Krankenversicherung bei "Halbjahresjob"
Zitat von Otscho am 28. April 2025, 21:18 UhrHallo zusammen,
ich bin etwas am überlegen, wie ich gerne ein "kürzer Treten" gestalten würde. Ich könnte mir hier sehr gut vorstellen, einen Job ein halbes Jahr in der warmen Jahreszeit in Deutschland auszuüben und dann die andere Jahreshälfte eher mit Reisen zu verbringen bzw. einfach mal 2-3 Monate in einer schönen warmen Region zu leben. Ich überlege allerdings, wie es dann mit der Krankenversicherung aussieht. Während des "Arbeitshalbjahres" ist das natürlich klar, die andere Zeit wäre ich dann vermutlich freiwillig in der GKV. Hierfür werden ja üblicherweise alle Einkünfte herangezogen, also auch Kapitaleinkünfte. Die Frage ist dann allerdings, welche, bzw. spielt der Zeitpunkt eine Rolle? Angenommen, ich steuere das ganze so, dass ich nur während der Arbeitszeit Gewinne realisiere und während der arbeitsfreien Zeit nicht, zählen dann diese Gewinne nicht bei der Ermittlung der Beiträge zur freiwilligen GKV? Oder gibt es da nur eine Jahresbetrachtung, so dass der Realisierungszeitpunkt egal ist?
Das ganze ist sicherlich ein relativ spezieller Fall, weshalb ich dazu bisher auch nichts finden konnte. Evtl. kennt sich da ja jemand aus.
Danke und viele Grüße
Otscho
Hallo zusammen,
ich bin etwas am überlegen, wie ich gerne ein "kürzer Treten" gestalten würde. Ich könnte mir hier sehr gut vorstellen, einen Job ein halbes Jahr in der warmen Jahreszeit in Deutschland auszuüben und dann die andere Jahreshälfte eher mit Reisen zu verbringen bzw. einfach mal 2-3 Monate in einer schönen warmen Region zu leben. Ich überlege allerdings, wie es dann mit der Krankenversicherung aussieht. Während des "Arbeitshalbjahres" ist das natürlich klar, die andere Zeit wäre ich dann vermutlich freiwillig in der GKV. Hierfür werden ja üblicherweise alle Einkünfte herangezogen, also auch Kapitaleinkünfte. Die Frage ist dann allerdings, welche, bzw. spielt der Zeitpunkt eine Rolle? Angenommen, ich steuere das ganze so, dass ich nur während der Arbeitszeit Gewinne realisiere und während der arbeitsfreien Zeit nicht, zählen dann diese Gewinne nicht bei der Ermittlung der Beiträge zur freiwilligen GKV? Oder gibt es da nur eine Jahresbetrachtung, so dass der Realisierungszeitpunkt egal ist?
Das ganze ist sicherlich ein relativ spezieller Fall, weshalb ich dazu bisher auch nichts finden konnte. Evtl. kennt sich da ja jemand aus.
Danke und viele Grüße
Otscho
Zitat von Privatier am 28. April 2025, 22:24 UhrDas ist natürlich sehr speziell und hängt in der GKV glaube ich auch davon ab, ob du freiwillig in der GKV versichert bist. Das könnte dann glaube ich teurer werden (meine ich mich dunkel zu erinnern).
Frag doch mal bei der Krankenkasse direkt nach...
Das ist natürlich sehr speziell und hängt in der GKV glaube ich auch davon ab, ob du freiwillig in der GKV versichert bist. Das könnte dann glaube ich teurer werden (meine ich mich dunkel zu erinnern).
Frag doch mal bei der Krankenkasse direkt nach...
Zitat von TakeTwo am 28. April 2025, 22:48 UhrWenn Du jemand findest, der Dich das ganze Jahr anstellt und über ein Jahresarbeitszeitkonto erlaubt Deine Stunden in einem Halbjahr abzuleisten. Dann wärest Du immer versichert.
Wenn Du jemand findest, der Dich das ganze Jahr anstellt und über ein Jahresarbeitszeitkonto erlaubt Deine Stunden in einem Halbjahr abzuleisten. Dann wärest Du immer versichert.
Zitat von exitus2022 am 29. April 2025, 13:45 UhrZitat von TakeTwo am 28. April 2025, 22:48 Uhr... jemand ..., der Dich das ganze Jahr anstellt und über ein Jahresarbeitszeitkonto erlaubt Deine Stunden in einem Halbjahr abzuleisten.
... scheint mir die sinnvollste Lösung!
Der Wirt eines Biergartens oder Betreiber eines Tretbootverleih/Schönwetterausfluglokals/... hat evtl. im Winterhalbjahr eh kaum Arbeit zu vergeben?
