfte der in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich zu leistenden Arbeitszeit, bewilligt werden, wenn

1. a) sie das 60. Lebensjahr vollendet haben,
b) das 55. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind oder
c) das 55. Lebensjahr vollendet haben und in einem besonders festgelegten Stellenabbaubereich beschäftigt sind
und
2. sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit drei Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt waren,
3. die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 beginnt und
4. dringende dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.

Hallo Staatsdiener, er geht Dir wirklich um eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und Nachversicherung oder wäre auch eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge denkbar? Würde natürlich in dieser Zeit die Beihilfe wegfallen, aber anders versichern kann man sich.

Wenn Du alles machen kannst was Du willst solltest Du etwas wollen.

Hallo Staatsdiener, willkommen im Forum und viel Spaß hier! 🙂

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