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Krankenversicherungsbeiträge als Freiberufler mit kurzfristiger Anstellung: Monatliches Einkommen oder Jahresbetrachtung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung, auf die ich trotz intensiver Recherche noch keine eindeutige Antwort gefunden habe. Vielleicht kann mir hier jemand aus eigener Erfahrung oder mit Fachwissen weiterhelfen.

Ausgangslage:

Ich bin Freiberufler und aktuell freiwillig gesetzlich krankenversichert – aufgrund meiner bisherigen Einkünfte zum Höchstsatz. Seit März habe ich jedoch keine neuen Projekte angenommen, meine letzte Rechnung wurde im April bezahlt. Seitdem beziehe ich nur noch Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträgen, die aber deutlich unter der monatlichen Bemessungsgrenze für den Höchstsatz liegen. Insgesamt werde ich mit allen Einkünften (freiberuflich, Vermietung, Kapital) in diesem Jahr voraussichtlich aber über der Jahresbemessungsgrenze landen.

Idee:

Um die laufenden Kosten während meiner auftragslosen Zeit zu senken, überlege ich, mich vorübergehend bei meinen Eltern für ca. 600 € monatlich anstellen zu lassen. Ziel ist, durch das Angestelltenverhältnis in die (günstigere) Pflichtversicherung zu wechseln. So könnte ich die Beitragslast reduzieren und wäre flexibel, falls ich wieder freiberuflich tätig werde.

Kernfrage:

Wie berechnet die Krankenkasse in so einem Fall die Beiträge?

  • Wird für die Monate als Angestellter tatsächlich nur das (geringe) monatliche Gehalt als Grundlage für die Beiträge herangezogen?
  • Oder erfolgt am Jahresende eine Zusammenrechnung aller Einkünfte (aus Selbstständigkeit, Anstellung, Vermietung und Kapitalerträgen), sodass ich ggf. für die Monate als Angestellter doch noch Nachzahlungen zum Höchstsatz leisten muss?

Hat jemand von euch eine ähnliche Situation erlebt oder kennt sich mit der Beitragsberechnung in solchen Mischfällen aus? Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort und bedanke mich schon jetzt für eure Unterstützung!

Viele Grüße

bizkasper

Das geht ziemlich in die gleiche Richtung wie mein Betrag weiter unten. Ich habe dazu leider immer noch nichts Verlässliches herausfinden können. Wenn du evtl. weiter kommst wäre ich dankbar, wenn du dein Ergebnis hier posten könntest.

Termin bei Krankenasse machen wo ihr Mitglied seid und Beratungsrecht habt, dauert 30 min, und ihr habt eine rechtsverbindliche Information aus erster Hand. Wieso hier Rätselraten?

man findet da schon einige Infos. z.B. firma.de oder bei der AOK auf die es sicher ankommt: Haupt und Nebenbeschäftigung, und aus was bezieht man sein Einkommen etc.

Ich denke das ist am Schluß ein Frage der Eindeutigkeit, heißt ist die Freiberuflichkeit tatsächlich aufgegeben (Nachweis?) oder ruht sie evtl. nur, weil man gerade keinen Auftrag mehr bekommen hat und macht deswegen (zwischenzeitlich) einen Midi-Job. Und eigentlich hat @Absprung_2020 ja schon die Lösung genannt: bei der KV fragen. Ich würde nur bei der Fragestellung sehr vorsichtig vorgehen, also dass der Job bei den Eltern sein soll, kommt sicher nicht so gut. Und die Begründung für die Aufgabe der Selbstständigkeit inkl eines Nachweises sollte man auch erbringen können. Aber ich fürchte dass schon die Stundenzahl des Midi-Jobs (600€ bei Mindestlohn....) nicht reicht um in die GKV zu kommen.

Und ich will hier mal den Lieblingssatz meines StB anbringen, wenn ich mit solchen Ideen bei ihm aufschlage: "das riecht sehr stark nach Gestaltungsmissbrauch".

Danke für die Rückmeldungen. Da ich tatsächlich meine Eltern bei der Abwicklung der Firma unterstütze und aktuell keine neuen Projekte annehme (also bewusst die Selbstständigkeit für die Zeit ruhen lasse) sollten die Bedenken hier nicht zutreffend sein.

... also bewusst die Selbstständigkeit für die Zeit ruhen lasse ....

sorry, aber genau das ist keine Aufgabe der Selbständigkeit ... und ich möchte meinen StB hier nicht nochmal zitieren ...