(und ist froh, im Frühjahr nicht ALLE Saisonmitarbeiter neu einarbeiten zu müssen!)
Zitat von TakeTwo am 28. April 2025, 22:48 Uhr... jemand ..., der Dich das ganze Jahr anstellt und über ein Jahresarbeitszeitkonto erlaubt Deine Stunden in einem Halbjahr abzuleisten.
... scheint mir die sinnvollste Lösung!
Der Wirt eines Biergartens oder Betreiber eines Tretbootverleih/Schönwetterausfluglokals/... hat evtl. im Winterhalbjahr eh kaum Arbeit zu vergeben?
(und ist froh, im Frühjahr nicht ALLE Saisonmitarbeiter neu einarbeiten zu müssen!)
Zitat von TakeTwo am 29. April 2025, 17:57 UhrOder realisierst die Gewinne im Vorjahr und lebst von dem Geld im Folgejahr. Man zahlt ja nur Krankenkassenbeiträge auf Erträge, nicht auf Vermögen. Wenn Du in der freien Zeit von Deinem Tagesgeldkonto lebst, sonst keine Einkünfte hast zahlst Du einfach nur den Mindestsatz.
Der Mindestsatz ist 206€, die Mindestbemessznggrundlage ist 1248€ /Monat, soviel Einkommen dürftest Du haben. Bei mehr Einkommen anteilig mehr. Finde ich jetzt überschaubar. Bitte nochmal verifizieren, hab ich jetzt nur schnell ergoogelt.
Oder realisierst die Gewinne im Vorjahr und lebst von dem Geld im Folgejahr. Man zahlt ja nur Krankenkassenbeiträge auf Erträge, nicht auf Vermögen. Wenn Du in der freien Zeit von Deinem Tagesgeldkonto lebst, sonst keine Einkünfte hast zahlst Du einfach nur den Mindestsatz.
Der Mindestsatz ist 206€, die Mindestbemessznggrundlage ist 1248€ /Monat, soviel Einkommen dürftest Du haben. Bei mehr Einkommen anteilig mehr. Finde ich jetzt überschaubar. Bitte nochmal verifizieren, hab ich jetzt nur schnell ergoogelt.
Zitat von exitus2022 am 29. April 2025, 19:10 UhrZitat von TakeTwo am 29. April 2025, 17:57 UhrOder realisierst die Gewinne im Vorjahr und lebst von dem Geld im Folgejahr. ...
Wie setze ich auf den Hauptversammlungen der (für mein "Grundeinkommen") relevanten AGs durch, daß diese alle nur noch jedes zweite Jahr (in doppelter Höhe!) ihre Dividenden ausschütten???
Zitat von TakeTwo am 29. April 2025, 17:57 UhrOder realisierst die Gewinne im Vorjahr und lebst von dem Geld im Folgejahr. ...
Wie setze ich auf den Hauptversammlungen der (für mein "Grundeinkommen") relevanten AGs durch, daß diese alle nur noch jedes zweite Jahr (in doppelter Höhe!) ihre Dividenden ausschütten???
Zitat von TakeTwo am 29. April 2025, 19:51 UhrDividenden sind in so einem Fall doof. Diese COOs lassen sich einfach schwer überzeugen. Vielleicht doch in Tesaurierende ETF umschichten?
Oder zahlen, was es kostet, ist gedeckelt bei 1150€. Irgendwo zwischen 200€ und 1150€ wird man landen. In dem Fall für 6 Monate, vielleicht nur 5 (die ges. KV gilt weiter 1 Monat).
es ist irgendwann überschaubar.
Es trifft dann auch keinen Armen.
Dividenden sind in so einem Fall doof. Diese COOs lassen sich einfach schwer überzeugen. Vielleicht doch in Tesaurierende ETF umschichten?
Oder zahlen, was es kostet, ist gedeckelt bei 1150€. Irgendwo zwischen 200€ und 1150€ wird man landen. In dem Fall für 6 Monate, vielleicht nur 5 (die ges. KV gilt weiter 1 Monat).
es ist irgendwann überschaubar.
Es trifft dann auch keinen Armen.
Zitat von Otscho am 9. Mai 2025, 14:22 UhrRückmeldung der Krankenkasse hat leider nicht wirklich für Klarheit gesorgt. Im Grunde war es nur eine Standardantwort mit Verweise auf Infoseiten, die das Thema aber eben zu allgemein behandeln.
Rückmeldung der Krankenkasse hat leider nicht wirklich für Klarheit gesorgt. Im Grunde war es nur eine Standardantwort mit Verweise auf Infoseiten, die das Thema aber eben zu allgemein behandeln.