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Krankenversicherung als Privatier für Familie

Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren auf die finanzielle Freiheit hin. Bisher ohne ein ganz klar definiertes, quantitatives und zeitliches Ziel.
Nun habe ich mich mal hingesetzt und festgestellt, dass ich voraussichtlich in wenigen Jahren an dem Punkt angekommen bin um mir und meiner Familie die Freiheit ohne Job bei einem guten Lebensstandard zu ermöglichen.
Nach der Erkenntnis stellen sich natürlich einige Detailfragen mit denen ich mich bisher wenig beschäftigt habe.
Die Situation ist wie folgt:
- Verheiratet, ein Kind (7 Jahre)
- Beide Ehepartner arbeiten
- Vater und Kind sind privat Krankenversichert, die Frau ist gesetzlich versichert

Die Vorstellung ist nun, dass beide Ehepartner aus dem Job aussteigen. Für den Ehemann bedeutet das, dass die PKV normal weiter läuft. Die Frau dürfte dann freiwillig gesetzlich versichert werden, korrekt? Was ist hier der Mindestbeitrag in diesem Fall? Würde es sich ggf. lohnen nicht komplett den Job zu canceln sondern pflichtversichert zu bleiben mit geringem Teilzeitumfang?

VG
Sebastian

glaube irgendwas um die 228 Euro ...

Das hängt aber von den Einnahmen ab, wenn sie Mieteinnahmen oder Dividenden etc hat, kann der GKV Beitrag auch höher sein

Zitat von Privatier am 12. November 2024, 9:20 Uhr

glaube irgendwas um die 228 Euro ...

Das hängt aber von den Einnahmen ab, wenn sie Mieteinnahmen oder Dividenden etc hat, kann der GKV Beitrag auch höher sein

Gilt das unabhängig vom KV Status des Eherpartners und Kind?

na wenn du nicht arbeitest und deine GKV somit nicht direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, wird die Krankenkasse von dir (bzw. deiner Frau) eine Aufstellung deiner Einkünfte verlangen. Dazu gehören Mieteinahmen, Dividenden etc. Das wird dann eingerechnet. Wenn der Ehepartner in der PKV ist, kann es glaube ich noch einmal komplizierter werden (da kenne ich mich im Detail aber nicht aus).

Auf jeden Fall solltest du das vorher alles genau klären, da gab es bei einigen schon deutliche Überraschungen.

kann dem Beitrag von Privatier zustimmen. Bei der TK sind das gegenwärtig 286 EUR KV+40 EUR PV, zusammen 226 EUR.

Vor 4 Jahren, als ich ausstieg, war das folgendermaßen: ich, TK freiwillig versichert, Ehefrau verbeamtet, privat versichert, arbeitete weiter.

Bei der Berechnung wurden alle Einkommensströme beider Partner zusammengerechnet und die Summe dann durch 2 geteilt. Das stellte dann die Grundlage für die Berechnung meines TK Beitrags dar.

Zitat von Vision2020 am 12. November 2024, 10:30 Uhr

 

Bei der Berechnung wurden alle Einkommensströme beider Partner zusammengerechnet und die Summe dann durch 2 geteilt. Das stellte dann die Grundlage für die Berechnung meines TK Beitrags dar.

Wusste ich es doch, dass das zu Kompliktionen führen kann. Und die Kinder müssen ja auch versichert werden...

Zitat von DancingWombat am 12. November 2024, 9:16 Uhr

Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren auf die finanzielle Freiheit hin. Bisher ohne ein ganz klar definiertes, quantitatives und zeitliches Ziel.
Nun habe ich mich mal hingesetzt und festgestellt, dass ich voraussichtlich in wenigen Jahren an dem Punkt angekommen bin um mir und meiner Familie die Freiheit ohne Job bei einem guten Lebensstandard zu ermöglichen.
Nach der Erkenntnis stellen sich natürlich einige Detailfragen mit denen ich mich bisher wenig beschäftigt habe.
Die Situation ist wie folgt:
- Verheiratet, ein Kind (7 Jahre)
- Beide Ehepartner arbeiten
- Vater und Kind sind privat Krankenversichert, die Frau ist gesetzlich versichert

Die Vorstellung ist nun, dass beide Ehepartner aus dem Job aussteigen. Für den Ehemann bedeutet das, dass die PKV normal weiter läuft. Die Frau dürfte dann freiwillig gesetzlich versichert werden, korrekt? Was ist hier der Mindestbeitrag in diesem Fall? Würde es sich ggf. lohnen nicht komplett den Job zu canceln sondern pflichtversichert zu bleiben mit geringem Teilzeitumfang?

VG
Sebastian

Für Versicherte ohne oder mit geringem Einkommen beträgt die monatliche Mindestprämie in der Regel etwa 160–200 Euro (Stand 2024).

Ist jetzt zwar nicht exakt eine Antwort auf die Frage des Themenerstellers, jedoch ein wichtiger Fakt, nach unserem Privatiersdasein, ähnlich aufgestellt wie eben der Themenersteller:

Es ist nicht so wie Vision2020 schreibt sondern:

A: Privat zahlt seinen Beitrag immer privat.

B: Freiwillig Versicherter zahlt immer die (je nach Krankenkasse) irgendwie 14,4% vom Brutto. Bis zum Höchstsatz, also Beitragsbemessumgsgrenze wenn er das aus seinen Anlagen/Mieten hat!! Das kann dann eben 9xy€/mon sein. Wenn der Versicherte nur den Grundbetrag bezahlt, der Partner aber relativ mehr hat, dann wird das so lange von diesem beitragsmäßig addiert bis genau 50% des max.-Betrags erreicht sind. Also eine Deckelung beim halben Max.-Betrag. Das kann dann so ausgehen wie Vision schreibt, wäre aber blanker Zufall.

So gesehen sollte der freiwillig versicherte Partner der 'Ärmere' der Partnerschaft sein und weniger als die Hälfte bezahlen müssen. Zudem meine Empfehlung dringend zu prüfen, ob der Freiwilllige später in die GKV der Rentner reinkommt, sonst über Private KV nachdenken.

Beratungstermin bei der GKV hilft, das detailliert zu klären!!

Wie immer gilt für jeden: gut vorbereiten, der Teufel steckt im Detail...