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Luxembourg: alles für einen Privatier relevante ...

es gibt zwar schon einen Thread "Wohnen im Ausland! hat jemand Erfahrungen ?"

da es aber Dutzende "Ausländer" gibt wären vielleicht landesspezifische Themenstränge sinnvoll ...

 

Ist jemand aus Luxembourg hier?

Oder hat sich schon jemand mit den landesspezifischen Regelungen befasst?

 

1. Frage wegen "frugalem" Wohnen:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Behausung - z.B. ein "Tiny House" - als Wohnsitz anmelden zu können?

bzw. warum steht bei diesem
"Chalet mit 2 Zimmern ... Schönes Mobilheim (+/- 50 m2) ... mit Gasheizung, bestehend aus: Wohnzimmer mit Einbauküche, 2 Schlafzimmer, Duschbad, überdachte Terrasse"  dabei OHNE WOHNSITZMELDUNG?

--> welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein?

 

Moin moin!

Ohne Luxembourger Recht im allgemeinen und rechtlichen Grundlagen dieses Ortes im speziellen zu kennen, mutet dieses hübsche Objekt der Umgebung nach wie eine bessere Gartenlaube in einer entsprechenden Siedlung an. Daher könnte ich mir vorstellen, dass dort eine Wohnsitzanmeldung (ähnlich wie in den meisten deutschen Laubenkolonien) rechtlich nicht möglich ist und die Formulierung genau das zum Ausdruck bringen möchte. Aber frage doch mal den Anbieter. Der wird Dir das bestimmt genauer sagen können. 💡

Zitat von Cosmic68 am 20. Juli 2021, 10:54 Uhr

Ohne Luxembourger Recht im allgemeinen und rechtlichen Grundlagen dieses Ortes im speziellen zu kennen,

...

Aber frage doch mal den Anbieter. Der wird Dir das bestimmt genauer sagen können. 💡

Es geht mir ja nicht um dieses konkrete Objekt...

Sondern um die Kenntnis der Spielregeln im Allgemeinen - darum wenn ich durch das Land fahre und hier ein leerstehendes Nebengebäude da eine ungenutzte Waschküche (mit Platz um einen Bauwagen/ein Wohnmobil daneben hinzustellen) sehe, zu wissen wo es sinnvoll ist anzufragen ob Bereitschaft zu einer Untervermietung besteht...