Können Selbsständige noch später in die Gesetzliche Rente
Zitat von Maddin44 am 24. Dezember 2018, 7:00 UhrHallo zusammen,
habe eine Frage zum Thema Gesetzliche Rentenversicherung. Können Selbstständige auch später (5 Jahre) noch in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen (freiwillig) werden??
Hallo zusammen,
habe eine Frage zum Thema Gesetzliche Rentenversicherung. Können Selbstständige auch später (5 Jahre) noch in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen (freiwillig) werden??
Zitat von Gelöschter Benutzer am 27. Dezember 2018, 18:55 UhrMhm, wer soll Dir auf diese Frage mit kaum relevanten Angaben zur Situation da eine seriöse Antwort geben ? Geb mal Rahmendaten an.
Mhm, wer soll Dir auf diese Frage mit kaum relevanten Angaben zur Situation da eine seriöse Antwort geben ? Geb mal Rahmendaten an.
Zitat von Frugmas am 20. Januar 2019, 13:04 UhrWenn man nicht gerade gleich nach der Schule selbstständig wird, so hat man mal in die Rentenkasse eingezahlt. Waren das mind. 5 Jahre, so hat man "irgendwann" auch Anspruch darauf, egal was in der Zwischenzeit war.
Und später kann man diesen Wert anheben oder u.U. den Anspruchs-Beginn vorziehen, in dem man freiwillige Zahlungen vornimmt. Es gibt dazu aber einige Regeln.
Vor allem, wer noch die Chance hat, vor 67 in Rente zu gehen und auf ein langes Leben hoffen kann, sollte das tun. Wenn man ca. 18 Jahre Rente genießen kann, hat sich die "Anlage" gelohnt.
Nicht vergessen darf man, das bei jeder anderen Anlage das Geld theoretisch einmal "futsch" sein könnte oder durch extreme Inflation "aufgefressen" wird. Dies kann normalerweise bei der staatlichen Rente nicht passieren, bzw. wird ausgeglichen. Nur, wenn es den Staat aus sonstigen gründen nicht mehr geben sollte, wäre das auch weg. Dann ist aber sowieso alles egal... und Mad Max regiert.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/verbrauchertipps/20180808b.html
Wenn man nicht gerade gleich nach der Schule selbstständig wird, so hat man mal in die Rentenkasse eingezahlt. Waren das mind. 5 Jahre, so hat man "irgendwann" auch Anspruch darauf, egal was in der Zwischenzeit war.
Und später kann man diesen Wert anheben oder u.U. den Anspruchs-Beginn vorziehen, in dem man freiwillige Zahlungen vornimmt. Es gibt dazu aber einige Regeln.
Vor allem, wer noch die Chance hat, vor 67 in Rente zu gehen und auf ein langes Leben hoffen kann, sollte das tun. Wenn man ca. 18 Jahre Rente genießen kann, hat sich die "Anlage" gelohnt.
Nicht vergessen darf man, das bei jeder anderen Anlage das Geld theoretisch einmal "futsch" sein könnte oder durch extreme Inflation "aufgefressen" wird. Dies kann normalerweise bei der staatlichen Rente nicht passieren, bzw. wird ausgeglichen. Nur, wenn es den Staat aus sonstigen gründen nicht mehr geben sollte, wäre das auch weg. Dann ist aber sowieso alles egal... und Mad Max regiert.